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   OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 5 U 45/94   

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https://dejure.org/1996,17521
OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 5 U 45/94 (https://dejure.org/1996,17521)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.01.1996 - 5 U 45/94 (https://dejure.org/1996,17521)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 5 U 45/94 (https://dejure.org/1996,17521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 286
    Aufklärungs- und Handlungspflichten bei hoher Schulterdystokie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1103
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    aa) Das Berufungsgericht erkennt selbst, daß seine Ansicht, diese Frage sei zu bejahen, im Widerspruch zur Mehrheit der dazu publizierten Entscheidungen steht (vgl. OLG Frankfurt, AHRS 2500, 159; OLG Hamm, VersR 1990, 52; AHRS 2500, 169; OLG München, AHRS 2500/110; OLG Schleswig, VersR 2000, 1544; OLG Stuttgart, VersR 1989, 519; OLG Zweibrücken, VersR 1997, 1103).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98

    Krankenhaushaftung: Zeitnahe fachärztliche Eingangsuntersuchung eines neu

    (dd) Letztlich geht zwar auch der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Zweibrücken aufgrund seiner Beratung durch den Sachverständigen in seinem Urteil vom 16. Januar 1996 (abgedruckt in VersR 1997 Seite 1103, betreffend eine Geburt im Januar 1989) davon aus, dass die Möglichkeit einer Schulterdystokie für sich allein keine Schnittindikation begründe, aber in dem dort entschiedenen Fall musste nicht von einem zu großen Kind ausgegangen werden.
  • OLG Hamm, 07.11.2005 - 3 U 41/05

    Schadensersatzbegehren wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung im Zusammenhang

    Selbst wenn man annehmen wollte, dass das tatsächliche Geburtsgewicht von 4700 g für die Frage des Vorgehens zu beachten gewesen wäre, hätte auch dieses Gewicht allein keine zwingende Indikation für eine Schnittentbindung begründet (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, VersR 1997, Seite 1103; OLG Schleswig, VersR 2000, Seite 1544; OLG Hamm, VersR 2001, Seite 247).

    Wie der Senat bereits wiederholt (vgl. etwa VersR 2001, 247; VersR 90, 52; 3 U 125/03 = Urteil vom 08.03.2004) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (NJW 1993, 2372 und 1524) und weiteren Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Stuttgart, VersR 1989, 519; OLG Zweibrücken, VersR 1997, 1103, OG Schleswig, VersR 2000, 1544; OLG Braunschweig, NJW-RR 2000, 238) entschieden hat, besteht keine grundsätzliche Aufklärungspflicht des Arztes über die Möglichkeit einer Schnittentbindung.

  • OLG Koblenz, 18.05.2006 - 5 U 330/02

    Haftung des Krankenhausträgers wegen Schulterdystokie; Aufklärungspflicht des

    Auf die Frage, ob der obergerichtlichen Rechtsprechung darin gefolgt werden kann, dass selbst ein Geburtsgewicht in der Größenordnung von 4.700 Gramm noch keine zwingende Indikation für eine Schnittentbindung begründet (vgl. hierzu OLG Zweibrücken VersR 1997, 1103; OLG Schleswig VersR 2000, 1544; OLG Hamm VersR 2001, 247), kommt es daneben nicht mehr entscheidend an.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2006 - 8 U 102/05

    Arzthaftung: Aufklärung über Kaiserschnittentbindung

    Eine Aufklärungspflicht bezüglich der Alternative einer Schnittentbindung wird von der Rechtsprechung ab einem Schätzgewicht von 4.000 g jedenfalls dann bejaht, wenn noch weitere Risikofaktoren hinzu treten (OLG Zweibrücken VersR 97, 1103; OLG Hamm VersR 97, 1403; OLG Köln VersR 98, 1156 OLG Schleswig VersR 00, 1544; OLGR Stuttgart 01, 394; OLG Koblenz NJW-RR 02, 310; OlG Koblenz NJW-RR 04, 535; BGH NJW 2004, 1452).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2000 - 14 U 14/99

    Arzthaftung - Sorgfaltspflichten bei Geburt - primäre Section - McRoberts-Manöver

    Wegen der Vorteile ist die Sectio dann, wenn aufgrund der erwarteten Kindesgröße und dem Geburtsfortschritt mit geöffnetem Muttermund und dem kindlichen Kopf in der Interspinalebene eine vaginal-operative Entbindung Vorteile gegenüber der Sectio in zeitlicher Hinsicht und hinsichtlich der Gefährdung der Mutter aufweist, keine echte Behandlungsalternative (OLG Zweibrücken VersR 1997, 1103; OLG Schleswig, VersR 1997, 831).
  • LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01

    Arzthaftung: Wehenforcierung bei Schulterdystokie als Behandlungsfehler;

    Unterbleibt die Dokumentation eines dokumentationspflichtigen Elements, wird vermutet, dass diese aus medizinischer Sicht erforderliche Maßnahme unterblieben ist (OLG Zweibrücken VersR 1997, 1103 ff.).
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