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   OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96   

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https://dejure.org/1997,9594
OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96 (https://dejure.org/1997,9594)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.03.1997 - 5 U 186/96 (https://dejure.org/1997,9594)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. März 1997 - 5 U 186/96 (https://dejure.org/1997,9594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anhörung des Arztes bei Zweifeln an einer dokumentationsgerechten Aufklärung; Aufklärungsumfang bei einem auch kosmetisch bedingten Eingriff; Beweisfunktion einer Aufklärungsdokumentation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 539
    Pflicht des Gerichts bei Zweifeln über dokumentationsgerechte Aufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhörung des Arztes bei Zweifeln an einer dokumentationsgerechten Aufklärung; Aufklärungsumfang bei einem auch kosmetisch bedingten Eingriff; Beweisfunktion einer Aufklärungsdokumentation

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 684
  • VersR 1998, 854
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.12.1987 - VI ZR 32/87

    Aufklärungspflicht des Arztes bei erhöhtem Risiko einer Komplikation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96
    Bei Operationen, die nicht zur Abwendung einer akuten oder auch nur schwer wiegenden Gefahr veranlasst sind, bestehen insoweit noch gesteigerte Anforderungen an die Aufklärungspflichten im Sinne einer detaillierten für den medizinischen Laien verständlichen Darlegung der Chancen und Risiken (vgl. nur BGH VersR 1988, 493).
  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90

    Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96
    Das ist insbesondere bei Eingriffen anerkannt, die - wie hier - auch aus kosmetischen Gründen begehrt werden (BGH VersR 1991, 227; zuletzt Senat - Urteil vom 03.12.1996 - 5 U 104/96 - zur Veröffentlichung in NJW - EV vorgesehen).
  • OLG Oldenburg, 03.12.1996 - 5 U 104/96

    Aufklärung, Einwilligung, Versteifung, Fehlstellung, Zehe, Hallux valgus,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96
    Das ist insbesondere bei Eingriffen anerkannt, die - wie hier - auch aus kosmetischen Gründen begehrt werden (BGH VersR 1991, 227; zuletzt Senat - Urteil vom 03.12.1996 - 5 U 104/96 - zur Veröffentlichung in NJW - EV vorgesehen).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96
    Entgegen der Berufungserwiderung kommt einer solchen Aufklärungsdokumentation, deren entsprechende ständige Übung zudem noch von der Arztsekretärin bestätigt worden ist, eine erhebliche Beweisfunktion zu (vgl. nur BGH VersR 1985, 361; Senat VersR 1994, 1423).
  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96
    Der behandelnde Arzt schuldet zunächst der Patientin die so genannte Grundaufklärung, bei der ihr ein zutreffender Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen vermittelt werden muss, die für die spätere Lebensführung auf sie zukommen können (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH VersR 1991, 777 ff; 1992, 238 ff [BGH 12.11.1991 - VI ZR 369/90] ; Senat VersR 1994, 221).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1993 - 8 U 51/92

    Knochenbohrung; Hörnerv; Gleichgewichtsnervs; Morbus Meniere; Schädigung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96
    Entgegen der Berufungserwiderung kommt einer solchen Aufklärungsdokumentation, deren entsprechende ständige Übung zudem noch von der Arztsekretärin bestätigt worden ist, eine erhebliche Beweisfunktion zu (vgl. nur BGH VersR 1985, 361; Senat VersR 1994, 1423).
  • OLG Oldenburg, 15.06.1993 - 5 U 10/93

    Endonasale Kiefernhöhlenoperation; Aufklärung am Vortag; Überforderung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96
    Der behandelnde Arzt schuldet zunächst der Patientin die so genannte Grundaufklärung, bei der ihr ein zutreffender Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen vermittelt werden muss, die für die spätere Lebensführung auf sie zukommen können (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH VersR 1991, 777 ff; 1992, 238 ff [BGH 12.11.1991 - VI ZR 369/90] ; Senat VersR 1994, 221).
  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96
    Der behandelnde Arzt schuldet zunächst der Patientin die so genannte Grundaufklärung, bei der ihr ein zutreffender Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen vermittelt werden muss, die für die spätere Lebensführung auf sie zukommen können (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH VersR 1991, 777 ff; 1992, 238 ff [BGH 12.11.1991 - VI ZR 369/90] ; Senat VersR 1994, 221).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96
    Der behandelnde Arzt schuldet zunächst der Patientin die so genannte Grundaufklärung, bei der ihr ein zutreffender Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen vermittelt werden muss, die für die spätere Lebensführung auf sie zukommen können (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH VersR 1991, 777 ff; 1992, 238 ff [BGH 12.11.1991 - VI ZR 369/90] ; Senat VersR 1994, 221).
  • OLG Oldenburg, 30.05.2000 - 5 U 218/99

    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Hirnschädigung; Thrombose; Wachkoma; Arzt;

    In diesen Fällen werden von der Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten gestellt (BGH NJW 1991, 2349; OLG Oldenburg, VersR 1998, 854; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rn. 397 m.w.N.).
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