Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.09.1998

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1998 - VII ZB 15/98   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeln eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Postulationsunfähiger Rechtsanwalts: Handeln als amtlich bestellter Vertreter

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 365
  • MDR 1999, 191
  • VersR 1999, 1170
  • BB 1999, 129
  • AnwBl 1999, 236



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05  

    Verfahrensrecht - Nicht postulationsfähiger Anwalt: Fehlender Vertretungszusatz

    Zur Frage, wann das Handeln eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter für einen postulationsfähigen Rechtsanwalt hinreichend deutlich erkennbar ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1998 - VII ZB 15/98 = NJW 1999, 365 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 4).*).

    bb) Etwas anderes läßt sich auch nicht aus dem Beschluß des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1998 (VII ZB 15/98 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 4 = NJW 1999, 365) entnehmen, auf den sich das Berufungsgericht vornehmlich stützt.

  • OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05  

    combit/kompit.de

    Ein nach § 53 Abs. 3 BRAGO bestellter Vertreter ist nicht gehalten, in der mündlichen verhandlung zu offenbaren, dass er für einen anderen postulationsfähigen Rechtsanwalt handelt, wenn sich dieses aus anderen, sich aus der Verfahrensakte ergebenden Umständen ergibt (Anschluß an BGH NJW 1999, 365).

    Es muss lediglich aus den die Prozesshandlung begleitenden Umständen hinreichend deutlich erkennbar sein, dass ein Handeln für einen anderen postulationsfähigen Rechtsanwalt vorliegt (BGH NJW 1999, 365).

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97  

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Der Sachverhalt ist deshalb anders gelagert als der dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1998 (VII ZB 15/98, NJW 1999, 365) zugrundeliegende Fall, auf den sich der Beklagte berufen will.
  • OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 7 U 62/04  

    Verfahrensrecht - Versäumung der Begründungsfrist durch Rechtsanwaltsvertreter

    Er muss aber nach außen erkennbar als Vertreter handeln, wenn dies auch nicht notwendig ausdrücklich geschehen muss (BGH NJW-RR 2000, 1446; NJW 1999, 365; NJW-RR 1995, 950; NJW 1993, 1925; Zöller, 24. Aufl. § 78 Rn. 23).

Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Gericht der ersten Instanz und verzögerter Weiterleitung

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1999, 1170



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02  

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Nach ständiger Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes trägt der Prozessbevollmächtigte die persönliche Verantwortung dafür, dass eine Rechtsmittelschrift bei dem richtigen Gericht eingeht (z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. September 1998 IX ZB 46/98, Versicherungsrecht --VersR-- 1999, 1170; BFH-Beschluss vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).

    Wird indes ein fristgebundener Schriftsatz nicht an das Rechtsmittelgericht, sondern an das Gericht adressiert, das mit der Sache befasst war, so ist dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz bei dem unzuständigen Gericht so rechtzeitig eingegangen ist, dass eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99;, BGH-Beschlüsse in VersR 1999, 1170; vom 12. November 1997 XII ZB 66/97, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report --NJW-RR-- 1998, 1218).

  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02  

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das gilt nicht nur für allgemeine Weisungen, sondern auch und erst recht - wie hier - für eine konkrete mündliche Weisung im Einzelfall (BGH, Beschlüsse vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 - VersR 1994, 1494 f. und vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98 - VersR 1999, 1170 f.).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04  

    Verfahrensrecht - Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens?

    Ist ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, wirkt sich ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus und ist der Partei deswegen Wiedereinsetzung zu gewähren (BVerfGE aaO, 113 ff; ferner BVerfG NJW 2001, 1343; zuletzt NJW 2005, 2137, 2138; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908 unter II 2; Beschluss vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170 unter 2 a bb; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655 unter II 1 a, m. weit.
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  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03  

    Verfahrensrecht - Fristversäumung des Rechtsmittelführers

    Geht der Schriftsatz so rechtzeitig ein, daß eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, wirkt sich ein Verschulden der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten nicht mehr aus (vgl. BVerfG, BVerfGE 93, 99, 112 ff. und NJW 2001, 1343; BGH, Urteile vom 12. Oktober 1995 - VII ZR 8/95 - NJW-RR 1996, 443 und vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - VersR 1998, 608, 609; Beschlüsse vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98 - VersR 1999, 1170, 1171; vom 27. Juli 2000 - III ZB 28/00 - NJW-RR 2000, 1730, 1731 und vom 26. Oktober 2000 - V ZB 32/00 - juris).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98  

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Selbst wenn der Beklagte - gemäß der Ansicht des Berufungsgerichts - wegen voraussehbarer Verkehrsbehinderungen bereits etwa um 9.00 Uhr hätte abfahren müssen und durch die Unterlassung einer solchen Vorsorgemaßnahme zu seinem verspäteten Erscheinen beigetragen haben sollte, so entfällt dennoch eine rechtserhebliche Mitursächlichkeit, weil das Landgericht - nach seiner vom Beklagten veranlaßten Unterrichtung - im Rahmen seiner prozessualen Fürsorgepflicht (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 ff = NJW 1995, 3173, 3175; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Beschl. v. 3. September 1998 - IX ZB 46/98, jeweils für die Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Ausgangsgericht) einen zumutbaren Zeitraum auf den Beklagten zu warten hatte, bevor es gegen ihn das zweite Versäumnisurteil erließ.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08  

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei fehlender Unterschrift?

    Geht ein Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befasst gewesenen Gericht ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz überhaupt weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht (BGH, Beschlüsse vom 24. September 1997 - XII ZB 144/96 - VersR 1998, 341; vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - VersR 1998, 608 und vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98 - VersR 1999, 1170).
  • BGH, 17.06.2009 - XII ZB 75/07  

    Verfahrensrecht - Die Gehörsrüge des Nebenintervenienten

    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden des Verfahrensbeteiligten oder seines Bevollmächtigten nicht mehr aus (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06 - FamRZ 2007, 1640 und vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98 - VersR 1999, 1170, 1171 m.w.N.; BVerfG NJW 2001, 1343 und 1995, 3173, 3175).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 72/06  

    Insolvenzrecht - Beginn und Dauer der Wohlverhaltensphase

    Auch wenn der Hinweis des Beschwerdegerichts in der Verfügung vom 25. April 2006, nach Vorlage der Beschwerdebegründung werde die Frage der "Abgabe" des Rechtsbeschwerdeverfahrens an den Bundesgerichtshof geprüft, für den Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners Anlass hätte bieten können, festzustellen, dass er die Rechtsbeschwerde nicht ordnungsgemäß eingelegt hatte, wäre die Fristversäumung bei pflichtgemäßer Weiterleitung der am 18. April 2006 beim Beschwerdegericht eingegangenen Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof im ordentlichen Geschäftsgang vermieden worden, so dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 f.; BVerfG NJW 2005, 2137, 2138; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Beschl. v. 3. September 1998 - IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170, 1171; Beschl. v. 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655, 1656).
  • BGH, 28.06.2007 - V ZB 187/06  

    Rechtsanwälte - Fristgebundener Schriftsatz beim falschen Gericht eingereicht

    Geschieht dies tatsächlich nicht, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (vgl. BVerfGE 93, 99, 115; BGH, Beschl. v. 1. Dezember 1997, II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Beschl. v. 3. September 1998, IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170, 1171; Beschl. v. 27. Juli 2000, III ZB 28/00, NJW-RR 2000, 1730, 1731; Beschl. v. 6. Juni 2005, II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373; Beschl. v. 3. Juli 2006, II ZB 24/05, NJW 2006, 3499).
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 69/07  

    Verfahrensrecht - Prüfung des Fristablaufs durch den Anwalt?

    Dennoch ist in solchen Fällen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz so rechtzeitig eingegangen ist, dass eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden konnte; die Weiterleitung obliegt dem Ausgangsgericht aufgrund einer nachwirkenden Fürsorgepflicht (BGH Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 24. September 1997 - XII ZB 144/96 - FamRZ 1998, 285, 286; BGH Beschluss vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98 - VersR 1999, 1170, 1171).
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08  

    Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig

  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 84/09  

    Rechtsanwälte - Fristversäumnis: Voraussetzungen für Anweisungen an Angestellte

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZB 29/02  

    Versäumung der Berufungsfrist wegen unrichtiger Adressierung der Berufungsschrift

  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 62/08  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 26.10.2000 - V ZB 32/00  

    Unrichtige Adressierung der Berufungsschrift

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZB 15/05  

    Verfahrensrecht - Pflichten des unzuständigen Gerichts

  • BGH, 05.05.2004 - IV ZB 29/03  

    Fürsorgepflicht der Gerichte bei drohender Fristversäumnis einer Partei

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2003 - 5 UF 162/03  

    Einbenennung des Kindes: Ursächlichkeit des Verschuldens für die Versäumung der

  • OLG Zweibrücken, 13.02.2002 - 5 UF 208/01  

    Änderung einer Unterhaltsbestimmung, Rechtsmittel, befristete Beschwerde

  • BGH, 15.12.2005 - VI ZB 15/05  
  • OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U (Lw) 6/04  
  • BGH, 05.05.2004 - IV ZB 37/03  

    ZPO § 139, § 234 Abs. 1, § 574 Abs. 2

  • OLG Naumburg, 05.03.2004 - 2 U Lw 6/04  

    Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung - Einreichung der Berufungsschrift bei

  • OLG Bremen, 27.12.2010 - 3 U 70/10  

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

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