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   OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94   

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https://dejure.org/1995,6421
OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94 (https://dejure.org/1995,6421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.05.1995 - 1 U 28/94 (https://dejure.org/1995,6421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - 1 U 28/94 (https://dejure.org/1995,6421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Kapital und Rente von ca. 230 000 DM für dauergeschädigten Elfjährigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Bemessung; Psychische Störungen; Unfallbedingte Zukunftsrisiken; Straßenverkehrsunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 65
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.1994 - 1 U 268/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94
    Hinzuweisen ist auch auf die Senatsentscheidung vom 7. November 1994 -- 1 U 268/93 -- mit einem Schmerzensgeldbetrag von 150.000 DM für einen siebenjährigen Jungen, der bei einem mitverschuldeten Unfall (Haftungsanteil 1/4) ein schweres gedecktes Schädel-Hirn-Trauma (Schweregrad IV) mit Hirn- und Hirnstammschädigung erlitten hat.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1992 - 1 U 218/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94
    Eine Rente gibt dem Geschädigten die Möglichkeit, sein beeinträchtigtes Lebensgefühl stets von neuem durch zusätzliche Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu heben (vgl. Senat, NJW-RR 1993, 156 ).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94
    Dabei steht die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund, d.h. der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und sonstiger Beschwernisse ab (BGHZ 18, 149, 154).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 1 U 276/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94
    So hat er beispielsweise einem minderjährigen Jungen, der bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein schweres -- drittgradiges -- offenes Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnprolaps erlitten hat, eine Gesamtentschädigung in Höhe von 400.000 DM zugebilligt (Urteil vom 27. Juni 1994 -- 1 U 276/90).
  • OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94
    Sichtbar wird die Tendenz zu einer spürbar "großzügigeren" Schmerzensgeldbemessung bei schwerwiegenden Hirnschäden auch in dem Urteil des OLG München, DAR 1991, 301 i.V.m. der dort genannten Judikatur.
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03

    Körperverletzung durch Verkehrsunfall: Haftung für für seelisch bedingte

    Für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden die wesentlichen Kriterien (so OLG Düsseldorf, VersR 1997, 65; BGHZ 18, 149, 154; Slizyk, aaO., S. 7).
  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Eine Rente ist nur dann zu gewähren, wenn das haftungsbegründende Ereignis zu lebenslangen schweren Dauerschäden geführt hat, deren sich der Verletzte immer wieder neu und schmerzlich bewusst wird (BGH VersR 1968, 475; OLG Hamm VersR 1990, 865; OLG Düsseldorf VersR 1997, 65 f.; Geigel/Kolb, 23. Aufl., 2001, 7/15 m.w.N.).

    München VersR 1992, 508; OLG Düsseldorf VersR 1997, 65, jeweils m.w.N.).

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall

    Wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kommt eine Schmerzensgeldrente neben einer Kapitalabfindung nur in engen begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, so bei schweren voraussichtlichen lebenslangen Dauerschäden (BGH VersR 1997, 65).

    Dies ist nur bei schwersten lebenslangen Beeinträchtigungen und ständigen starken Schmerzen sowie einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität der Fall (OLG Frankfurt RuS 1992, 91; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 65).

  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 35/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Schmerzensgeldbemessung bei einem

    Eine Schmerzensgeldrente kann ausnahmsweise bei lebenslangen, schweren Dauerschäden angemessen sein, die der Verletzte immer wieder schmerzlich empfindet (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1979, S. 1654; NJWE-VHR 1996, S. 141; OLG Hamm, ZfS 2005, S. 122; OLG Hamm, VRS 1990, S. 865; OLG Düsseldorf, VersR 1997, S. 65; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rn. 298).
  • OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98

    Entschädigung von Verkehrsunfallopfern

    Eine Schmerzensgeldrente kommt neben einer Kapitalabfindung nur in engen begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, so bei schweren voraussichtlich lebenslangen Dauerschäden (BGH VersR 1997, 65).

    Dies ist der Fall bei schwersten lebenslangen Beeinträchtigungen und ständigen starken Schmerzen sowie eine erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität (vgl. OLG Frankfurt Recht und Schaden 1992, 91; OLG Düsseldorf VersR 1997, 65).

    Eine Kapitalisierungsberechnung (vgl. hierzu BGH VersR 1976, 967; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 65) ergäbe bei dem 35-jährigen Kläger einen Kapitalbetrag von 47.910,00 DM (250,00 DM x 12 x 16, 97; vgl. Kapitalisierungstabelle bei Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 576).

  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der

    Nach der Rechtsprechung ist im Falle der Gewährung eines kapitalisierten Schmerzensgeldbetrages und einer zusätzlichen Schmerzensgeldrente die Summe aus beiden Teilen zu bilden, wobei die Schmerzensgeldrente für die Berechnung zu kapitalisieren ist, um zu dem insgesamt angemessenen Schmerzensgeldbetrag zu gelangen (so bereits BGH, Urteil vom 08.06.1976 - VI ZR 216/74 in: VersR 1976, 967 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 23.06.2011 - 12 U 263/08 juris Rz. 51 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2003 - 9 U 50/99 nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.1995 - 1 U 28/94 in: VersR 1997, 65; Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 253 Rz. 21 m.w.N.; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 12. Aufl. Rz. 300 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 175/05

    Abbrechen eines durchgerosteten Geländers auf einem Schulgelände:

    Für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden die wesentlichen Kriterien (so OLG Düsseldorf, VersR 1997, 65; BGHZ 18, 149, 154; Slizyk, aaO., S. 7).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 1 U 12/00

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Grundsätze für die Zuerkennung von

    Einhelliger Ansicht nach soll eine Rente für lebenslange, besonders schwere Dauerschäden, die der Verletzte immer wieder schmerzlich empfindet, vorbehalten bleiben (BGH DAR 1994, S. 275 zieht eine Schmerzensgeldrente nur bei schwersten Dauerschäden in Betracht; OLG Düsseldorf VersR 1997, S. 65; Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Aufl., Rn. 207; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap.7 Rn. 15).

    Dagegen betreffen die Entscheidungen Nr. 2202 sowie OLG Düsseldorf VersR 1997, S. 65, weitaus jüngere Menschen mit erheblich schwerwiegenderen Dauerfolgen, auch in beruflicher Hinsicht, als dies bei dem Kläger der Fall ist, so dass eine Vergleichbarkeit mit dem Verletzungsschicksal des Klägers nicht gegeben ist.

  • OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 12 W 8/07

    Krankenhaushaftung: Erfolgsaussicht einer Klage auf Schmerzensgeldrente und auf

    Eine Schmerzensgeldrente ist nur ausnahmsweise bei lebenslangen, schweren Dauerschäden angemessen, die der Verletzte immer wieder schmerzlich empfindet (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1979, S. 1654; OLG Hamm ZFS 2005, S. 122; OLG Düsseldorf, VersR 1997, S. 65; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 298).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Dabei ist eine Schmerzensgeldrente nach herrschender Rechtsprechung auf solche Fälle zu beschränken, in denen der Geschädigte lebenslange, besonders schwere Dauerschäden erlitten hat, die er immer wieder schmerzlich empfindet, so etwa bei schweren Hirnverletzungen oder Querschnittslähmungen (vgl. BGH 120, 1/9; OLG Düsseldorf VersR 1993, 113-114; VRS 89, 256-259; VersR 1997, 65-66; Schaden-Praxis 2008, 255-257; KG Berlin NJW-RR 87, 409 und OLG Hamm NZV 03, 192; OLG Hamm VersR 90, 865).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2009 - 12 W 18/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis einer unfallbedingten

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