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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.09.1997 - 4 U 97/96   

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https://dejure.org/1997,14990
OLG Düsseldorf, 30.09.1997 - 4 U 97/96 (https://dejure.org/1997,14990)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.1997 - 4 U 97/96 (https://dejure.org/1997,14990)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 1997 - 4 U 97/96 (https://dejure.org/1997,14990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AERB 87 § 14 Nr. 2; BGB § 166
    Vorlage falscher Rechnungen in geringer Höhe durch Vertreter des VN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 756
  • VersR 1999, 1106
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09

    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Ein arglistiges Handeln in diesem Sinne kann angenommen werden, wenn der Versicherungsnehmer Beweisschwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche vermeiden will, indem er eine nicht als solche gezeichnete Ersatzquittung oder -rechnung als Original vorlegt (Senatsurteil vom 29. Mai 1985 - IVa ZR 259/83, juris Rn. 11; KG VersR 2005, 351, 352; OLG Frankfurt r+s 2000, 464; OLG Düsseldorf VersR 1999, 1106, 1107).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2000 - 3 U 102/99

    Hausratversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Täuschung durch Vorlage

    Falsche Angaben über die Originalität von Rechnungen und Einkaufsbelegen erfüllen deshalb regelmäßig die objektiven Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung (Prölss/Martin/- Knappmann, VVG, 26. Aufl. § 22 VHB 84 Rdnr. 1; OLG Hamm RuS 1988, 373; 1995, 187; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 756).

    Entscheidend ist, dass der Beleg nicht als "Ersatzrechnung" deklariert worden ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 756, 757).

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 4 U 164/15

    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen versuchter arglistiger Täuschung

    Da der Kläger angegeben hat, er habe die auf den Rechnungen angegebenen Beträge tatsächlich gezahlt (Bl. 265 GA), wusste er, dass die Quittungen, auf denen beim Kauf andere Beträge standen bzw. sogar eines von 3 Schmuckstücken überhaupt nicht aufgeführt war, verfälscht waren.  Das Einreichen einer verfälschten Quittung erfüllt jedoch gleichermaßen den Straftatbestand des § 267 StGB und führt auch dann, wenn tatsächlich entsprechende Beträge gezahlt worden sein sollten, regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Versicherers (vergl. auch Senatsentscheidung vom 30.09.1997 - 4 U 97/96, NJW-RR 1999, 756).
  • VerfG Brandenburg, 21.06.2019 - VfGBbg 30/18

    Zu den Anforderungen des Gehörsanspruchs (Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB 1992) an die

    Für die Annahme einer Wissenserklärungsvertretereigenschaft genügt es nach überwiegender Rechtsprechung und Literatur, dass der Versicherungsnehmer den Dritten mit der Erfüllung seiner Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Versicherer betraut hat und dass der Dritte die Erklärungen anstelle des Versicherungsnehmers abgibt (z. B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 1997 - 4 U 97-96 -, NJW-RR 1999, 756; Looschelders, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015, § 17 Rn. 90 m. zahlr. N.).
  • OLG Köln, 06.11.2012 - 9 U 66/12

    Anfechtung einer Filmausfallversicherung wegen unrichtiger Angaben einer

    Wissenserklärungsvertreter ist, wer vom Versicherungsnehmer mit der Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Versicherer betraut ist (BGHZ 122, 388 [389]; Senat, VersR 2003, 57; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 1106).
  • LG Stade, 08.06.2021 - 3 O 260/18

    Versicherungsfall - Anzeigepflicht Ermittlungsverfahren gegenüber Versicherung

    Von Täuschungsabsicht kann jedoch ausgegangen werden, wenn - wie hier - ein anderes Motiv nicht ansatzweise auszumachen ist (BGH VersR 1984, 453; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 756; OLG Schleswig Urt. v. 1.6.2006 - 16 U 33/05, BeckRS 2009, 16404).
  • OLG Schleswig, 01.06.2006 - 16 U 33/05

    Das Berufen des Versicherers auf eine arglistige Täuschung über einen Betrag von

    Von Täuschungsabsicht kann jedoch ausgegangen werden, wenn - wie hier - ein anderes Motiv nicht ansatzweise auszumachen ist (BGH VersR 1984, 453; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 756).
  • LG Dortmund, 27.04.2006 - 2 O 333/05

    Überreichen einer nachträglich gefertigten Kaufvertragsurkunde ohne Hinweis auf

    Düsseldorf, NJW-RR 1999, 756; OLG Hamm, r+s 1995, 187; r+s 1988, 373).
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Rechtsprechung
   AG Aachen, 14.08.1998 - 84 C 465/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12796
AG Aachen, 14.08.1998 - 84 C 465/96 (https://dejure.org/1998,12796)
AG Aachen, Entscheidung vom 14.08.1998 - 84 C 465/96 (https://dejure.org/1998,12796)
AG Aachen, Entscheidung vom 14. August 1998 - 84 C 465/96 (https://dejure.org/1998,12796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besonderes Feststellungsinteresse bei einer Klage gegen eine Versicherung; Versicherungsschutz auf Grund eines Rechtsschutzversicherungsvertrages bei vorsätzlich und widerrechtlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls; Verbot der Beweisantizipation im Rahmen des ...

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 1 Abs. 1
    Berücksichtigung von Zeugenaussagen bei Prüfung der Erfolgsaussichten L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1106
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