Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 16.01.1996

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.03.1996 - 12 U 168/95   

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https://dejure.org/1996,7763
OLG Karlsruhe, 21.03.1996 - 12 U 168/95 (https://dejure.org/1996,7763)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.03.1996 - 12 U 168/95 (https://dejure.org/1996,7763)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. März 1996 - 12 U 168/95 (https://dejure.org/1996,7763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 62; MBKK 76 § 1 Abs. 2
    Medizinische Notwendigkeit von Zahnersatzkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Medizinisch notwendige Behandlung; Vertretbare Behandlung; Objektiver medizinischer Befund; Kostengesichtspunkte; Implantatversorgung des Oberkiefers; Teleskopkronenversorgung; Kostendifferenz; Kostengünstigere Behandlungsmethode; Schadensminderungspflicht

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 14 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 1 GOZ - Notwendig

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 562
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.1996 - 12 U 168/95
    Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts ist es deshalb für die Bejahung des Begriffs der medizinischen Notwendigkeit als Voraussetzung eines Leistungsanspruchs in der Krankenversicherung ausreichend, aber auch erforderlich, daß es nach dem objektiven medizinischen Befund und den wissenschaftlichen Erkenntnissen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Beginns der Behandlung vertretbar ist, eine Behandlung als notwendig einzustufen (BGH VersR 79, 221, 222; VersR 87, 278, 279; VersR 91, 987).

    Zwar unterliegt ein privates Versicherungsverhältnis im besonderen Maße den Grundsätzen von Treu und Glauben, weshalb der Versicherungsnehmer in der Krankenversicherung bei kostenträchtigen, nicht lebensnotwendigen Behandlungen auf die Interessen des Versicherers in angemessener Weise Rücksicht nehmen und dieser jedenfalls ganz unverhältnismäßige Kosten nicht erstatten muß (BGH VersR 87, 278, 280; Bach VersR 79, 792, 794).

  • LG Karlsruhe, 21.07.1995 - 6 O 453/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.1996 - 12 U 168/95
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 21.07.1995 - 6 O 453/93 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.1996 - 12 U 168/95
    Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts ist es deshalb für die Bejahung des Begriffs der medizinischen Notwendigkeit als Voraussetzung eines Leistungsanspruchs in der Krankenversicherung ausreichend, aber auch erforderlich, daß es nach dem objektiven medizinischen Befund und den wissenschaftlichen Erkenntnissen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Beginns der Behandlung vertretbar ist, eine Behandlung als notwendig einzustufen (BGH VersR 79, 221, 222; VersR 87, 278, 279; VersR 91, 987).
  • LG Stuttgart, 15.07.2002 - 27 O 304/01

    Krankenversicherung: Medizinische Notwendigkeit von Zahnimplantaten; Begriff der

    Diese muss in fundierter und nachvollziehbarer Weise das zugrundeliegende Leiden diagnostisch hinreichend erfassen und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwenden (OLG Köln VersR 98, 88 ff; OLG Köln VersR 95, 1177 ff; OLG Karlsruhe VersR 97, 562 ff).

    Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 13. Juli 95 (VersR 95, 1177 ff) ebenso wie das OLG Karlsruhe (VersR 97, 562 ff) entscheidend auf die Höhe der Behandlungskosten abgestellt.

  • LG Frankfurt/Main, 16.07.1998 - 24 S 394/97
    So hat das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 21.03.96 (VersR 1997, 562 [564]) selbst bei fast doppelten Kosten eine Überschreitung um ein Vielfaches verneint.

    Nach dieser - und nach der Beurteilung der Kammer zutreffenden - Ansicht ist er daher im Rahmen der ihm nach § 62 WG obliegenden Schadensminderungspflicht nicht gezwungen, in jedem Fall die kostengünstigere Behandlungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen (s. OLG Karlsruhe VersR 1997, 562).

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05

    Krankheitskostenversicherung: Nachweis der Unterbringung in einer "gemischten

    Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Klägerin war es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen vertretbar (Senat VersR 1997, 562; BGH VersR 1991, 987), die Klägerin zum Zweck der Diagnose und zur Durchführung der Heilmaßnahmen in stationäre Behandlung zu nehmen.
  • LG Saarbrücken, 05.12.2001 - 12 O 319/99

    Privatliquidation - Gericht erkennt medizinische Notwendigkeit der

    Eine Heilbehandlung ist dann medizinisch notwendig im Sinne von § 178 b VVG und den Versicherungsbedingungen, wenn es nach objektiv medizinischen Befunden und Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Maßnahme vertretbar ist, sie als notwendig anzusehen (vergl. u.a. BGH, NJW 96, 3074 (3075) m.w.N., OLG Koblenz, 10 U 604/99 (VersR 2001, 1417 f), OLG Köln 5 U 88/96 (VersR 1997, 729 f), OLG Karlsruhe r+s 1996, 370 ff).

    Hinsichtlich der Frage der höheren Kostenverursachung durch die beabsichtigte Implantation ist entsprechend der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 21.3.1996 ? 12 U 168/95 r+s 1996, 370 ff), der sich das erkennende Gericht anschließt, darauf abzustellen, dass wie vorliegend gegeben, bei einer Kostenrelation, bei der die bevorzugte Heilbehandlung gegenüber der kostengünstigeren Maßnahme nicht um ein Vielfaches teurer ist, damit nicht die Notwendigkeit der beabsichtigten Heilmaßnahme zu verneinen ist.

  • OLG Köln, 22.10.1997 - 5 U 94/97

    Medizinische Notwendigkeit implantologischer Leistungen

    Die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21. März 1996 (VersR 1997, 562ff), auf die sich die Klägerin beruft, gibt dem Senat keinen Grund, von dieser Beurteilung abzuweichen.
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 16.01.1996 - 18 O 202/95   

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LG Hannover, 16.01.1996 - 18 O 202/95 (https://dejure.org/1996,10918)
LG Hannover, Entscheidung vom 16.01.1996 - 18 O 202/95 (https://dejure.org/1996,10918)
LG Hannover, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 18 O 202/95 (https://dejure.org/1996,10918)
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Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 562
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99

    Frist für die Geltendmachung von Versicherungsschutz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (VersR 1990, 1344, r + s 1995, 1; NVersZ 2001, 548) ist eine Belehrung durch ausschließlichen Hinweis auf das Erfordernis einer fristgerechten Klageerhebung irreführend, weil der VN die Frist auch durch Anbringung eines einfacheren und kostengünstigeren Mahnbescheids wahren kann (ebenso OLG Köln VersR 1986, 1186; OLG Frankfurt MDR 2000, 583; Römer a.a.O. Rdn. 79 mit Ausnahme der Fälle, in denen die Belehrung einem empfangsbevollmächtigten Anwalt zugeht; a.A. OLG Celle MDR 1997, 552; LG Hannover VersR 1997, 562; offengelassen von BGH VersR 1999, 1530 unter 2 b).
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