Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.09.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.05.1998 - 19 U 227/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7491
OLG Köln, 08.05.1998 - 19 U 227/97 (https://dejure.org/1998,7491)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.1998 - 19 U 227/97 (https://dejure.org/1998,7491)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 1998 - 19 U 227/97 (https://dejure.org/1998,7491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 823; StVG § 7
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Anforderungen an den Nachweis eines provozierten Unfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1166
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.07.1987 - 1 U 288/86

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen einer die Fahrbahn überquerenden

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.1998 - 19 U 227/97
    Was die Haftungsverteilung gem. § 17 Abs. 1 StVG unter Berücksichtigung der jeweiligen Verursachungsbeiträge der beteiligten Fahrzeuge anbelangt, so spricht im Hinblick auf die Regelung des § 4 Abs. 1 S. 1 StVO gegen den Beklagten zu 1) ein Anscheinsbeweis, daß er entweder keinen genügenden Abstand eingehalten hat oder unvorsichtig gefahren ist; er mußte grundsätzlich auch dann in der Lage sein, rechtzeitig hinter dem Porsche anzuhalten, wenn dieser scharf bremste (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1988, 138).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.1998 - 19 U 227/97
    Ob ein Kraftfahrzeugeigentümer eine Beschädigung seines Fahrzeugs bewußt herbeiführt, indem er eine Kollision provoziert, hängt so stark von seiner Persönlichkeit und seinen Wert- und Moralvorstellungen ab, daß die Annahme einer Typizität für solches Vorgehen ausscheidet (vgl. BGH NJW 1988, 2040, 2041 für die vorsätzliche Herbeiführung eines Brandschadens).".
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.09.1998 - 32 U 205/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14842
OLG Hamm, 16.09.1998 - 32 U 205/97 (https://dejure.org/1998,14842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.1998 - 32 U 205/97 (https://dejure.org/1998,14842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 1998 - 32 U 205/97 (https://dejure.org/1998,14842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    StVO § 5; StVO § 7 Abs. 5; StVO § 3; StVO § 1 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 2; StVG § 17
    Alleinhaftung eines auf Lkw auffahrenden Motorradfahrers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines zuvor rechts überholenden Motorrad-Fahrers mit einem LKW auf der Überholspur einer Autobahn

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1166
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 08.04.2011 - 10 U 5122/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Verspätete Reaktion auf den unangekündigten Spurwechsel

    Deshalb wird die Anwendbarkeit des § 7 V StVO auch auf Spurwechsel auf Autobahnen regelmäßig ohne weiteres bejaht (vgl. etwa Senat , Urt. v. 15.04.2005 - 10 U 1696/05; v. 01.12.2006 - 10 U 4707/06 (Juris); OLG Nürnberg SP 1994, 6; OLG Frankfurt OLGR 1998, 21, das zurecht darauf hinweist, dass § 7 V StVO auf Autobahnen wegen der dort gefahrenen hohen Geschwindigkeiten in besonderem Maße gilt; OLG Hamm NZV 1995, 194; VersR 1999, 1166; SP 1999, 226; NZV 2000, 373; OLG Düsseldorf SP 2003, 335; AG Gelnhausen SP 2003, 336; Janiszewski/Heß , § 7 StVO Rz. 21).
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