Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 94/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 254 BGB; § 1922 BGB
Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Versicherungsagenten; Vorliegen von Mitverschulden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Versicherungsagenten; Vorliegen von Mitverschulden
Papierfundstellen
- VersR 1998, 220
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90
Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 94/97
Diese Pflichten erfüllt er durch den Agenten, der insoweit sein Erfüllungsgehilfe ist (BGH VersR 1992, 217 [BGH 18.12.1991 - IV ZR 299/90] ; BGH VersR 1986, 329). - BGH, 29.01.1986 - IVa ZR 140/84
Schadenersatzanspruch gegen die Versicherung bei Nichtbearbeitung des Antrags auf …
Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 94/97
Diese Pflichten erfüllt er durch den Agenten, der insoweit sein Erfüllungsgehilfe ist (BGH VersR 1992, 217 [BGH 18.12.1991 - IV ZR 299/90] ; BGH VersR 1986, 329).
- OLG Saarbrücken, 26.02.2014 - 5 U 64/13
Versicherungsvermittlung: Beweislast für Beratung über die Nachteile einer …
Einer früher in der Rechtsprechung vertretenen gegenteiligen Ansicht (OLG Oldenburg, VersR 1998, 220) ist deshalb nicht zu folgen. - OLG Stuttgart, 09.06.2004 - 7 U 211/03
Vertrauenshaftung des Versicherers: Umfang der Auskunfts- und Beratungspflichten
Aus den Versicherungsbedingungen ergibt sich eindeutig, dass kein Anspruch auf Rückzahlung der Differenz zwischen den eingezahlten Kapitalbeträgen und den bis zum Tod der Versicherungsnehmerin nach Ablauf der Rentengarantiezeit ausgezahlten Versicherungsleistungen besteht (vgl. zu einem gleich gelagerten Fall OLG Oldenburg VersR 1998, 220).
Rechtsprechung
LG Osnabrück, 11.03.1997 - 7 O 352/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 43; BGB § 242
Aufklärungspflicht des Versicherers bei Abschluß einer Rentenversicherung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1998, 220