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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.05.1997 - 20 U 10/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2846
OLG Hamm, 14.05.1997 - 20 U 10/97 (https://dejure.org/1997,2846)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.1997 - 20 U 10/97 (https://dejure.org/1997,2846)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 20 U 10/97 (https://dejure.org/1997,2846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 142; VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 V Abs. 4
    Schädigung eines geleasten Kfz durch Repräsentanten des Leasingnehmers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7; StGB § 142
    Ansprüche des Leasingnehmers bei Beschädigung des geleasten Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 8 O 295/96
  • OLG Hamm, 14.05.1997 - 20 U 10/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 29
  • NZV 1998, 33
  • VersR 1998, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 20 U 10/97
    Dies kann im Einzelfall bei zielgerichtetem Verhalten hinsichtlich eines Nachtrunkes anders sein (BGH VersR 1976, 84, 85; Senat NJW-RR 1992, 165), der hier jedoch nicht behauptet wird.
  • OLG Hamm, 12.12.1986 - 20 U 299/85

    Unfallflucht; Versicherungsrechtliche Aufklärungspflicht; Vorsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 20 U 10/97
    Wenn für den Versicherungsnehmer, hätte er selbst den Unfall verursacht, ein Fremdschaden und damit eine Wartepflicht nach § 142 StGB nicht anzunehmen wäre, muß dies auch bei einer Unfallverursachung durch den Repräsentanten gelten, weil die juristische Konstruktion des Repräsentanten keine pflichtenerweiternde Funktion hat (vgl. Senat VersR 1988, 509, 510; Prölss/Martin a.a.O.; Knappmann VersR 1997, 261, 263).
  • OLG Hamm, 04.09.1991 - 20 U 112/91

    Nachtrunk: Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung?

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 20 U 10/97
    Dies kann im Einzelfall bei zielgerichtetem Verhalten hinsichtlich eines Nachtrunkes anders sein (BGH VersR 1976, 84, 85; Senat NJW-RR 1992, 165), der hier jedoch nicht behauptet wird.
  • OLG Hamm, 06.12.1991 - 20 U 228/91

    Entfernen vom Unfallort nach Unfall mit Leasingfahrzeug

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.1997 - 20 U 10/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (VersR 1993, 90, 91; vgl. auch Prölls/Martin, VVG , 25. Aufl., § 7 AKB Anm. 2 b; Stiefel/Hofmann, AKB , 16. Aufl., § 7 AKB Rdn. 35 m.w.N.) ist ein Fremdschaden zu verneinen, wenn Unfallfahrer der Leasingnehmer ist.
  • OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18

    Ansprüche aufgrund eines behaupteten Wildunfalls; Ersatz anteiliger

    Ein Schaden an einem Leasingfahrzeug stellt aber jedenfalls dann keinen Fremdschaden im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB dar, wenn der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber verschuldensunabhängig für jeden Schaden und insbesondere auch für Zufall haftet (OLG Hamm, VersR 1998, 311; OLG Hamburg, r+s 1990, 362, 363; Gebhardt in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 142 Rn. 72, 94; Klimke, a. a. O., Rn. 26; ebenso wohl BGH, VersR 2013, 175: Dort wird auf den Fremdschaden an einem Straßenbaum, nicht auf den Schaden am Leasingfahrzeug abgestellt.).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungsobliegenheitsverletzung bei unerlaubtem

    Abzustellen ist auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise, so dass der Sicherungseigentümer nicht als Dritter i.S.d. § 142 StGB anzusehen ist (vgl. OLG Nürnberg NJW 1977, 1543; ebenso OLG Hamm VersR 1998, 311 für den Fall eines Leasingfahrzeuges).
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2020 - 12 U 120/19

    Leistungen aus einer Kaskoversicherung Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

    Zwar ist der Schaden am Leasingfahrzeug nicht als Fremdschaden zu werten, wenn der Leasingnehmer - wie hier der Kläger nach Ziff. XI.1 der AGB des Leasingvertrags - für jeden Schaden am Leasingfahrzeug einzustehen hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.05.1997 - 20 U 10/97, juris Rn. 7; Koch in Bruck/Möller, VVG , 9. Aufl. E. Pflichten im Schadensfall Rn. 51 m.w.N.; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl. AKB E.1 Rn. 77).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.07.1997 - 10 U 737/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7302
OLG Koblenz, 25.07.1997 - 10 U 737/96 (https://dejure.org/1997,7302)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.07.1997 - 10 U 737/96 (https://dejure.org/1997,7302)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 10 U 737/96 (https://dejure.org/1997,7302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 62; AKB § 1 Abs. 2; AKB § 6 a; AKB § 12 Abs. 1 II e
    Vorläufiger Kaskodeckungsschutz durch Aushändigung der Deckungskarte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 311
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 07.02.2008 - 8 U 189/07

    Umfang der Aufklärungs- und Belehrungpflicht eines Versicherungsmaklers beim

    Diese kommt zum einen in Betracht, wenn der Vertreter ein besonderes wirtschaftliches Interesse am Zustandekommen des Vertrages hat (BGH VersR 1991, 1052; OLG Koblenz VersR 1998, 311).
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