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OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 2100/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249 § 276 § 611 § 823
Schadensersatzpflicht eines Frauenarztes wegen nicht erkannter Schwangerschaft
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1479
- VersR 1999, 1244
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99
Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft
Ging es mithin bei der genannten Untersuchung nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die Abwendung einer unzumutbaren Belastung der Klägerin durch ein Kind, dann darf auch nicht angenommen werden, daß die Bewahrung vor den Unterhaltsaufwendungen durch die Geburt des gesunden Kindes zum Schutzumfang des Behandlungsvertrages gehörte (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068, 1071 - zum fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch wegen - folgenloser - medizinischer Indikation; ebenso: OLG Zweibrücken, VersR 1997, 1009, 1010 zum Mißlingen einer ausschließlich medizinisch indizierten Sterilisation; OLG Naumburg, VersR 1999, 1244, 1245 und OLG Düsseldorf, NJW 1995, 1620, 1621, jeweils zum Nichterkennen einer Schwangerschaft im Rahmen einer anderen Beschwerden nachgehenden frauenärztlichen Untersuchung). - OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04
Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende …
Bei § 2 III. (2) AUB handelt es sich - wie oben ausgeführt - um einen "Ausschluss mit Wiedereinschluss", so dass der Versicherer, der für Einschränkungen bzw. Ausschlüsse des zunächst gegebenen Leistungsversprechen beweispflichtig ist (BGH VersR 1995, 1433 zu § 10 (5) AUB 61 und BHG VersR 1999, 1244 zu § 3 III BBUZ), die Beweislast dafür trägt, dass der vom Versicherten erlittene Gesundheitsschaden in einer Schädigung an der Bandscheibe besteht. - OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 7 U 204/96 OLG Zweibrücken v. 18.2.1997 - 5 U 46/95, OLGR Zweibrücken 1997, 39 = NJW-RR 1997, 667; OLG Naumburg v. 26.5.1998 - 11 U 2100/97, OLGR Naumburg 1999, 175 = MDR 1998, 1479).
OLGR Zweibrücken 1997, 39 = MDR 1997, 549 = NJW-RR 1997, 667 und OLG Naumburg in einem vergleichbar gelagerten Fall wie hier: Urt. v. 26.5.1998 - 11 U 2100/97, OLGR Naumburg 1999, 175 = MDR 1998,.
- OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
Haftung des Arztes bei missglücktem Schwangerschaftsabbruch
Während es in den Entscheidungen BGH VersR 2000, 634 und OLG Naumburg, VersR 1999, 1244 in den Behandlungsverträgen nicht um eine - auch wirtschaftlich begründete - Vermeidung einer Schwangerschaft ging, liegt hier die Sache insoweit anders, als die primär auf die Durchführung der Sterilisation gerichtete Behandlung nach dem Vortrag der Antragsteller auch wirtschaftliche Gründe gehabt haben soll und, worauf maßgebend abzustellen ist, mit der Ausschabung ein Abbruch einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft unstreitig gerade beabsichtigt war, so dass auch diesem Teil des Eingriffs bei der Bemessung des Schutzbereiches des Behandlungsvertrages ein Gewicht zukommen kann. - BGH, 15.02.2000 - VI ZR 195/99 Ging es mithin bei der genannten Untersuchung nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die Abwendung einer unzumutbaren Belastung der Klägerin durch ein Kind, dann darf auch nicht angenommen werden, daß die Bewahrung vor den Unterhaltsaufwendungen durch die Geburt des gesunden Kindes zum Schutzumfang des Behandlungsvertrages gehörte (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068, 1071 - zum fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch wegen - folgenloser - medizinischer Indikation; ebenso: OLG Zweibrücken, VersR 1997, 1009, 1010 zum Mißlingen einer ausschließlich medizinisch indizierten Sterilisation; OLG Naumburg, VersR 1999, 1244, 1245 und OLG Düsseldorf, NJW 1995, 1620, 1621, jeweils zum Nichterkennen einer Schwangerschaft im Rahmen einer anderen Beschwerden nachgehenden frauenärztlichen Untersuchung).
- LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16
Ausschluss vom Versicherungsschutz wegen Bandscheibenschäden ist wirksam
Bei dem Ausschluss vom Versicherungsschutz wegen Bandscheibenschäden handelt es sich um einen "Ausschluss mit Wiedereinschluss", sodass der Versicherer, der für die Einschränkung bzw. Ausschlüsse des zunächst gegebenen Leistungsversprechens beweispflichtig ist (BGH VersR 1995, 1433 und BGH VersR 1999, 1244), die Beweislast dafür trägt, dass der vom Versicherten erlittene Gesundheitsschaden in einer Schädigung an der Bandscheibe besteht.