Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 14 U 6/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10404
OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 14 U 6/96 (https://dejure.org/1997,10404)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.1997 - 14 U 6/96 (https://dejure.org/1997,10404)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 1997 - 14 U 6/96 (https://dejure.org/1997,10404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,10404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Leistungspflichten einer Hauratsversicherung; Anforderungen an die Substantiierung der Leistungsfreiheit einer Hausratsversicherung nach Kündigung wegen Verschweigens nachträglicher gefahrerhöhender Umstände und eines Anspruchs auf hilfsweise ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23 ff.
    Keine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung bei sogenannter Schutzgelderpressung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 675
  • VersR 1998, 625
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 14 U 6/96
    Die Beklagte ist indessen darlegungs- und beweisbelastet sowohl für das Vorliegen einer zum Entfallen ihrer Leistungspflicht führenden Anzeigepflichtverletzung als auch dafür, daß die Schuld, auf die geleistet wurde, nicht bestand (BGH NJW-RR 1992, 1214 ff, 1216; vgl. auch BGHZ 123, 217 ff).
  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 229/09

    Gastronomie-Versicherer muss nicht das erhöhte Risiko einer Schutzgelderpressung

    Die Gefahrerhöhung sei auch nicht unerheblich im Sinne des § 29 VVG a.F. Gegenteiligen Auffassungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 1998, 625 f.) und von Prölss (NVersZ 2000, 153, 156 ff.), wonach der Entschluss eines Dritten, die versicherte Sache zu schädigen, lediglich eine mitversicherte, nicht anzeigepflichtige Erhöhung der Gefahr i.S. des § 29 Satz 1 VVG a.F. darstelle, sei jedenfalls hier nicht zu folgen.

    aa) Das Oberlandesgericht Karlsruhe (VersR 1998, 625) hat in einer seine Entscheidung nicht tragenden Erwägung die Auffassung vertreten, es stelle keine versicherungsrechtlich relevante nachträgliche Gefahrerhöhung in der Sachversicherung dar, wenn ein Dritter dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Schutzgelderpressung eine vorsätzliche Schädigung der versicherten Sache androhe.

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04

    Erkundigungs- und Sicherungspflichten von Tiefbauunternehmern bezüglich der

    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 1313 ff.; VersR 1985, 1147 ff.; NJW 1996, 387, jeweils m. w. Nachw. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; NJW-RR 1998, 675), dass Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein haben, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09

    Wohngebäudeversicherung: Nachfrageobliegenheit des Direktversicherers;

    Als gefahrerhöhende Umstände im Sinne der genannten Vorschriften kommen nur solche in Betracht, die zum einen erheblich sind (vgl. § 29 S. 1 VVG a.F.), zum anderen den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher machen (OLG Karlsruhe VersR 1998, 625).
  • OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08

    Gefahrerhöhung in der Einbruchdiebstahlsversicherung: Anzeigepflicht für

    Auch der Senat vermag insoweit den Auffassungen des OLG Karlsruhe (VersR 1998, 625 f) sowie von Prölss (NVersZ 2000, 153, 156 ff), die in der Drohung oder in dem entsprechenden Entschluss, einen (Vandalismus-) Schaden herbeizuführen, keine anzeigepflichtige, sondern eine mitversicherte Gefahrerhöhung sehen (a.A OLG Koblenz r+s 1988, 303), jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
  • LG Hamburg, 20.10.2008 - 415 O 48/08

    Der Kläger verlangt Deckung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung....

    Das OLG Karlsruhe (VersR 98, 625) hat dies bei einer ganz ähnlich verlaufenen Schutzgelderpressung verneint.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht