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   OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 236/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5053
OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 236/96 (https://dejure.org/1997,5053)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.1997 - 19 U 236/96 (https://dejure.org/1997,5053)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 19 U 236/96 (https://dejure.org/1997,5053)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verjährung Teilzahlung Rechnung Steuerberater

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 196, 198, 201, 208, 366
    Verjährung Teilzahlung Rechnung Steuerberater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmungrecht des Gläubigers bei einer Teilzahlung des Schuldners ohne Bestimmung; Verjährungsfrist für die Gebührenforderungen eines Steuerberaters; Hinreichende Bestimmtheit eines Mahnantrags für die Unterbrechung des Ablaufs einer Verjährungsfrist; Kriterien für ein ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1388
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 236/96
    Die Verjährung beginnt nach den §§ 198, 201 BGB mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist; dies ist der Fall, sobald er fällig und notfalls einklagbar ist, d.h. hier nach § 7 StGebV wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist (BGH VersR 1997, 631 mit zahlr. Nachw.; s.a. Palandt/Heinrichs a.a.O., § 196 Rn. 29).

    Dem steht die Entscheidung des BGH (VersR 1997, 631, 632) nicht entgegen, denn dort war - anders als hier - nicht festzustellen, daß der Beklagte überhaupt auf rechtshängige Forderungen gezahlt hatte.

  • BGH, 11.06.1985 - VI ZR 61/84

    Verrechnung von Beitragsvorschüssen; Haftung des GmbH-Geschäftsführers für

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 236/96
    Die zitierte BGH-Entscheidung (ZIP 1985, 996) betrifft sogar nur den Spezialfall einer Vorauszahlung des Arbeitgebers nach § 403 RVO.
  • OLG Saarbrücken, 25.03.1999 - 3 U 863/98

    Blumenkübel am Straßenrand und Verkehrssicherungspflicht

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  • OLG Naumburg, 15.05.2001 - 1 U 91/00

    Gebühren des Steuerberaters - Bestimmung des angemessenen Gebührenansatzes -

    Diesem Gedanken folgend beginnt die Verjährung eines Gebührenanspruches wegen Buchführungsarbeiten erst nach Ablauf des Jahres, für welche die Buchführung erstellt wurde (vgl. OLG Karlsruhe BB 1990, 1672; OLG Köln VersR 1998, 1388 f.; OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.03.1993, 13 U 134/92, sowie Urteil v. 18.07.1996, 13 U 132/95, - beide zitiert nach Juris).
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