Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.10.1997

Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97   

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https://dejure.org/1998,743
BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97 (https://dejure.org/1998,743)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1998 - VI ZR 30/97 (https://dejure.org/1998,743)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1998 - VI ZR 30/97 (https://dejure.org/1998,743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 398
    Absehen von nochmaliger Zeugenvernehmung durch Berufungsgericht L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 398
    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender Würdigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2222
  • MDR 1998, 793
  • NZV 1998, 281
  • VersR 1998, 1261
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Berufungsgericht jedoch nicht nur dann zur erneuten Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, wenn es dessen persönliche Glaubwürdigkeit anders beurteilen will als die Vorinstanz, sondern auch dann, wenn es seinen Bekundungen eine andere Tragweite oder ein anderes Gewicht beilegen will als das erstinstanzliche Gericht (Senatsurteile vom 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 342 vom 13. Mai 1986 - VI ZR 142/85 - VersR 1986, 970, 971; vom 12. November 1991 - VI ZR 369/90 - VersR 1992, 237 und vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256).
  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Berufungsgericht jedoch nicht nur dann zur erneuten Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, wenn es dessen persönliche Glaubwürdigkeit anders beurteilen will als die Vorinstanz, sondern auch dann, wenn es seinen Bekundungen eine andere Tragweite oder ein anderes Gewicht beilegen will als das erstinstanzliche Gericht (Senatsurteile vom 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 342 vom 13. Mai 1986 - VI ZR 142/85 - VersR 1986, 970, 971; vom 12. November 1991 - VI ZR 369/90 - VersR 1992, 237 und vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
    Die Anschlußrevision verkennt dies im Grundsatz auch nicht, meint jedoch unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 28. Mai 1985 - VI ZR 258/83 - VersR 1985, 864, daß auch der sog. Idealfahrer sich in gewissem Umfang darauf verlassen dürfe, daß andere Verkehrsteilnehmer sich sachgerecht verhielten, solange keine besonderen Umstände vorlägen, die geeignet seien, dieses Vertrauen zu erschüttern.
  • BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91

    Abweichung von erstinstanzlicher Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht für seine von der Vorinstanz abweichende Würdigung der Aussage auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Urteile vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90 - NJW 1991, 3285 m.w.N. und vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 - BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 16).
  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 116/90

    Erneute Vernehmung von Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht für seine von der Vorinstanz abweichende Würdigung der Aussage auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Urteile vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90 - NJW 1991, 3285 m.w.N. und vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 - BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 16).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteil BGHZ 117, 337, 340 ff. m.w.N.) liegt ein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 StVG nicht nur bei absoluter Unvermeidbarkeit des Unfalls vor, sondern auch dann, wenn dieser bei Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte.
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Berufungsgericht jedoch nicht nur dann zur erneuten Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, wenn es dessen persönliche Glaubwürdigkeit anders beurteilen will als die Vorinstanz, sondern auch dann, wenn es seinen Bekundungen eine andere Tragweite oder ein anderes Gewicht beilegen will als das erstinstanzliche Gericht (Senatsurteile vom 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 342 vom 13. Mai 1986 - VI ZR 142/85 - VersR 1986, 970, 971; vom 12. November 1991 - VI ZR 369/90 - VersR 1992, 237 und vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83

    Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Berufungsgericht jedoch nicht nur dann zur erneuten Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, wenn es dessen persönliche Glaubwürdigkeit anders beurteilen will als die Vorinstanz, sondern auch dann, wenn es seinen Bekundungen eine andere Tragweite oder ein anderes Gewicht beilegen will als das erstinstanzliche Gericht (Senatsurteile vom 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 342 vom 13. Mai 1986 - VI ZR 142/85 - VersR 1986, 970, 971; vom 12. November 1991 - VI ZR 369/90 - VersR 1992, 237 und vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256).
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
    Die Revision zieht die vom Berufungsgericht zutreffend dargelegten Grundsätze über den Anscheinsbeweis nicht in Zweifel (vgl. hierzu Senatsurteil vom 15. Juni 1982 - VI ZR 119/81 - VersR 1982, 903) und verkennt auch nicht die grundsätzliche Wartepflicht des Klägers gegenüber der herannahenden Straßenbahn.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Es verbleibt mithin dabei, daß das Berufungsgericht bei pflichtgemäßer Ausübung des ihm durch §§ 525 Satz 1, 398 Abs. 1 ZPO eingeräumten Ermessens einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen muß, wenn es dessen Glaubwürdigkeit abweichend vom Erstrichter beurteilen will (vgl. BGH, Urt. v. 29. Oktober 1996, VI ZR 262/95, NJW 1997, 466; Urt. v. 10. März 1998, VI ZR 30/97, NJW 1998, 2222, 2223 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 343/08

    Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (Senatsurteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, NJW 1991, 3285, unter II 2 b aa; BGH, Urteil vom 10. März 1998 - VI ZR 30/97, NJW 1998, 2222, unter II 1 b).
  • BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19

    Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang; Darlegen und Beweisen

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit der Aussage betreffen (Senatsurteil vom 10. März 1998 - VI ZR 30/97, NJW 1998, 2222, 2223, juris Rn. 12; Senatsbeschluss vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, VersR 2018, 249 Rn. 9 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97   

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https://dejure.org/1997,3093
BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97 (https://dejure.org/1997,3093)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1997 - XII ZB 124/97 (https://dejure.org/1997,3093)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - XII ZB 124/97 (https://dejure.org/1997,3093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichteinhaltung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels - Scheitern der fehlerlosen Übertragung einer Begründungsschrift an einem technischen Defekt der Empfangsanlage des Gerichts - Voraussetzungen für die Übermittlung einer Rechtsmittelbegründung an das Gericht ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 519
    Fax-Übermittlung einer zuvor an Kanzlei gefaxten Berufungsbegründung

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 762
  • FamRZ 1998, 425
  • VersR 1998, 1261
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97
    Nach der Rechtsprechung ist hierbei zu fordern, daß die Kopiervorlage von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichnet und daß die Unterschrift auf der Fernkopie wiedergegeben ist (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 IVa ZB 7/89 NJW 1990, 188; Senatsbeschluß vom 4. Mai 1994 XII ZB 21/94 NJW 1994, 2097; weitere Nachweise bei Ebnet JZ 1996, 507, 508).
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97
    Bei einer solchen Übermittlung ist schädlich, wenn die Telekopie zunächst an einen privaten Zwischenempfänger gesandt und von dort, etwa durch Boten, dem Gericht überbracht wird (BGHZ 79, 314, 318) [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80].
  • BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97
    Derartige in der Sphäre des Gerichts liegende Umstände sind der Partei nicht anzulasten (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1996 XII ZB 140/96 FamRZ 1997, 414 = NJW-RR 1997, 250).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZB 3/94

    Zeitpunkt des Zugangs per Telefax übermittelter, aber nicht vollständig

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97
    Sofern dies der Fall war und die vollständigen elektrischen Signale am letzten Tag der Begründungsfrist nur deswegen verstümmelt ausgedruckt worden sind, ist von dem rechtzeitigen Eingang des fristgebundenen Schriftsatzes auszugehen, weil dessen Inhalt anhand des am Folgetage eingegangenen Originals einwandfrei ermittelbar ist (vgl. BGH, Beschluß vom 19. April 1994 VI ZB 3/94 NJW 1994, 1881).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97
    Nach der Rechtsprechung ist hierbei zu fordern, daß die Kopiervorlage von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichnet und daß die Unterschrift auf der Fernkopie wiedergegeben ist (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 IVa ZB 7/89 NJW 1990, 188; Senatsbeschluß vom 4. Mai 1994 XII ZB 21/94 NJW 1994, 2097; weitere Nachweise bei Ebnet JZ 1996, 507, 508).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Dementsprechend ist die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig, ein Verfahren, das sich von der Übermittlung im Telefaxdienst der Bundespost nicht wesentlich unterscheidet (vgl. BverfG - 2. Kammer des Ersten Senats -, NJW 1996, 2857; BGH, Beschlüsse vom 20. September 1993 - II ZB 10/93, NJW 1993, 3141, vom 27. November 1996 - VIII ZB 38/96, VersR 1997, 853 und vom 8. Oktober 1997 - XII ZB 124/97, NJW 1998, 762; BAG, Urteil vom 27. März 1996 - 5 AZR 576/94, NJW 1996, 3164 f.; Hoppmann, VersR 1992, 1068 m. w. Nachw.).
  • LAG Bremen, 31.10.2001 - 4 Ta 76/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: fehlendes Verschulden bei falscher Angabe

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Rechtsmittel durch Telekopie dann nicht wirksam eingelegt wird, wenn die zur Entgegennahme der Rechtsmittelerklärung zuständige Stelle nicht über ein Empfangsgerät verfügt, die Telekopie vielmehr einer privaten Stelle zugeht und von dieser durch Boten der zuständigen Stelle überbracht wird (vgl. BHG NJW 1981 S. 1618 (1619) und NJW 1998 S. 762 (763)).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung NJW 1998 S. 762 (763) zugelassen, dass eine Rechtsmittelschrift von einem sich nicht in seinem Büro befindlichen Rechtsanwalt der Kanzlei von einem dritten Ort aus zugefaxt wird und von den Mitarbeitern der Kanzlei an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird.

  • BGH, 08.03.2001 - V ZB 5/01

    Unvollständige Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax

    Zwar kann Berufung fristwahrend auch durch Telefax eingelegt werden, nach der Rechtsprechung ist hierbei jedoch zu fordern, daß die Kopiervorlage von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichnet und die Unterschrift auf der Fernkopie wiedergegeben ist (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Oktober 1997, XII ZB 124/97, NJW 1998, 762 f m.w.N.).
  • OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 764/05

    Zur fristwahrenden Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes per Telefax bei

    Denn solange der gesamte Beförderungsvorgang innerhalb der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten abläuft, ist auch bei Verwendung einer Kopie als Fernkopievorlage gewährleistet, dass es sich bei der übermittelten Erklärung nicht um einen bloßen Entwurf, sondern um eine für das Gericht bestimmte, diesem mit dem Willen des unterzeichnenden Rechtsanwalts und unter seiner vollen Verantwortung zugehende prozessuale Erklärung handelt (vgl. BGH, VersR 1998, 1261, 1262).
  • KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10

    Verjährung: Verjährungsunterbrechung durch ein Anerkenntnis

    Die von dem Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1998, 762) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 23.02.2001 - 20 U 125/00

    Versicherungsrecht - Klagefrist - Einräumung des Fristablaufs als Bestätigung des

    Die Kopiervorlage muß aber von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterschrieben worden sein, und die Unterschrift muß auf der bei Gericht eingehenden Kopie wiedergegeben werden (vgl. dazu BGH VersR 1999, 465; VersR 1998, 1261 m.w.N.).
  • BPatG, 20.01.2000 - 11 W (pat) 76/99

    Schriftformerfordernis des Einspruchs in Patentsachen - Einspruch per Telefax -

    Es muß weiterhin sichergestellt sein, daß die Unterschrift auf dem Original des Telefaxes vorhanden ist und eigenhändig ausgeführt wurde (BGH in NJW 1998, 762 mwN; BAG in NJW 1996, 3164 mwN), damit nachprüfbar ist, wer für den Schriftsatz die Verantwortung übernimmt.
  • LG Köln, 01.10.1999 - 25 S 21/99
    Denn da eine Fax-Vorlage ohne weiteres unterschrieben werden kann, bedarf es in bezug auf die Unterschrift keines Abrückens von deren Notwendigkeit (so auch BGH FamRZ 98, 425 = NJW 98, 762).
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