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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.02.1997 - 19 U 113/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4537
OLG Köln, 07.02.1997 - 19 U 113/96 (https://dejure.org/1997,4537)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.02.1997 - 19 U 113/96 (https://dejure.org/1997,4537)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 1997 - 19 U 113/96 (https://dejure.org/1997,4537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Mitschuld Vorfahrtsberechtigter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StVG §§ 7, 9, 17, StVO §§ 1, 8, BGB § 254
    Mitschuld Vorfahrtsberechtigter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorfahrtberechtigung; Unfall; Mitverschulden; Wartepflichtiger; Schlechte Einsichtmöglichkeit; Aufmerksamer Verkehrsteilnehmer; Ortskundiger Fahrer; Zögerndes Einbiegen; Verursachungsanteil

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 9; StVG § 17; StVO § 1; StVO § 8; BGB § 254
    Mitschuld des Vorfahrtberechtigten bei erkennbarer Vorfahrtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; StVG § 7 § 9 § 17; StVO § 1 § 8
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 640
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 16.08.2019 - 7 U 3/19

    Mithaftung bei Nutzung der Fahrbahnbreite trotz Sichtbehinderung

    Insoweit ist anerkannt, dass auch einen Vorfahrtsberechtigten ein Mitverschulden an einem Unfall trifft, der dadurch herbeigeführt wird, dass ein aus einer Einmündung kommender Wartepflichtiger sein Vorfahrtsrecht missachtet, wenn sich der Wartepflichtige wegen schlechter Einsichtsmöglichkeiten in die Vorfahrtsstraße so verhält, dass für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer mit einer Missachtung der Vorfahrt zu rechnen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 07.02.1997, 19 U 113/96 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 18 U 187/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6548
OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 18 U 187/95 (https://dejure.org/1996,6548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.1996 - 18 U 187/95 (https://dejure.org/1996,6548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 1996 - 18 U 187/95 (https://dejure.org/1996,6548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 34; BGB § 254; BGB § 839; StrWG NW § 9 a
    Alleinverschulden des Fußgängers bei erkennbarer Gefahrenstelle L

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 823 839
    Verkehrssicherungspflicht bei Unbenutzbarkeit eines verschmutzten Wegeabschnitts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amtshaftung; Gehweg; Hundekot; Verkehrssicherungspflicht; Mitverschulden

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 16 O 80/95
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 18 U 187/95

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 640
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.12.1992 - 18 U 214/92

    Verkehrssicherungspflicht bei Höhenunterschied eines Gehwegplattenbelags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 18 U 187/95
    Denn ein Verkehrssicherungspflichtiger ist nicht daran gehindert, eine Örtlichkeit zu verbessern; daraus kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht auf die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geschlossen werden (vgl. 18 U 214/92, OLGR Düs 1993, 223 = VersR 1993, 1416 ).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 18 U 187/95
    Der Verkehrssicherungspflichtige muß nur die Gefahren ausräumen, vor denen ein - sorgfältiger - Benutzer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (BGH VersR 1980, 946 ; ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. VersR 1992, 1149).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1996 - 18 U 152/95

    Obliegenheiten der Benutzer eines verschlammten und durchweichten Hangweges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 18 U 187/95
    Letztlich hat die Klägerin durch die Wahl ihres Weges eine von ihr bereits erkannte Gefahrenlage bewußt in Kauf genommen; sie kann deshalb die daraus sich ergebenden Folgen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Beklagten nicht als Verletzung von Verkehrssicherungspflichten anlasten (vgl. zuletzt Urteil vom 21. März 1996, 18 U 152/95, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1992 - 18 U 259/91

    Gemeindliche Verkehrssicherungspflicht für sogenannten "Trampelpfad"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 18 U 187/95
    Der Verkehrssicherungspflichtige muß nur die Gefahren ausräumen, vor denen ein - sorgfältiger - Benutzer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (BGH VersR 1980, 946 ; ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. VersR 1992, 1149).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.01.1996 - 6 U 106/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7694
OLG Hamm, 15.01.1996 - 6 U 106/95 (https://dejure.org/1996,7694)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.1996 - 6 U 106/95 (https://dejure.org/1996,7694)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 1996 - 6 U 106/95 (https://dejure.org/1996,7694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    StVG § 7; StVG § 17; BGB § 823; BGB § 249; PflVG § 3
    Auffahrunfall während beiderseitigen Bremsens bei Ampelgelblicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Luxusfahrzeug; Kfz; Auffahren; Vorstrafen; Indizien; Bremsvorgang; Ampel; Unkostenpauschale

  • minderwert.de (Kurzinformation)

    Bei Beschädigung eines Pkw mit einer Fahrleistung von 180 000 km kommt kein merkantiler Minderwert in Betracht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG §§ 7, 17; BGB §§ 823, 249; PflVG § 3

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 640
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Kaiserslautern, 30.10.2015 - 4 O 868/12

    Berücksichtigung von Vorschäden bei der Unfall-Schadensregulierung

    d) Daneben steht der Klägerin eine allgemeine Unkostenpauschale in Höhe von 25, 00 EUR zu (vgl. KG NZV 1995, 312, 315; OLG Hamm VersR 1997, 640; OLG München NJW 2010, 1462; BeckOK BGB/Schubert BGB § 249 Rn. 83).
  • OLG Hamm, 24.10.2000 - 9 U 39/00

    Beanspruchung der Umsatzsteuer als ersatzfähigen Schadenposten bei Berechtigung

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann der durch einen Unfall Geschädigte von dem Schädiger auch ohne nähere Spezifizierung eine Auslagenpauschale fordern, wobei in der gerichtlichen Praxis ein Betrag von 40, 00 DM anerkannt ist (vgl. OLG Hamm VersR 1997, 640; Palandt/Heinrichs, BGB 59. Aufl. 2000, § 249 Rn. 25).
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