Rechtsprechung
OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 236/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verjährung Teilzahlung Rechnung Steuerberater
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 196, 198, 201, 208, 366
Verjährung Teilzahlung Rechnung Steuerberater - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmungrecht des Gläubigers bei einer Teilzahlung des Schuldners ohne Bestimmung; Verjährungsfrist für die Gebührenforderungen eines Steuerberaters; Hinreichende Bestimmtheit eines Mahnantrags für die Unterbrechung des Ablaufs einer Verjährungsfrist; Kriterien für ein ...
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 196; BGB § 198; BGB § 201; BGB § 208; BGB § 366
Teilzahlungen auf Rechnungen eines Steuerberaters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 196, 198, 201, 208, 366
Verjährung bei Teilzahlung auf Rechnung des Steuerberaters - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.11.1996 - 21 O 26/96
- OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 236/96
Papierfundstellen
- VersR 1998, 1388
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters
Auszug aus OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 236/96
Die Verjährung beginnt nach den §§ 198, 201 BGB mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist; dies ist der Fall, sobald er fällig und notfalls einklagbar ist, d.h. hier nach § 7 StGebV wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist (BGH VersR 1997, 631 mit zahlr. Nachw.;… s.a. Palandt/Heinrichs a.a.O., § 196 Rn. 29).Dem steht die Entscheidung des BGH (VersR 1997, 631, 632) nicht entgegen, denn dort war - anders als hier - nicht festzustellen, daß der Beklagte überhaupt auf rechtshängige Forderungen gezahlt hatte.
- BGH, 11.06.1985 - VI ZR 61/84
Verrechnung von Beitragsvorschüssen; Haftung des GmbH-Geschäftsführers für …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 236/96
Die zitierte BGH-Entscheidung (ZIP 1985, 996) betrifft sogar nur den Spezialfall einer Vorauszahlung des Arbeitgebers nach § 403 RVO.
- OLG Saarbrücken, 25.03.1999 - 3 U 863/98
Blumenkübel am Straßenrand und Verkehrssicherungspflicht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Naumburg, 15.05.2001 - 1 U 91/00
Gebühren des Steuerberaters - Bestimmung des angemessenen Gebührenansatzes - …
Diesem Gedanken folgend beginnt die Verjährung eines Gebührenanspruches wegen Buchführungsarbeiten erst nach Ablauf des Jahres, für welche die Buchführung erstellt wurde (vgl. OLG Karlsruhe BB 1990, 1672; OLG Köln VersR 1998, 1388 f.; OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.03.1993, 13 U 134/92, sowie Urteil v. 18.07.1996, 13 U 132/95, - beide zitiert nach Juris).