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   OLG Saarbrücken, 10.01.1996 - 5 U 413/95 - 28   

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https://dejure.org/1996,15981
OLG Saarbrücken, 10.01.1996 - 5 U 413/95 - 28 (https://dejure.org/1996,15981)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.01.1996 - 5 U 413/95 - 28 (https://dejure.org/1996,15981)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 5 U 413/95 - 28 (https://dejure.org/1996,15981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 7; VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 263
    Versäumung der Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG bei Leistungseinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Parteibezeichnung; Parteiwechsel; Fristwahrung; Klageschrift; Leistungseinstellung; Belehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 435
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

    Die Besonderheit des Falles liege - anders als in dem vom Oberlandesgericht Saarbrücken entschiedenen Fall (VersR 1997, 435) - darin, daß die Klage gegen die nicht passiv legitimierte Beklagte zu 1) im Zeitpunkt der vom Beklagten zu 2) unter Fristsetzung nach § 12 Abs. 3 VVG erklärten Leistungsablehnung bereits erhoben gewesen sei.

    Das Berufungsurteil steht insbesondere nicht in Divergenz zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 10. Januar 1996 (VersR 1997, 435).

  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der

    Prüfungspflicht und Ablehnungsrecht des Versicherers bleiben - in diesem formalen Sinne - für die gesamte Dauer der auf dem Versicherungsfall beruhenden Leistungen bestehen, d.h. auch hinsichtlich aller Veränderungen, denen die Leistungspflicht des Versicherers nach dem Versicherungsvertrag unterliegen kann (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1978 - IV ZR 122/76 - VersR 1978, 313 unter I 2; vom 22. September 1999 - IV ZR 201/98 - VersR 1999, 1530 unter 2 b; vom 19. September 2001 - IV ZR 224/00 - VersR 2001, 1497 unter II 1; OLG Saarbrücken VersR 1997, 435; OLG Hamm VersR 2005, 390; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 12 Rdn. 91 a.E.; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 12 Rdn. 24).
  • OLG Celle, 18.12.2003 - 8 U 39/03

    Ansprüche wegen des Diebstahls an einer Sache gegen eine Versicherung;

    Die Klageerhebung gegen einen falschen Versicherer wahrt die Frist deshalb ebenso wenig wie diejenige gegenüber dem Versicherungsagenten oder -makler des richtigen Versicherers (OLG Saarbrücken VersR 1997, 435, 436; Prölss/Martin, § 12 Rdnr. 59, § 45 Rdnr. 6; § 43 Rdnr. 25).

    Soweit das OLG Saarbrücken (VersR 1997, 435, 436) demgegenüber davon ausgeht, es reiche nicht aus, wenn der richtige Versicherer innerhalb der Frist des § 12 Abs. 3 VVG irgendwie Kenntnis davon erlangt, dass der Versicherungsnehmer einen anderen Versicherer oder einen fälschlich für einen Versicherer gehaltenen Agenten oder Makler verklagt hat, kann offen bleiben, ob dem in dieser Allgemeinheit unter dem Gesichtspunkt einer den Versicherer aus § 242 BGB treffenden Hinweispflicht gefolgt werden kann.

  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04

    Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit

    Auch dabei wird ein von dem Versicherungsnehmer "erhobener" Anspruch vom Versicherer abgelehnt (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.1999 - IV ZR 201/98, VersR 1999, 1530 = r+s 2000, 35; OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.01.1996 - 5 U 413/95, VersR 1997, 435; Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rn. 91).
  • LG Saarbrücken, 13.07.2017 - 4 O 376/15

    Bergschaden- Haftung und Verjährung

    Diese wird dann Partei, weil es auf den Willen des Klägers, so wie er objektiv geäußert ist, ankommt (BGH NJW 1987, 1946) (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Teilurteil vom 10. Januar 1996 - 5 U 413/95).
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