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   BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96   

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https://dejure.org/1997,1483
BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96 (https://dejure.org/1997,1483)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1997 - VI ZR 30/96 (https://dejure.org/1997,1483)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - VI ZR 30/96 (https://dejure.org/1997,1483)
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Uterus-Entfernung

§ 823 BGB, Arzthaftung: Aufklärungspflicht bei nur relativer Indikation (im Verhältnis zum Sicherheitsbedürfnis des Patienten)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Wirksamkeit der Einwilligung in eine Uterusentfernung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1637
  • MDR 1997, 352
  • VersR 1997, 451
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91

    Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung

    Auszug aus BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96
    Damit ist die Klägerin in der gebotenen Weise ebenfalls darüber aufgeklart worden, daß die Operation hinsichtlich des linken Adnexes nicht dringlich war (vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. April 1992 - VI ZR 216/91 - NJW 1992, 2354, 2355) und sogar - wenngleich mit dem Risiko einer bösartigen Veränderung - unterlassen werden konnte.
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14

    Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden

    Dabei geht der Senat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, dass ein Patient zur Wahrung seines Selbstbestimmungsrechtes durch eine gebotene vollständige Aufklärung auch über die bestehenden Risiken in die Lage versetzt werden muss, eigenständig zu entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt er sich auf das Risiko einlassen will (BGH NJW 2000, 1788; NJW 1997, 1637; NJW 1998, 1784; NJW 1989, 1533).
  • BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18

    Anforderungen an die Feststellung einer hypothetischen Einwilligung (hier: zum

    Es wird festzustellen haben, welche Aufklärung der Klägerin in Bezug auf die ursprünglich geplante Operation, auf vor der Operation vorhersehbare Operationserweiterungen und unabhängig davon auch wegen des sich aus den vor der Operation erhobenen Befunden ergebenden Verdachts einer Krebserkrankung hätte zu teil werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Frage, welches Risiko sich aus den Befunden im Hinblick auf eine mögliche Krebserkrankung tatsächlich ergab, sowie auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der insoweit gebotenen Maßnahmen (vgl. Senat, Urteile vom 14. Januar 1997 - VI ZR 30/96, NJW 1997, 1637, juris Rn. 13 ff.; vom 18. März 2003 - VI ZR 266/02, NJW 2003, 1862, juris Rn. 18; jeweils zu einer Gebärmutterentfernung).
  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Hingegen war der Beklagte, obwohl beweispflichtig, beweislos (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1997 - VI ZR 30/96 - VersR 1997, 451).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97

    Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

    In rechtlicher Hinsicht hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Januar 1997 (VI ZR 30/96 - VersR 1997, 451) näher dargelegt, in welcher Weise der Patient bei einer nur relativen Indikation zur Operation aufgeklärt werden müsse, und insbesondere darauf hingewiesen, daß in solchen Fällen das Sicherheitsbedürfnis des Patienten ausschlaggebend sei.
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Sollte sich zur Indikation die Auffassung der Klägerin bestätigen, könnten die Grundsätze eingreifen, die der erkennende Senat in den Urteilen vom 7. April 1992 - VI ZR 216/91 - VersR 1992, 747, vom 14. Januar 1997 - VI ZR 30/96 - VersR 1997, 451 und vom 17. Februar 1998 - VI ZR 42/97 - VersR 1998, 716 für die Aufklärung bei einer nur relativen Indikation zur Operation aufgestellt hat.
  • BGH, 18.03.2003 - VI ZR 266/02

    Rechtfertigung eines ohne wirksame Einwilligung vorgenommenen Heileingriffs

    War die Hysterektomie nur vertretbar, um der Klägerin eine weitere Operation zu ersparen, hätte sie in Wahrung ihres Selbstbestimmungsrechts darüber aufgeklärt werden müssen, daß und mit welchem Risiko ein Aufschieben oder gänzliches Unterlassen des Eingriffs verbunden ist (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1997 - VI ZR 30/96 - VersR 1997, 451, 452).
  • OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei prophylaktischer Mastektomie

    Der BGH hat bereits mehrfach zu vergleichbaren Operationen (insbesondere zu allenfalls relativ indizierten Mastektomien, die durch Krebsangst motiviert waren) entschieden, dass der Arzt das Sicherheitsbedürfnis der Patientin sorgfältig ermitteln und die durch den Eingriff erzielbare Verbesserung der Sicherheit mit ihr besonders besprechen müsse (BGH NJW 1992, 2354; NJW 1998, 1784; NJW 1997, 1637 - letztgenannte Entscheidung zu einer Totaloperation).
  • OLG Hamm, 20.05.2019 - 3 U 33/19

    Arzthaftung; Aufklärung; relative Indikation; Vorbehandler

    Ein Arzt muss den Patienten vor einem relativ indizierten Eingriff grundsätzlich nicht über die Möglichkeit eines Aufschiebens oder gänzlichen Unterlassens der Operation aufklären, wenn er von einer entsprechenden Kenntnis des Patienten - ohne Fehlvorstellung über die Risiken des Nichtstuns - ausgehen darf (Abgrenzung zu BGH VersR 1997, 451).

    Zwar kann ein Arzt verpflichtet sein, den Patienten vor einem relativ indizierten Eingriff darüber aufzuklären, dass und mit welchem Risiko auch ein Aufschieben oder gänzliches Unterlassen der Operation möglich ist (vgl. BGH VersR 1997, 451).

  • OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei relativ indizierten oder

    Verschlechterungsmöglichkeiten und ein Missverhältnis bei dem Tauschrisiko müssen in aller Deutlichkeit angesprochen werden (BGH VersR 1980, 1145; BGH NJW 1981, 1319; BGH NJW 1992, 2354; BGH NJW 1997, 1637; BGH NJW 1998, 1784).
  • OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00

    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff;

    Allein die Unterzeichnung des Informationsblattes "Information über die Angiographie" (Bl. 17, 17 R GA) genügt nicht für die Beweisführung des Arztes (BGH NJW 1997, 1637 ), den Patienten ausreichend unterrichtet zu haben.
  • OLG Köln, 01.06.2005 - 5 U 91/03

    Arzthaftung - Aufklärung über Behandlungsalternativen bei Tumoroperation

  • OLG Köln, 29.01.2007 - 5 U 85/06

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

  • OLG Koblenz, 16.04.2014 - 5 U 1392/13

    Aufklärungspflicht eines Gynäkologen vor Entfernung der Gebärmutter einer

  • OLG Hamm, 18.10.1999 - 3 U 206/98

    Verletzung der Aufklärungspflichten durch einen behandelnden Arzt; Ausreichende

  • OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 14 U 66/12

    Unwirksamkeit der Einwilligung des Patienten wegen mangelhafter Aufklärung über

  • OLG Hamm, 11.10.2004 - 3 U 93/04

    Bestehen eines Schadensersatzanspruches hinsichtlich eines eingetretenen

  • OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04

    Arzthaftung - Zur Frage der Verpflichtung zur Aufklärung über angewandte und

  • OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10

    Rechtswegbestimmung: zuständiges Gericht bei die vorzeitige Besitzeinweisung für

  • OLG Hamm, 19.06.2019 - 3 U 33/19

    Unzureichende Aufklärung vor einer Operation

  • OLG Stuttgart, 14.10.2003 - 1 U 50/03

    Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers im Zusammenhang mit der

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