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   OLG Hamburg, 17.06.1998 - 5 U 33/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16087
OLG Hamburg, 17.06.1998 - 5 U 33/98 (https://dejure.org/1998,16087)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.06.1998 - 5 U 33/98 (https://dejure.org/1998,16087)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 5 U 33/98 (https://dejure.org/1998,16087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsfrist von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag; Fälligkeit des Anspruchs des Versichernehmers zur Übernahme der Kosten; Fälligkeit des Anspruchs auf Gewährung von Rechtsschutz für eine vom Versicherungsnehmer erst noch beabsichtigten Klage

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 1; ARB 75 § 1
    Fälligkeit des Anspruchs auf Deckungsschutz nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1012
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03

    Rechtsschutzversicherung: die Risikoausschlussklausel in der

    Da der Kläger lediglich den Anspruch auf Übernahme der mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten geltend gemacht hat wurde der sich gegen die Beklagte richtende Deckungsanspruch in der Form des Kostenübernahmeanspruchs in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Rechnung über fällige Kosten vorlag, der Versicherungsnehmer von seinem Bevollmächtigten in Anspruch genommen worden ist (vgl. auch BGH VersR 1999, 706; OLG Hamburg, VersR 1999, 1012; OLG München, VersR 1990, 651; Römer/Langheid "VVG", 2. Aufl., § 11 Rdn. 34).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 19 U 110/05

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Beginn der Verjährungsfrist durch

    Weiter ist nicht zu fordern, dass feststeht, ob und in welcher Höhe der Anspruch begründet ist (vergl. OLG Köln RuS 1998, 323; KG VersR 2003, 1246; LG Düsseldorf Schaden-Praxis 2004, 98; vergl. auch Hans.OLG VersR 1999, 1012).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2022 - 7 U 248/221
    Nach dem Vorstehenden fehlt es entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht an der Fälligkeit des hier in Rede stehenden Anspruches des Klägers auf Gewährung von Deckungsschutz gemäß § 1 ARB, die bereits dann eintritt, wenn sich für den Versicherungsnehmer - wie hier - die Notwendigkeit einer rechtlichen Interessenwahrnehmung so konkret abzeichnet, dass er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 17.06.1998 - 5 U 33/98 -, VersR 1999, 1012 ).
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