Weitere Entscheidung unten: LG Kiel, 19.03.1998

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98   

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https://dejure.org/1998,5621
OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98 (https://dejure.org/1998,5621)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.09.1998 - 2 U 139/98 (https://dejure.org/1998,5621)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. September 1998 - 2 U 139/98 (https://dejure.org/1998,5621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine Fahrzeugversicherung; Bewusstseinsverlust während des Fahrens eines KfZ als grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr; Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer wegen der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1
    Einnicken am Steuer ist nicht stets grob fahrlässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine Fahrzeugversicherung; Bewusstseinsverlust während des Fahrens eines KfZ als grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr; Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer wegen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine Fahrzeugversicherung; Bewusstseinsverlust während des Fahrens eines KfZ als grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr; Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer wegen der ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 469
  • NZV 1999, 212
  • VersR 1999, 1105
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 05.06.1996 - 20 U 288/95

    Grobe Fahrlässigkeit durch Lenken des Kfz in die Gegenfahrbahn

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98
    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit gem. § 61 VVG in der Fahrzeugversicherung bei Einnicken am Steuer (gegen OLG Hamm VersR 1997, 961 [OLG Hamm 05.06.1996 - 20 U 288/95] ).

    Der neuerdings in der obergerichtlichen Rechtssprechung vertretenen Ansicht, einem Einnicken am Steuer gingen stets unübersehbare Anzeichen voraus, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, sodass nur besondere Anhaltspunkte, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen ließen, den Schluss auf grobe Fahrlässigkeit verhindern könnten (OLG Hamm VersR 1997, 961 [OLG Hamm 05.06.1996 - 20 U 288/95] und OLG Hamm ZfS 1998, 182), vermag sich der Senat auf Grund seiner in langjähriger Praxis unter sachverständiger Beratung gewonnenen und immer wieder angewandten Kenntnisse nicht anzuschließen.

  • OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 3 U 109/96

    Einnicken am Steuer nicht grundsätzlich grob fahrlässig L

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98
    Nur dann kann das Verschulden des Fahrers als grobe Fahrlässigkeit eingeordnet werden (BGH a.a.O., OLG Frankfurt MDR 1998, 215).
  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98
    Nach der Rechtsprechung des BGH rechtfertigt indes allein die Tatsache des Bewusstseinverlusts auf einer für die Konzentration günstigen Strecke noch nicht die Schlussfolgerung auf grobe Fahrlässigkeit (BGH VersR 1977, 619, 620).
  • OLG Hamm, 05.11.1997 - 20 U 99/97

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer - Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98
    Der neuerdings in der obergerichtlichen Rechtssprechung vertretenen Ansicht, einem Einnicken am Steuer gingen stets unübersehbare Anzeichen voraus, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, sodass nur besondere Anhaltspunkte, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen ließen, den Schluss auf grobe Fahrlässigkeit verhindern könnten (OLG Hamm VersR 1997, 961 [OLG Hamm 05.06.1996 - 20 U 288/95] und OLG Hamm ZfS 1998, 182), vermag sich der Senat auf Grund seiner in langjähriger Praxis unter sachverständiger Beratung gewonnenen und immer wieder angewandten Kenntnisse nicht anzuschließen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

    In diesem Zusammenhang schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des OLG Koblenz (aaO) an, wonach einem Einnicken am Steuer nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (ebenso OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276; OLG Frankfurt NZV 1993, 32).

    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang beantragte Sachverständigengutachten zum Beweis dafür, dass der Beklagte seine Übermüdung bemerkt haben muss, war deshalb nicht einzuholen (vgl. OLG Koblenz VersR 2007, 57; OLG Oldenburg VersR 1999, 1105).

  • OLG Koblenz, 12.01.2007 - 10 U 949/06

    Haftung des Mieters eines Kraftfahrzeugs wegen eines durch Sekundenschlaf

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03

    Das Vorliegen eines Grundes für die Leistungsfreiheit ist vom Versicherer

    31 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das bloße Einnicken am Steuer alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit begründet; vielmehr erfordert die Feststellung der groben Fahrlässigkeit darüber hinaus die Überzeugung des Gerichts davon, dass sich der Fahrer über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen des Einnickens oder über diesbezügliche Bedenken, die sich ihm aufdrängen mussten, hinweggesetzt hat (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Koblenz r+s 1998, 187 f.; OLG Zweibrücken NZV 1998, 289; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; ebenso Prölls/Martin, aaO, § 12 AKB Rdnr. 86; Stiefel/Hofmann, aaO, § 61 WG Rdnr. 33 mwN) .

    32 Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend, dass einem Einschlafen am Steuer immer als solche so deutlich erkennbare Warnzeichen in einem Ausmaß vorausgehen, dass deren Mißachtung grobe Fahrlässigkeit begründet; dass solche Vorzeichen gegeben waren, ist vielmehr für jeden Einzelfall nachzuweisen (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; OLG Koblenz r+s 1998, 187; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2001, 1 U 73/01; wohl auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 289).

  • OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05

    Einnicken am Steuer

    Die Gegenauffassung, wonach es darüber hinaus im Einzelfall einer Feststellung bedarf, wonach die Anzeichen vor dem Einschlafen hinreichend deutlich gewesen sein müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechtfertigen (OLG Oldenburg, VersR 1999, 1105, Thüringer OLG, OLG-NL 2003, 80) verdient dagegen keine Zustimmung, weil sie nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Anzeichen vor dem Einnicken stets für den Fahrer unübersehbar und damit zu beachten sind.
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 19.03.1998 - 6 O 145/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,24877
LG Kiel, 19.03.1998 - 6 O 145/97 (https://dejure.org/1998,24877)
LG Kiel, Entscheidung vom 19.03.1998 - 6 O 145/97 (https://dejure.org/1998,24877)
LG Kiel, Entscheidung vom 19. März 1998 - 6 O 145/97 (https://dejure.org/1998,24877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 67; VVG § 6 Abs. 3; StGB § 142; AKB § 3; AKB § 7
    Regreßanspruch nach § 67 VVG bei Unfallflucht des Fahrers L.. Mit Anmerkung: Manfred Brill

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 67; VVG § 6 Abs. 3; StGB § 142; AKB § 3; AKB § 7
    Regreßanspruch nach § 67 VVG bei Unfallflucht des Fahrers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1105
  • VersR 1999, 1538
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 19.09.2017 - 11 U 10/17

    Geltendmachung von Regressansprüchen des Kfz-Versicherers gegenüber dem

    Die Auffassung des Landgerichts Kiel (vgl. Urteil vom 19.03.1998 - 6 O 145/97 - VersR 1999, 1105), dass der Fahrer in der Kfz-Kaskoversicherung grundsätzlich mitversichert ist, trifft daher nicht zu (vgl. diesbezüglich auch die kritische Anmerkung zum Urteil von Brill, VersR 1999, 1538).
  • OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Feststellung des Verdienstausfallschadens

    Die Beiakten 6 O 395/00 - LG Stade/9 U 287/01 - OLG Celle (E. M. Baustoffhandel GmbH gegen W.), 6 O 145/97 - LG Stade/1 U 53/97 - OLG Celle (Prof. Dr. G. gegen Wolf) und 46 IN 4/99 - AG Lüneburg (Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der F. GmbH) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Dementsprechend hat Dr. G. durch seine Prozessbevollmächtigten in dem Honorarstreit mit der Klägerin wegen der streitgegenständlichen Implantatversorgung (Beiakte 6 O 145/97 - LG Stade/1 U 53/97 - OLG Celle) im Schriftsatz vom 9. September 1998 (Bl. 196 d. A.) mitteilen lassen, dass die Klägerin ihn zwar bei Aufstellung des Behandlungsplans für die Implantatversorgung im Dezember 1994 gebeten hatte, eine Unfallbedingtheit dieser ärztlichen Leistungen zu bescheinigen, er die gewünschte Bestätigung aber nicht gegeben habe, weil er einen Zusammenhang zu dem Unfall nicht habe erkennen können.

    So habe sich die Klägerin selbst in einem Schreiben an den behandelnden Zahnarzt Prof. Dr. G. (Bl. 222 der Beiakte 6 O 145/97) vom 12. Dezember 1995 dahingehend geäußert, dass sie als Unternehmerin "der Pleite entgegensteuere, wenn diese Tortur [der Implantatbehandlung] nicht umgehend beendet" werde.

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