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   BGH, 07.11.1996 - III ZR 283/95   

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BGH, 07.11.1996 - III ZR 283/95 (https://dejure.org/1996,1189)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1996 - III ZR 283/95 (https://dejure.org/1996,1189)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1996 - III ZR 283/95 (https://dejure.org/1996,1189)
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Brandenburg 1991

§ 839 Abs. 3 BGB, Verschuldensmaßstab, Verkehrskreis

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nichtgebrauch eines Rettungsmittels - Politische Umbruchsituation - Verschuldensmaßstab

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Staatshaftung; Amtshaftung; Nichtgebrauch eines Rechtsmittels; Stillstand der Rechtspflege; Gebäudeigentum der LPG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839
    Unterlassene Rechtsmitteleinlegung in "politischer Umbruchsituation"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839
    Verschulden bei Nichtgebrauch eines Rechtsmittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 161
  • MDR 1997, 357
  • NVwZ 1997, 623 (Ls.)
  • NJ 1997, 90
  • VersR 1997, 238
  • WM 1997, 177
  • BauR 1997, 288
  • ZfBR 1997, 92
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.1993 - III ZR 91/92

    Verzinsung entgangenen Gewinns aus einer amtspflichtwidrig verhinderten

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 283/95
    Es kann keine Rede davon sein, daß es sich hierbei etwa um ein selbständiges Verfahren gehandelt hätte, das lediglich den Schaden abgewendet, sich aber nicht gegen die schädigende Amtshandlung selbst gerichtet hätte (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: Senatsbeschluß vom 28. September 1993 - III ZR 91/92 = BGHR BGB § 839 Abs. 3 Primärrechtsschutz 11).
  • BGH, 14.07.1994 - III ZR 174/92

    Staatshaftung wegen Ausschlusses eines Rechtsanwalts aus einem

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 283/95
    Bei dem konkurrierenden Anspruch aus dem StHG-DDR wird möglicherweise auch zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz den Rechtsweg insoweit erst eröffnet, nachdem das Vorverfahren und das Beschwerdeverfahren nach §§ 5, 6 StHG durchgeführt sind (vgl. dazu auch Senatsurteil BGHZ 127, 57, 71).
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 261/88

    Vereinbarung der verzögerten Einreichung beurkundeter Willenserklärungen bei

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 283/95
    Ergänzend führt der IX. Zivilsenat aus, die Frage, ob der Geschädigte fahrlässig den Gebrauch eines Rechtsmittels unterlassen habe, hänge davon ab, ob er die nach den gegebenen Umständen sowie die nach seinem Bildungsstand und seiner Geschäftsgewandtheit gebotene Sorgfalt nicht beachtet habe (BGH, Urteil vom 9. November 1989 - IX ZR 261/88 = BGHR BGB § 839 Abs. 3 Verschulden 2).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 283/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei der Prüfung, ob der Verletzte es schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auf die Verhältnisse des Verkehrskreises, dem der Verletzte angehört, mithin darauf abzustellen, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen dieses Kreises verlangt werden muß (Senatsurteil BGHZ 113, 17, 25).
  • BGH, 13.07.1995 - III ZR 160/94

    Amtshaftungsansprüche wegen behördlicher Einweisung eines Obdachlosen

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 283/95
    Dies wäre ein Rechtsbehelf gewesen, der sich gegen die eine Amtspflichtverletzung darstellende Handlung gerichtet hätte und sowohl deren Unterlassung, Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung des Schadens zum Ziel gehabt hätte und herbeizuführen geeignet gewesen wäre (vgl. Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 4. Aufl. 1991, S. 77 m.w.N.; s. zum Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO als tauglichem Mittel des Primärrechtsschutzes i.S.d. § 839 Abs. 3 BGB auch Senatsurteil BGHZ 130, 332, 338 f).
  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

    Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner

    aa) Der Senat hat im derzeitigen Verfahrensstadium keinen Anlaß, näher darauf einzugehen, ob und inwieweit im allgemeinen die vom Berufungsgericht in Betracht gezogene Unterlassungsklage oder die Einholung entsprechenden einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutzes (zu letzterem vgl. Senat BGHZ 130, 332, 338 und Beschluß vom 7. November 1996 - III ZR 283/95 - VersR 1997, 238 = BGHR BGB § 839 Abs. 3 Primärrechtsschutz 13) ein "Rechtsmittel" im Sinne des § 839 Abs. 3 darstellt, nämlich einen Rechtsbehelf, der darauf gerichtet und geeignet ist, einen Schaden durch eine bereits erfolgte Amtspflichtverletzung dadurch abzuwenden oder zu mindern, daß das schädigende Verhalten beseitigt oder berichtigt wird (vgl. Staudinger/Wurm aaO Rn. 354).
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten;

    Für den Bereich des Amtshaftungsrechts hat der Senat wiederholt entschieden, daß das schuldhafte Unterlassen, einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung oder auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zu stellen oder sich gesondert gegen die Vollziehung eines Steuer- oder Haftungsbescheides zu wehren, nach § 839 Abs. 3 BGB zum Verlust des Amtshaftungsanspruchs führen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1984 - III ZR 6/84 - WM 1984, 1276; Senatsurteile vom 19. September 1985 - III ZR 71/83 - NJW 1986, 1107, 1108 - insoweit ohne Abdruck in BGHZ 96, 1 - BGHZ 130, 332, 338 f; vom 7. November 1996 - III ZR 283/95 - VIZ 1997, 247, 248; vom 16. November 2000 - III ZR 1/00 - NJW 2001, 1067, 1068).
  • LG Cottbus, 05.07.2017 - 3 O 407/16

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch bei Erlass rechtswidriger Beitragsbescheide;

    Allerdings führt eine Auslegung der Vorschrift unter dem Gesichtspunkt des Vorrangs des Primärrechtsschutzes, der durch beide Normen gesichert werden soll (Papier in Münch. Komm. zum BGB § 839 Rz. 326), dazu, dass auch § 2 StHG BB regelmäßig zu einem Anspruchsausschluss führt (Herbst/Lühmann, Die Staatshaftungsgesetze der neuen Länder Dritter Teil § 2 Anm. 3 mit Hinweis auf BGH WM 1997, 177; LG Potsdam LKV 2001, 182).

    Zu den Rechtsbehelfen, deren Einlegung § 839 Abs. 3 BGB bzw. § 2 StHG BB verlangt, gehören sowohl der Widerspruch im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren als auch Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes oder die Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO (BGHZ 130, 332 [338] = VersR 1995, 1490 [1492]; BGH WM 1997, 177; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht 5. Aufl.

  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 123/96

    Schadensersatzanspruch des in Aussicht genommenen Testamentserben gegen den Notar

    Für die Fahrlässigkeit im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO i.V.m. § 839 Abs. 3 ZPO gilt nach der Rechtsprechung des Senats ein subjektiver Maßstab: Es ist zu prüfen, ob der Betrofffene die nach den gegebenen Umständen sowie nach seinem Bildungsstand und seiner Geschäftsgewandtheit gebotene Sorgfalt beachtet hat (Senatsurt. v. 9. November 1989 - IX ZR 261/88, NJW 1990, 1242, 1243 m. Anm. Heckschen WuB VIII C. § 53 BeurkG 1.90 u. Heinemann DNotZ 1990, 443; ebenso bereits Urt. v. 5. Februar 1974 - VI ZR 71/72, NJW 1974, 639, 640; v. 22. Juni 1982 - VI ZR 268/80, DNotZ 1983, 129, 131; zustimmend Haug, in: Seybold/Schippel, § 19 BNotO Rdnr. 101; Sandkühler, in: Arndt/Sandkühler/Lerch, § 19 BNotO Rdnr. 201; vgl. aber auch BGHZ 113, 17, 25 [BGH 15.11.1990 - III ZR 302/89]; BGH, Urt. v. 7. November 1996 - III ZR 283/95, WM 1997, 177).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 390/22
    Das Verschulden des Verletzten ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles danach zu ermitteln, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen des Personenkreises verlangt werden muss, dem der Verletzte angehört (st. Rspr., vgl. etwa BGH Urteil vom 07.11.1996, III ZR 283/95, Rn. 10, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 372/22
    Das Verschulden des Verletzten ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles danach zu ermitteln, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen des Personenkreises verlangt werden muss, dem der Verletzte angehört (st. Rspr., vgl. etwa BGH Urteil vom 07.11.1996, III ZR 283/95, Rn. 10, juris).
  • VG Regensburg, 08.11.2017 - RN 1 K 15.1906

    Verwirkte Ansprüche eines Beamten wegen Benachteiligung in

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, ist bei der Prüfung, ob der Verletzte es schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auf die Verhältnisse des Verkehrskreises, dem der Verletzte angehört, mithin darauf abzustellen, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen dieses Kreises verlangt werden muss (BVerwG, U.v. 1.4.2004 - 2 C 26/03 - juris; B.v. 1.8.2007 - 2 B 15/07 - juris Rn. 10; vgl. auch BGH, U.v. 15.11.1990 - III ZR 302/89 - juris; U.v. 7.11.1996 - III ZR 283/95 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 25.07.2001 - 1 U 1025/00

    Amtshaftung wegen unzutreffender Festsetzung von Beiträgen

    Im Rahmen der Prüfung des schuldhaften Unterlassens eines Rechtsmittels ist zudem unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auch auf die Verhältnisse des Verkehrskreises, dem der Verletzte angehört, mithin darauf abzustellen, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen dieses Kreises verlangt werden muss, wobei auch sein Bildungsstand und seine Geschäftsgewandtheit von Bedeutung sind (vgl. BGH VersR 1997, 238/239).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2017 - 4 U 355/17

    Zur Auswahlentscheidung eines Dienstherrn

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Prüfung, ob der Verletzte es schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auf die Verhältnisse des Verkehrskreises, dem der Verletzte angehört, mithin darauf abzustellen, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen dieses Kreises verlangt werden muss (BGH, Urteil vom 7. November 1996 - III ZR 283/95, juris Rn. 10 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2003 - 7 B 276/03

    Anpachtung und Übernahme der Bewirtschaftung einer Pferdepension; Voraussetzungen

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. November 1981, a.a.O., und BGH, Urteil vom 7. November 1996 - III ZR 283/95 -, BRS 58 Nr. 224.
  • VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 94/16

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung einer Beamtin

  • OLG Brandenburg, 24.09.1998 - 5 U 1/98
  • OLG Jena, 01.07.1998 - 4 U 768/97

    Geltendmachung von Regressansprüchen ; Betreiben einer Feuerstätte ohne

  • OLG Brandenburg, 04.06.1998 - 5 U 81/94

    Haftung staatlicher oder kommunaler Organe in der DDR; Amtspflichtverletzung bei

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