Rechtsprechung
   KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94   

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https://dejure.org/1996,14060
KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94 (https://dejure.org/1996,14060)
KG, Entscheidung vom 23.02.1996 - 6 U 3719/94 (https://dejure.org/1996,14060)
KG, Entscheidung vom 23. Februar 1996 - 6 U 3719/94 (https://dejure.org/1996,14060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusatzversicherungen; Einheit; Rücktritt; Hausarzt; Behandlung; Anfechtung; Arglistige Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 94
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80

    Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers; Haftung für Unfallschäden

    Auszug aus KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94
    Ob das Landgericht das erst mit der Klageerwiderung vom 21. Januar 1994 (Bl. 49) verspätete Vorbringen gemäß §§ 275 Abs. 1, 296 Abs. 1 ZPO hätte zurückweisen müssen, ist in der Berufungsinstanz nicht zu prüfen, weil ein vom Landgericht etwa zu Unrecht zugelassenes Vorbringen zulässig bleibt, da die Zulassung unanfechtbar ist (BGH NJW 1981, 928).
  • BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68

    Aufklärungspflicht - Leistungsfreiheit - Schadenbericht

    Auszug aus KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94
    Daß der Versicherungsnehmer in Täuschungsabsicht handelte, läßt sich zwar nicht allein aus der wissentlichen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen des Versicherungsantrages folgern (BGH VersR 1984, 630), sondern erfordert weitere Umstände, aus denen diese Absicht gefolgert werden kann, jedoch hat der Versicherungsnehmer die Gründe für die Falschbeantwortung darzutun und einer Nachprüfung zugänglich zu machen (BGH VersR 1971, 142).
  • BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82

    Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand

    Auszug aus KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94
    Daß ein derartiges erhöhtes Risiko hier bestand und die verniedlichend dargestellten Beschwerden des Klägers für die Gefahrübernahme erheblich waren, liegt bei einem im jugendlichen Alter stehenden Antragsteller wie dem Kläger, der bereits an behandlungsbedürftigen Wirbelsäulen- und Praecordialschmerzsyndromen gelitten hat, auf der Hand, so daß die Beklagte nicht genötigt ist, ihre Geschäftsgrundsätze näher darzulegen, von denen sie sich bei der Risikoprüfung leiten laßt (vgl. BGH VersR 1984, 629, 630).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

    Auszug aus KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94
    Daß der Versicherungsnehmer in Täuschungsabsicht handelte, läßt sich zwar nicht allein aus der wissentlichen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen des Versicherungsantrages folgern (BGH VersR 1984, 630), sondern erfordert weitere Umstände, aus denen diese Absicht gefolgert werden kann, jedoch hat der Versicherungsnehmer die Gründe für die Falschbeantwortung darzutun und einer Nachprüfung zugänglich zu machen (BGH VersR 1971, 142).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94
    Nach der auch vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Anspruchsteller eine ganz konkrete Arbeitsplatzbeschreibung zu geben, mit der die für ihn anfallenden Arbeitsleistungen ihrer Art, ihres Umfangs und ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (BGHZ 119, 263, 266).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Der Umstand, dass der Kläger zum Teil wesentlich länger zurückliegende, harmlosere und ausgeheilte Erkrankungen angegeben hat, war geeignet, den Eindruck zu verstärken, dass es ansonsten zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Kläger gekommen ist, und lässt deshalb nur den zwingenden Schluss zu, dass sich der Kläger der Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen psychischen Erkrankung bewusst war und die Antragsfragen wissentlich falsch beantwortet hat (Senat, Urt. v. 15.4.1998, 5 U 928/97; OLG Köln, RuS 1992, 355; KG, VersR 1997, 94; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1250; siehe auch LG Berlin, RuS 2003, 253).
  • KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01

    Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der

    Eine solche arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer durch fehlerhafte Beantwortung der Antragsfragen auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass dieser bei wahrheitsgemäßen Angaben den Vertrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen abschließen werde (BGH VersR 1997, 94, 95; OLG Hamm VersR 2000, 878, 879; r + s 1996, 199, 200; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rn. 4 zu § 22 VVG ).
  • OLG Jena, 28.07.1999 - 4 U 1208/97

    Täuschungsanfechtung wegen versäumter Offenbarung erheblicher Umstände;

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