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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2637
OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99 (https://dejure.org/1999,2637)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.1999 - 10 U 47/99 (https://dejure.org/1999,2637)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 10 U 47/99 (https://dejure.org/1999,2637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz; Haftung; Mietvertrag; Pkw; Leihwagen; Baustelle; Autobahn; Geschwindigkeit; Fahrer; Grob fahrlässig; Fahrlässigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 268
  • NZV 2001, 81
  • ZMR 2000, 174
  • VersR 1997, 77
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 10 U 133/94

    Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe und der Durchfahrtshöhe einer Brücke als grobe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99
    Ein von der Klägerin zu beweisendes grob fahrlässiges Verhalten des Beklagten setzt eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus und kann daher nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt wurden oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. Senat MDR 1995, 1122, BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148 und ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99
    Im Hinblick auf den Abstand zwischen dem in einer Entfernung von 800 m bis zur späteren Unfallstelle befindlichen ersten Warnhinweis und dem Absperrwagen erscheint es als ausgeschlossen, daß es sich dabei um ein nur kurzfristiges Einschlafen, also um einen sog. Sekundenschlaf gehandelt hat, bei dem sich die Annahme grob fahrlässigen Verhaltens verbietet, wenn sich keine Umstände feststellen lassen, die den Schluß zulassen, der in Rede stehende Kraftfahrer habe sich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewußt hinweggesetzt (so z.B. OLG Frankfurt MDR 1998, 215 unter Hinweis auf BGH VersR 1977, 619).
  • OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 3 U 109/96

    Einnicken am Steuer nicht grundsätzlich grob fahrlässig L

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99
    Im Hinblick auf den Abstand zwischen dem in einer Entfernung von 800 m bis zur späteren Unfallstelle befindlichen ersten Warnhinweis und dem Absperrwagen erscheint es als ausgeschlossen, daß es sich dabei um ein nur kurzfristiges Einschlafen, also um einen sog. Sekundenschlaf gehandelt hat, bei dem sich die Annahme grob fahrlässigen Verhaltens verbietet, wenn sich keine Umstände feststellen lassen, die den Schluß zulassen, der in Rede stehende Kraftfahrer habe sich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewußt hinweggesetzt (so z.B. OLG Frankfurt MDR 1998, 215 unter Hinweis auf BGH VersR 1977, 619).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 10 U 213/95

    AGB kann Haftung des Kfz-Mieters für grobe Fahrlässigkeit vorsehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99
    Ein von der Klägerin zu beweisendes grob fahrlässiges Verhalten des Beklagten setzt eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus und kann daher nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt wurden oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. Senat MDR 1995, 1122, BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148 und ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 01.07.2020 - 14 U 8/20

    Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII

    Ein leichtes Einnicken (sog. Sekundenschlaf) begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen Handelns, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat [BGH, Urteil vom 31. Februar 2007 - I ZR 166/04 -, MDR 2007, 1383; OLGR Rostock 2009, 115 (117); OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 10 U 1161/05 -, zitiert nach juris; OLGR Düsseldorf 2000, 144; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2001 - 1 U 73/01 -, Orientierungssatz und Rn. 10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Januar 2007 - 10 U 949/96 -, Orientierungssatz und Rn. 14 m. w. N., zitiert nach juris].
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2002 - 10 U 13/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Mieter eines

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWEMietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 10 U 184/01

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 U 123/00

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Beschädigung eines Fahrzeugs bei Nichtbeachten

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Feststellung grober Fahrlässigkeit eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraussetzt und daher nur dann gerechtfertigt ist, wenn das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste, weil einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt worden sind, wobei auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen ist, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (so z.B. Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371, Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 277 BGB Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 5191/07

    Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach Verkehrsunfalltod eines

    Wurden diese Ermüdungserscheinungen dagegen nicht zum Anlaß genommen, daraus sich ergebende Gefahrenquellen auszuschalten, sondern wurde die Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fortgesetzt, rechtfertigt dieses Verhalten ebenfalls den Vorwurf grober Fahrlässigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2001, 81).
  • OLG Köln, 29.01.2002 - 9 U 59/01

    Leistungsfreiheit einer Kaskoversicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung

    Im Bereich des Straßenverkehrs ist grobe Fahrlässigkeit anzunehmen, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, r+s 1992, 292 = VersR 1992, 1085 (Rotlichtverstoß); Senat, r+s 2001, 236; r+s 1997, 234; OLG Oldenburg, OLG-Report 1997, 200 (abgesperrte Baustelle); OLG Düsseldorf, MDR 2000, 268 (Auffahren auf Absperranhänger); Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 AKB, Rn. 82, 83, 86 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Köln, 04.11.2004 - 24 O 315/03

    Kein grober Pflichtenverstoß bei Augenblicksversagen

    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf (MDR 2000, 268) war der Fahrer auf einen Absperranhänger aufgefahren, auf den über eine Strecke von 800 Metern durch mehrere Verkehrszeichen hingewiesen worden war.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 10 U 133/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3122
OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 10 U 133/94 (https://dejure.org/1995,3122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1995 - 10 U 133/94 (https://dejure.org/1995,3122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 10 U 133/94 (https://dejure.org/1995,3122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 276, 277; StVO §§ 3, 41 Zeichen 265
    Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe als Fall groben Verschuldens

  • rechtsportal.de

    BGB § 277
    Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe und der Durchfahrtshöhe einer Brücke als grobe Fahrlässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1122
  • VersR 1977, 77
  • VersR 1997, 77
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 13.01.1982 - 2 U 77/81

    Lkw; Vermietung; Formular; AGB; Haftung; Durchfahrtshöhe; Brücke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 10 U 133/94
    Hinzu kommt vielmehr, daß nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme - anders als in dem vom OLG Köln (OLGZ 82, 371 ff.) entschiedenen Fall - durch Aufkleber im Fahrzeuginneren ausdrücklich die Fahrzeughöhe ausgewiesen und mangels gegenteiliger Anhaltspunkte die Durchfahrtshöhe der Brücke durch das Zeichen 265 zu § 41 StVO gekennzeichnet war.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2002 - 10 U 13/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Mieter eines

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWEMietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 10 U 184/01

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 U 123/00

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Beschädigung eines Fahrzeugs bei Nichtbeachten

    Allerdings hat der Senat mit Urteil vom 22.6.1995 (VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122), worauf die Klägerin zu Recht hinweist (Bl. 147 d.A.), das Vorliegen grober Fahrlässigkeit für den Fall angenommen, dass der Fahrer eines Mietfahrzeugs mit beträchtlicher Geschwindigkeit unter Missachtung der Fahrzeughöhe den Versuch unternommen hat, eine Eisenbahnbrücke zu passieren.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - 1 U 209/02

    Zum Anspruch auf Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen "Motormängeln"

    Dagegen folgt der 22. Zivilsenat des OLG Düsseldorf der Rechtsprechung des BGH (vgl. OLG-Report 1995, 272, NJW-RR 1997, 431).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99

    Grob fahrlässige Beschädigung eines gemieteten Fahrzeugs

    Ein von der Klägerin zu beweisendes grob fahrlässiges Verhalten des Beklagten setzt eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus und kann daher nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt wurden oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. Senat MDR 1995, 1122, BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148 und ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 10 U 33/96

    Gewerberaummietvertrag; stillschweigende Haftungsbeschränkung des Mieters bei

    Ein derartiges grob fahrlässiges Verhalten ist nämlich nur dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn also einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt worden sind oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem ohne weiteres einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, 56. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 sowie Senat MDR 1995, 1122 mit weiteren Fundstellen).
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Rechtsprechung
   KG, 11.05.1995 - 12 U 137/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10651
KG, 11.05.1995 - 12 U 137/95 (https://dejure.org/1995,10651)
KG, Entscheidung vom 11.05.1995 - 12 U 137/95 (https://dejure.org/1995,10651)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 12 U 137/95 (https://dejure.org/1995,10651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Der Anscheinsbeweis ist dagegen nicht anwendbar, wenn individuell geprägte Geschehensabläufe zu beurteilen sind (vgl. Senat, VerkMitt 1996, 76 = NZV 1996, 94; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Auflage 1999, vor § 249 Rdnr. 165).
  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    Der Anscheinsbeweis ist dagegen nicht anwendbar, wenn individuell geprägte Verhaltensweisen zu beurteilen sind (vgl. Senat, VerkMitt 1996, 76 = NZV 1996, 490; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl. 1999, vor § 249 Rdnr. 165).
  • KG, 11.10.1999 - 12 U 2814/98

    Verkehrsunfall; Schadensersatz; Fahrbahnwechsel; Verkehrswidriges Verhalten;

    Der Anscheinsbeweis ist dagegen nicht anwendbar, wenn individuell geprägte Verhaltensweisen zu beurteilen sind (vgl. Senat VerkMitt 1996 76 = NZV 1996, 490).
  • AG Frankfurt/Main, 03.06.2005 - 30 C 1293/05

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Zusammenhang mit einem Straßenverkehrsunfall;

    Der Anscheinsbeweis setzt voraus, dass ein Tatbestand feststeht, bei dem die behauptete Ursache oder Folge typischerweise gegeben ist, beruht also auf einer Auswertung von Wahrscheinlichkeiten, die auf Grund der Lebenserfahrung anzunehmen sind (BGH NJW-RR 1988, 789 (790) [BGH 17.02.1988 - IVa ZR 277/86] ; NJW 1996, 1828 [BGH 19.03.1996 - VI ZR 380/94] ; KG VerkMitt 1996, 76).
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