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   OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 158/95   

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https://dejure.org/1996,4103
OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 158/95 (https://dejure.org/1996,4103)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.04.1996 - 5 U 158/95 (https://dejure.org/1996,4103)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. April 1996 - 5 U 158/95 (https://dejure.org/1996,4103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 S. 1 BGB ; § 847 BGB
    Unerlaubte Handlung; Schmerzensgeld; Grober Behandlungsfehler; Arzthaftung; Behandlungsfehler; Operation; Nachblutung; Unterlassen; Arzt; Krankenhaus; Krankenschwester; Krankenpfleger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubte Handlung; Schmerzensgeld; Grober Behandlungsfehler; Arzthaftung; Behandlungsfehler; Operation; Nachblutung; Unterlassen; Arzt; Krankenhaus; Krankenschwester; Krankenpfleger

  • Judicialis

    BGB § 823 1; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Nichthinzuziehung des zuständigen Krankenhausarztes bei Komplikationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 S. 1 § 847
    Arzthaftung - Blutung nach Mandeloperation - Nichtbenachrichtigung des Arztes durch Pflegepersonal - Schmerzensgeld bei Lebensgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 749
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Göttingen, 28.09.1983 - 8 O 207/77
    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 158/95
    Da die Beklagte zu 2) eine klare Grenze ihrer Kompetenzen eindeutig überschritten hat, wertet der Senat ihr Verhalten als einen elementaren Pflichtenverstoß, der eine Umkehr der Beweislast rechtfertigt, da die Pflichtverletzung zugleich zu Beweisschwierigkeiten zu Lasten des Patienten geführt hat (vgl. zum groben Behandlungsfehler bei Kompetenzüberschreitung des Pflegepersonals auch LG Dortmund, MedR 1985, 291; LG Göttingen VersR 1983, 1188).
  • OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12

    Haftung des Apothekers bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe

    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa Urt. v. 16.5.2000, BGHZ 144, 296 ff. für Hebammen) und der Oberlandesgerichte (etwa OLG Oldenburg, VersR 1997, 749 für Pflegepersonal) - die soweit ersichtlich sich zur Frage etwaiger Beweislastumkehr bei Schäden, die durch die Abgabe von Medikamenten verursacht worden sein können, noch nicht Stellung genommen haben - spricht eher für eine Ausdehnung der Grundsätze auf Apotheker als dagegen.
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Die von der Revision angeschnittene Frage, ob auch ein grobes Verschulden sonstiger Pflegepersonen genügt (bejahend OLG Oldenburg, VersR 1997, 749), kann deshalb für den Streitfall dahinstehen.
  • OLG Frankfurt, 25.04.2023 - 8 U 127/21

    Keine Haftung für Aspirationen eines Kleinkindes nach Antibiotikumsgabe (hier:

    cc) Auch die ausgelassenen Erste-Hilfe-Schritte rechtfertigen im Streitfall nicht die Annahme eines groben Behandlungsfehlers und lösen infolgedessen auch keine Beweiserleichterungen zugunsten des Klägers aus (zur Anwendung dieser Beweislastregel auch bei Fehlern von Pflegepersonal vgl. Senatsurteil vom 24. Mai 2005 - 8 U 129/04; OLG Oldenburg, Urteil vom 9. April 1996 - 5 U 158/95; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. April 2019 - III ZR 35/18).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98

    Arzthaftung

    Es darf in einer Geburtsklinik nicht geschehen, daß ein zwar nach dem äußeren Erscheinungsbild gesund zur Welt gekommenes, aber durch den Ablauf der Geburt gefährdetes Kind mit Zeichen dieser Gefährdung über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde ohne ärztliche Betreuung bleibt (vgl. OLG München VersR 1997, 977 unterlassene Hinzuziehung eines Arztes nach Hinweisen auf die gestörte Atmung eines Neugeborenen und später Transport des Kindes in eine Kinderklinik ohne ärztliche Begleitung und Beatmung, grob fehlerhaft; OLG München VersR 1991, 586 - unterlassene Hinzuziehung eines Arztes durch die Hebamme nach ersten Unregelmäßigkeiten im CTG, grob fehlerhaft; OLG Oldenburg VersR 1997, 749 - unterlassene Unterrichtung des zuständigen Arztes durch nichtärztliches Personal nach Eintritt ernsthafter Komplikationen, grob fehlerhaft; OLG Stuttgart VersR 1993, 1358 - eigene Therapieentscheidung durch Krankenschwester bei Erreichbarkeit eines Arztes, grob fehlerhaft).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04

    Schmerzensgeld für Geburtsschaden (Leukomalazie) durch Zuführung überhöhter

    Das Landgericht hat bereits mit Recht festgestellt, dass die Beklagte zu 3. im Rahmen des hiesigen Belegarztvertrages verpflichtet war, gut ausgebildetes, fachkundiges und gut überwachtes Personal für die nachgeburtliche Betreuung zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 2302; OLG Oldenburg VersR 1997, 749, 750).
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