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   OLG Karlsruhe, 02.07.1998 - 12 U 40/98   

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https://dejure.org/1998,15688
OLG Karlsruhe, 02.07.1998 - 12 U 40/98 (https://dejure.org/1998,15688)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.07.1998 - 12 U 40/98 (https://dejure.org/1998,15688)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 12 U 40/98 (https://dejure.org/1998,15688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9; FEVB § 6 Abs. 3 a
    Auslegung und Wirksamkeit der Ausschlußklausel des § 6 Abs. 3 a FEVB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1147
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 12 U 251/04

    Gebäudeversicherung: Nachweis eines Sturmschadens

    Nur bei dieser Auslegung wird auch berücksichtigt, dass eine bloße Mitverursachung den Risikoausschluss noch nicht bewirkt, sondern durch das Merkmal "wesentlich" eine besondere Qualität der Schadensanlage und der Schadensentstehung notwendig ist, die sich neben der außergewöhnlichen Anfälligkeit des Gebäudes in einer besonderen Begünstigung des tatsächlichen Schadenseintritts ausdrückt (Senat VersR 1999, 1147 für § 6 Abs. 3 a FEVB).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14

    Feuer- und Elementarschadenversicherung für ein Wohngebäude: Reichweite des

    Nur bei einer solchen Auslegung wird auch berücksichtigt, dass eine bloße Mitverursachung den Risikoausschluss noch nicht bewirkt, sondern durch das Merkmal "wesentlich" eine besondere Qualität der Schadensanlage und der Schadensentstehung notwendig ist, die sich neben der außergewöhnlichen Anfälligkeit des Gebäudes in einer besonderen Begünstigung des tatsächlichen Schadenseintritts ausdrückt (Senat, Urteil v. 02.07.1998 - 12 U 40/98, juris, Tz. 7).
  • OLG Stuttgart, 16.08.2001 - 7 U 37/01

    Gebäudeversicherung - Haftungsausschluss - Mängel des Gebäudes oder einzelner

    Damit folgt der Senat der Auslegung, die das OLG Karlsruhe einer vergleichbaren Ausschlussklausel (§ 6 Abs. 3 a FEVB) gegeben hat (VersR 1999, 1147 m. w. N.).
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