Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 27.11.1996 - 2 U 172/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zurechnung von grober Fahrlässigkeit des Begünstigten zulasten des Versicherten; Vorliegen von grober Fahrlässigkeit; Objektiv schwerer Verstoß gegen die konkret gebotene Sorgfalt bei Vorfahrtsverletzung durch Überfahren eiens Stoppschildes
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; VVG § 79
Grobe Fahrlässigkeit beim Überfahren einer Verkehrsinsel im Kreisverkehr L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurechnung von grober Fahrlässigkeit des Begünstigten zulasten des Versicherten; Vorliegen von grober Fahrlässigkeit; Objektiv schwerer Verstoß gegen die konkret gebotene Sorgfalt bei Vorfahrtsverletzung durch Überfahren eiens Stoppschildes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1997, 871
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 166/94
Überfahren eines Stop-Schildes; Vorfahrtsverletzung; Grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.1996 - 2 U 172/96
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 23.11.1994 (r+s 1995, 42/43) für eine Vorfahrtverletzung durch Überfahren eines Stoppschildes zum Ausdruck gebracht hat, stellt ein derartiges Verhalten einen objektiv schweren Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt dar, der über einen normalen Verkehrsverstoß deutlich hinausgeht. - BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.1996 - 2 U 172/96
Der Tatrichter kann dabei im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO vom äußeren Geschehensablauf oder vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit schließen (BGH r+s 1989, 209 m.w.N.). - OLG Hamm, 02.03.1988 - 20 U 218/87
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.1996 - 2 U 172/96
Von jedem Verkehrsteilnehmer kann und muss erwartet werden, dass er sich einer solchen Kreuzung mit der Aufmerksamkeit nähert, die es ihm ermöglicht, das Stoppschild zu beachten und den dadurch geschützten vorfahrtberechtigten Verkehr nicht zu gefährden (OLG Hamm VersR 1988, 1260 für die vergleichbare Situation einer durch eine Ampelanlage gesicherten Kreuzung).
Rechtsprechung
KG, 01.03.1996 - 6 U 7232/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AKB § 12 Abs. 1 Ib, § 13 Abs. 1; VVG § 1
Papierfundstellen
- VersR 1997, 871
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05
Eintrittspflicht der Kfz-Teilversicherung für Schäden am Fahrzeug
Daraus ergibt sich indessen nicht, dass im Hinblick auf den adäquaten Ursachenzusammenhang zwischen der mutwilligen Beschädigung eines Fahrzeugs nach seiner Entwendung und einer Beschädigung infolge seiner Nutzung nach der Tat kein Unterschied bestünde (so aber KG VersR 1997, 871; OLG Düsseldorf VersR 1983, 290;… im Ergebnis ebenso Knappmann aaO, § 12 AKB Rdn. 15). - OLG Bamberg, 04.08.2005 - 1 U 35/05
Kein Abdecken von Schäden durch die Teilkasko bei durch Vandalismus verursachten …
Auch die weiter zitierte Entscheidung des Kammergerichts (VersR 1997, 871) befasst sich mit der Erstattungspflicht im Falle des Diebstahls eines Fahrzeugs, das später beschädigt wieder aufgefunden wurde, und bejaht diese Pflicht. - OLG Frankfurt, 18.12.2001 - 7 U 156/01
Zur fehlenden Deckung für Vandalismusschäden anlässlich eines Kfz-Diebstahls in …
Vielmehr lag ein Vandalismusschaden vor, da die Beschädigung des PKW durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen herbeigeführt worden ist (vgl. auch Kammergericht Versicherungsrecht 1997, 871; OLG Hamm Versicherungsrecht 1973, 660 (661); Landgericht Karlsruhe Versicherungsrecht 1984, 979; Landgericht Kiel Versicherungsrecht 1999, 1361; Amtsgericht Essen Versicherungsrecht 1997, 352 (353);… Prölss-Martin "Versicherungsvertragsgesetz", 26. Auflage, § 12 AKB Rdn. 14;… Stiefel-Hoffmann "Kraftfahrtversicherung", 17. Auflage, § 12 AKB Rdn. 43 und 92).