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   OLG Karlsruhe, 02.08.1995 - 13 U 44/94   

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https://dejure.org/1995,13465
OLG Karlsruhe, 02.08.1995 - 13 U 44/94 (https://dejure.org/1995,13465)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.08.1995 - 13 U 44/94 (https://dejure.org/1995,13465)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. August 1995 - 13 U 44/94 (https://dejure.org/1995,13465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ballonvalvuloplastie; Herzmuskel; Kreislaufstillstand; Beherrschbarkeit des Risikos; Behandlungsfehler; Umfang der Aufklärungspflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Risiken einer Ballonvalvuloplastie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Ärztliche Behandlungsfehler bei Durchführung einer Ballonvalvuloplastie; Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12

    Dissektion der Arteria femoralis - Arzthaftung: Voraussetzung für eine

    Das beruht auf dem Gedanken, dass der behandelnde Arzt als solcher für eine wirksame Einwilligung des Patienten zu sorgen hat und die dafür erforderliche Aufklärung des Patienten medizinische Kenntnisse voraussetzt, die bei nichtärztlichem Personal grundsätzlich nicht erwartet werden können (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., aber auch Senat, VersR 1997, 241).
  • OLG Schleswig, 02.09.2005 - 4 U 185/04
    Dieser muss dann aber ausreichend mit den medizinischen Gegebenheiten vertraut sein und die erforderliche Qualifikation aufweisen (OLG Karlsruhe VersR 1997, 241 [OLG Karlsruhe 02.08.1995 - 13 U 44/94] ; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rn. 196).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99

    Arzthaftung - Aufklärung durch anderen Arzt - Aufklärungsbogen

    Die Beklagte war nicht dazu verpflichtet, die Aufklärung persönlich vorzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1997, 241; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 424 ff. mit weiteren Nachweisen).
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