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   OLG Düsseldorf, 07.05.1996 - 4 U 43/95   

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https://dejure.org/1996,4232
OLG Düsseldorf, 07.05.1996 - 4 U 43/95 (https://dejure.org/1996,4232)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.1996 - 4 U 43/95 (https://dejure.org/1996,4232)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 4 U 43/95 (https://dejure.org/1996,4232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 1 Abs. 1; MBKK 76 § 1 Abs. 3; AGBG § 5; BGB § 242; GOZ § 9
    Erstattung von Zahnarztrechnungen "nach den gesetzlichen Vorschriften"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tarifliche Leistungsverpflichtung; Höchstsätze; Beschränkung des Erstattungsfähigkeit; Zahnersatzleistungen; Gebühren; Berechnung; Kosten zahntechnischer Leistungen; BEL-Liste

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 123 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 9 GOZ - Zahntechnische Leistungen

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1522
  • VersR 1997, 217
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Anderenfalls würden die versicherungstechnischen Kalkulationsgrundlagen gesprengt (OLG Köln VersR 1995, 1177, 1178; r+s 1998, 34; r+s 1999, 82, 83; OLG Düsseldorf VersR 1997, 217, 218; LG Münster VersR 1981, 671; LG Hildesheim r+s 2000, 34, 35; BK/Hohlfeld, VVG § 178b Rdn. 7; Prölss, aaO § 1 MB/KK 94 Rdn. 50; Schoenfeldt/Kalis, aaO § 1 MB/KK Rdn. 50; Bach, VersR 1979, 792, 794).

    Die Übermaßregelung erstreckt sich nach herrschender Meinung auch auf einen im Verhältnis zum medizinisch notwendigen Behandlungsumfang überhöhten Vergütungsansatz des Arztes bzw. des Krankenhausträgers (OLG Köln VersR 1986, 378; OLG Düsseldorf VersR 1997, 217, 218; OLG Hamm r+s 1999, 429; LG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1046 f.; Schoenfeldt/Kalis, aaO § 5 MB/KK Rdn. 64 m.w.N.).

  • LG Stuttgart, 02.03.2018 - 22 O 171/16

    Unangemessene Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen

    Dementsprechend beruht es auf Gesichtspunkten, die mit den Maßstäben der Privatversicherung nicht einschränkungslos vereinbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.1996 - 4 U 43/95 = VersR 1997, 217 LG Köln, Urteil vom 04.11.2009 - 23 O 236/06).
  • OLG Köln, 08.10.2010 - 20 U 191/09

    Medizinische Notwendigkeit erfordert adäquates Verhältnis zwischen Therapie und

    Darin liegt die Aufgabe der früheren Rechtsprechung, wonach sich die Übermaßregelung auch auf einen im Verhältnis zum medizinisch notwendigen Behandlungsumfang überhöhten Vergütungsansatz des Arztes oder Krankenhausträgers erstrecken sollte (BGH VersR 1978, 267; so auch OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 1986, 378; OLG Düsseldorf VersR 1997, 217, 218).
  • OLG Hamm, 14.11.2018 - 20 U 136/18

    Erstattung von Zahnbehandlungskosten aus einer privaten

    Denn Ziff. 1.3 lit. b ist wirksam (vgl. schon OLG Düsseldorf Urt. v. 7.5.1996 - 4 U 43/95, VersR 1997, 217 unter 3.d) und einschlägig.

    Dabei ist es ebenfalls eine Frage des Einzelfalls bezüglich der jeweils abgerechnete Tätigkeit / Ziffer nach GOZ, ob und wann zur Beantwortung der Frage, was genau der Zahnarzt getan hat, ein Sachverständigengutachten einzuholen ist (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 7.5.1996 - 4 U 43/95, VersR 1997, 217 unter 3.d) , da sich aus einigen Ziffer der GOZ allein aus dem Wortlaut ergibt, dass es sich um Zahnersatzleistungen handelt (z. B. die nicht streitgegenständliche Ziff. 2200 GOZ "Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation)", obwohl diese Ziffer unter den Abschnitt C "Konservierende Leistungen" fällt) , während unter andere Ziffern (z. B. Ziff. 5000 ff., 8000 ff. GOZ) sowohl Zahnerhalt- als auch Zahnersatzmaßnahmen zur Abrechnung kommen können.

  • LG Köln, 04.11.2009 - 23 O 236/06

    Anwendung des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses für zahntechnische

    Dementsprechend beruht es auf Gesichtspunkten, die mit den Maßstäben der Privatversicherung nicht einschränkungslos vereinbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 97, 217; LG Nürnberg, r+s 04, 511; LG Köln, r+s 05, 208).
  • LG Frankfurt/Main, 16.07.1998 - 24 S 394/97
    Denn es bestehen durchaus Unterschiede im Bereich der ärztlichen Leistung gegenüber dem gesetzlichen Versicherten und dem Privatversicherten (so auch Urteil OLG Düsseldorf v. 07.05.96, Az. 4 U 43/95).

    Eine andere Ansicht meint hingegen, daß es bei der Frage der angemessenen Vergütung auf die konkret erbrachten Leistungen ankommen muß (so auch schon OLG Düsseldorf, Urteil v. 07.05.96 - Az. 4 U 43/95; AG Dortmund, Urteil v. 25.06.91 - Az. 125 C 625/91), wonach darauf abgestellt werden könnte, daß hier von dem behandelnden Zahnarzt hier jedenfalls eine hohe Präzision und Qualität angestrebt wurde, um eine lange Lebensdauer zu erreichen (s. zahnärztliche Rechnung, dort Blatt 5), er also nicht nur akzeptable und den für die gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Mindestanforderungen genügende (so OLG Düsseldorf, aaO, AG Dortmund aaO), sondern perfekte Leistungen erbringen wollte, so daß es auch perfekter Zahntechnikerleistung bedurfte und es ihm auch frei stand, das Zahntechnikerlabor selbst zu bestimmen, selbst wenn die Beauftragung von diesem höhere Kosten verursacht, weil es üblicherweise für Privatpatienten nicht nach BEL abrechnet (AG Nürnberg, Urteil v. 14.10.94 - Az. 31 C 3271/94).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01

    Verstoß eines Krankenversicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf

    Gleichwohl muss sich der Krankenversicherer aber so behandeln lassen, als habe er sich für den Regelfall zur Erstattung des 2, 3-fachen Satzes verpflichtet, so lange er den Versicherten nicht mitteilt, dass er die in der Praxis übliche Handhabung der Regelspanne nach § 5 Abs. 2 GOÄ nicht mehr für vertretbar halte und sich daran auch nicht mehr gebunden fühle (Senat, VersR 1997, 217, 219).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 8 U 153/04

    Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung mit einem Zahnarzt

    Zwar wurde bis zur Entscheidung des BGH vom 12.03.2003 (NJW 2003, 1596 ff.) teilweise die Auffassung vertreten, dem Versicherer, der seine Leistungen für eine Heilbehandlung, die das medizinisch notwendige Maß übersteigt, auf einen "angemessenen Betrag" herabsetzen darf (§ 5 Abs. 2 AVB bzw. § 5 Abs. 2 MB/KK), müsse im Ergebnis die gleiche Befugnis zugebilligt werden, wenn für eine medizinisch notwendige Behandlungsmaßnahme ein unangemessen hohes Entgelt berechnet worden sei (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, 4. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1522 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2002 - 8 U 32/01

    Honorarvereinbarung war trotz Verwendung eines Vertragsvordrucks gültig!

    Bei der Beurteilung der von Privatpatienten zu zahlenden angemesse nen Vergütung haben allgemeine wirtschaftliche Erwägungen keinen Platz, es kommt vielmehr auf die konkreten in Auftrag gegebene Arbeiten und die hierfür angemessene Vergütung an (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 217, 220) .
  • LG Aachen, 23.02.2011 - 11 O 367/10

    Zahlung eines zahnärztlichen Honorars aus abgetretenem Recht; Maßstäbe für die

    Dieser Rechtsauffassung ist der Vorzug zu gewähren gegenüber der Ansicht, die Angemessenheit zahntechnischer Leistungen richte sich nach der BEB-Liste (so etwa OLG Düsseldorf VersR 1997, 217).
  • AG Witten, 19.03.2007 - 2 C 271/06

    Abrechnung eines Zahnarzthonorares auf Basis der bundeseinheitlichen

  • LG Darmstadt, 05.05.2004 - 7 S 180/03

    Kostenerstattung - Patient muss dem Zahnarzt die angemessenen Kosten erstatten

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.03.1996 - 20 W 5/96   

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https://dejure.org/1996,16430
OLG Hamm, 29.03.1996 - 20 W 5/96 (https://dejure.org/1996,16430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.1996 - 20 W 5/96 (https://dejure.org/1996,16430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 1996 - 20 W 5/96 (https://dejure.org/1996,16430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 4 Nr. 2
    Rentenbescheid erfüllt nicht Anforderungen des § 4 Nr. 2 BB-BUZ

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenbescheid; BfA; Wirksame Geltendmachung; Klagevortrag

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 217
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 13.09.2007 - 8 U 100/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Unfallversicherung wegen des Verlustes einer

    Ebenso wenig wie im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit oder den Grad der Behinderung im öffentlichrechtlichen Sozialrecht abgestellt werden kann (vgl. BGH VersR 1996, 959, 960. OLG Koblenz VersR 2000, 1224, 1226. OLG Hamm VersR 1997, 217. KG VersR 1995, 1473), ist das im Bereich der privaten Unfallversicherung möglich.
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