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   OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97   

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https://dejure.org/1997,10792
OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97 (https://dejure.org/1997,10792)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.08.1997 - 4 W 36/97 (https://dejure.org/1997,10792)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. August 1997 - 4 W 36/97 (https://dejure.org/1997,10792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fragliches Bezugsrecht des Begünstigten an einer abgeschlossenen Lebensversicherung im Konkurrsfall der Gemeinschuldnerin; Erstarkung des Bezugsrechts zu einem werthaltigen Vermögensbestandteil des Begünstigten; Unverfallbarkeitsfristen im Einklang mit dem Bezugsrecht am ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1
    Arbeitgeberkonkurs vor Unverfallbarkeit des Anspruchs aus Direktversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 264/01

    Ersatzaussonderung der Rechte aus einer Direktversicherung im Konkurs der

    Daher bestimmt sich seine Rechtsstellung ausschließlich nach dem Inhalt der von der Gemeinschuldnerin mit dem Versicherungsunternehmen getroffenen Vereinbarung, obwohl die Prämien im Wege der Umwandlung seines Gehalts aufgebracht worden sind (vgl. BAGE 92, 1, 9 f; BAG ZIP 1996, 965; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1405; Braun/Bäuerle, InsO § 35 Rn. 28 f; Blomeyer EWiR 1996, 627; 2000, 111; Eckert DStR 1997, 1463, 1464).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit eines unter Vorbehalt gewährten

    Die dem Insolvenzverwalter zustehenden Rechte sowie deren Umfang hängen allein von der Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses ab (BAG a.a.O.; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1405).

    Dabei hängen die dem Insolvenzverwalter zustehenden Rechte sowie deren Umfang allein von der Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses ab (BAG a.a.O.; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1405).

  • OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01

    Haftungsumfang bei Kfz-Unfall

    Bei Werten unter 11 km/h ist für den Regelfall von einer Verletzungsmöglichkeit nicht auszugehen (KG, VersR 1997, 1416 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ; Senat, ZfS 1998, 63).
  • LG Freiburg, 19.08.1999 - 10 O 53/99

    Konkursfestigkeit einer Direktversicherung aufgrund Gehaltsumwandlung

    Insbesondere das BAG (Urteil vom 17.10.1995, NZA - RR 96, 343 = ZIP 96, 965; ebenso OLG Düsseldorf, 4. Senat, VersR 98, 1405 = NJW E - VHR 98, 4; ebenso in der Literatur Blomeyer, EWiR 1996, 627 und wohl auch Reichold, EWiR 1992, 899) vertritt die Auffassung, auch bei einer auf Gehaltsumwandlung beruhenden Versicherung komme es für deren Konkursfestigkeit allein darauf an, ob ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart worden sei.
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