Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 44/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 325; BGB § 823
Keine Haftung der Telekom für Verleger der "Gelben Seiten" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Deutsche Telekom AG; Gelbe Seiten; Telefonkunde; Eintragung; Herausgeber; Betriebsbezogenheit; Eingriff in den Gewerbebetrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1050 (Ls.)
- VersR 1997, 589
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 07.09.2006 - 8 U 99/06
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Fernsprechteilnehmers bei …
Genauso fehlt es aber an einem unmittelbaren betriebsbezogenen Eingriff, wenn - wie hier - ein Telefonkunde wegen eines Versehens der Telekom oder eines Verlegers nicht in ein Telefonbuch eingetragen wird (OLG Düsseldorf VersR 1997, 589). - OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05
Schutzfähigkeit des Begriffs "Kettenzüge"
Zu einer solchen mittelbaren Beeinträchtigung zählt etwa die Nichteintragung des Betriebs in ein Branchentelefonbuch (OLG Düsseldorf VersR 1997, 589). - LG Köln, 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15
Unentgeltlicher Eintragungsanspruch eines Versicherungsbüros unter der …
Die nicht vorgenommene unentgeltliche Eintragung unter der gewünschten Bezeichnung richtet sich nicht spezifisch gegen den betrieblichen Organismus des Klägerin (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 589). - LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im Bereich der Erbringung von …
Namentlich stellt die Nichteintragung eines Betriebs in ein Branchentelefonbuch keinen Eingriff dar (OLG Düsseldorf VersR 1997, 589). - LG Bonn, 30.09.2011 - 1 O 488/10
Nichtvorliegen eines betrieblichen Eingriffs bei einer versehentlichen …
Auf dieser Grundlage entspricht es einhelliger Rechtsprechung, dass kein betriebsbezogener Eingriff vorliegt, wenn - wie hier - ein Telefonkunde wegen eines Versehens der Telefongesellschaft nicht in einem Telefonbuch eingetragen wird (vgl. dazu OLG Düsseldorf, VersR 1997, 589 und OLG Celle, OLGR Celle 2006, 762).