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   OLG Köln, 08.10.1997 - 27 U 36/97   

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https://dejure.org/1997,4096
OLG Köln, 08.10.1997 - 27 U 36/97 (https://dejure.org/1997,4096)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.10.1997 - 27 U 36/97 (https://dejure.org/1997,4096)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 27 U 36/97 (https://dejure.org/1997,4096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfluss des Unterbleibens einer in einem Versäumnisurteil unterbliebenen Belehrung nach § 340 Abs. 3 S. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) auf den Lauf der Einspruchsfrist; Beginn einer neuen Rechtsmittelfrist bzw. Einspruchsfrist durch die Wiederholung einer wirksamen Zustellung ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 339; ZPO § 340
    Zustellung eines Versäumnisurteils ohne Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 339, 340
    Rechtsmittelfrist bei Versäumnisurteil; Rechtsmittelfrist, Versäumnisurteil; Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1302
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1958 - II ZR 342/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.1997 - 27 U 36/97
    Ebenso wie etwa die Begriffe "Eigentum", "Kaufabschluß" und "Bürgschaft" (vgl. BGH NJW 1958, 1968; WM 1980, 194) stellt auch das Darlehen einen Rechtsbegriff einfacher Art dar.
  • BGH, 17.12.1986 - VIII ZB 47/86

    Urteilszustellung - Wirksamkeit - Verkündungsvermerk - Monatsfrist -

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.1997 - 27 U 36/97
    Es ist anerkannt, daß durch die Wiederholung einer (wirksamen) Zustellung des angefochtenen Urteils keine neue Rechtsmittelfrist beginnt (BGH VersR 1987, 680; Baumbach/Albers, § 516 Rn. 5).
  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 235/83

    Bezeichnung der Parteien bei Einlegung der Berufung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.1997 - 27 U 36/97
    Dazu ist auch das Rechtsmittelgericht befugt, wenn sich die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung ohne weiteres aus dem Akteninhalt ergeben (BGH NJW 1982, 1874; 1985, 2651).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.1997 - 27 U 36/97
    In solchen Fällen ist ihre Einführung in den Prozeß ihrer Zerlegung in die einzelnen Elemente gleich zu achten, so daß ein Geständnis das Gericht hindert, die Wahrheit eines solchen Vorbringens zu prüfen (BGH NJW 1992, 906).
  • LG Gießen, 01.12.2023 - 9 O 67/22

    Zeitpunkt elektronischer Zustellung

    Gleichermaßen ist die am 19.07.2023 veranlasste erneute Zustellung des Versäumnisurteils an den Klägervertreter ohne Relevanz; eine erneute Zustellung setzt keine neue Frist in Gang (BGH, Beschl. v. 17.12.1986 - VIII ZB 47/86 = AP ZPO § 516 Nr. 3; BFH, Beschl. v. 26.04.2017 - X B 22/17 = BeckRS 2017, 112838 Rn. 4; OLG Köln, Urt. v. 08.10.1997 - 27 U 36/97 = BeckRS 1997, 9274 Rn. 14).
  • OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08

    Rechtsfolgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung eines

    Insoweit folgt der Senat der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine unterbliebene Belehrung nur die Ingangsetzung der Einspruchsbegründungsfrist, nicht jedoch die der Einspruchsfrist hindert (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, OLGR 2008, 157; OLG Köln, Urteil vom 8.10.1997, VersR 1998, 1302; Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 338, Rdn. 4; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Auflage, § 340, Rdn. 8 ; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07

    Ingangsetzung der Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil trotz unterbliebener

    Der Senat folgt in diesem Punkt der einhelligen Auffassung (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., Rn. 4 zu § 338; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., Rn. 2 zu § 338), die in Literatur und Rechtsprechung auch für die weitere, bereits früher geltende Hinweisvorschrift des § 340 Abs. 3 S. 4 ZPO unangefochten besteht (vgl. OLG Köln VersR 1998, 1302; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 409; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., Rn. 8 zu § 340; Stein/Jonas/ Grunsky Rn. 9 zu § 340).
  • OLG Hamm, 13.03.2002 - 13 U 109/00

    Ersatz aller zukünftigen Kosten der Heilung sowie aller zukünftigen

    Hier greift jedoch der Indizienbeweis ein, der zulässig ist (BGH VersR 1998, 1302), bei dem für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts unter einer Gesamtschau aller Umstände in einer für das praktische Leben brauchbaren Weise ein Grad von Gewißheit gewonnen werden kann, der den Anforderungen des § 286 ZPO genügt (BGH NJW 1999, 488; BVerfG NJW 2001, 1640).
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