Rechtsprechung
   OLG München, 15.07.1998 - 7 U 2623/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14288
OLG München, 15.07.1998 - 7 U 2623/98 (https://dejure.org/1998,14288)
OLG München, Entscheidung vom 15.07.1998 - 7 U 2623/98 (https://dejure.org/1998,14288)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 7 U 2623/98 (https://dejure.org/1998,14288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,14288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Weisungen, Fixum, verrechenbarer Vorschuss, Termine, unternehmerischer Freiraum, Regress gegen einen HV wegen der Verletzung der Weiterleitungspflicht, Haftung des VM, Organisationsverschulden des U, Überwachungsverschulden, ...

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1369
  • BB 1998, 2445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu

    Auszug aus OLG München, 15.07.1998 - 7 U 2623/98
    Gerade zur Abgrenzung zwischen selbständigem und unselbständigem HV hat die Rechtsprechung mittlerweile gefestigte Strukturen herausgearbeitet (unter Bezugnahme auf BGH, VersR 98, 630).
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93

    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß;

    Auszug aus OLG München, 15.07.1998 - 7 U 2623/98
    Dass die Erhebung einer Regressklage gegen den HV risikolos ist, wird für den Beginn einer abgekürzten Verjährungsfrist tatbestandlich nicht vorausgesetzt (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 94, 3092).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 15.07.1998 - 7 U 2623/98
    Hierfür wiederum genügt die "Wahrscheinlichkeit" einer Schadensentstehung (unter Bezugnahme auf BGH, 24.03.1991, NJW 91, 2707 zu § 852 BGB).
  • BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94

    Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher

    Auszug aus OLG München, 15.07.1998 - 7 U 2623/98
    Hiervon kann nur dann abgesehen werden, wenn das Berufungsgericht mit dem Erstgericht den Rechtsweg vor die ordentlichen Zivilgerichte für zulässig hält und zudem keine Veranlassung besteht, gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG eine Beschwerde gegen die getroffene Entscheidung an den obersten Gerichtshof des Bundes zuzulassen (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 96, 591).
  • OLG München, 07.02.1996 - 7 U 5042/95

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem

    Auszug aus OLG München, 15.07.1998 - 7 U 2623/98
    Eine Verkürzung der einschlägigen Fristen kann aber dennoch hingenommen werden, wenn wenigstens sichergestellt ist, dass der Verjährungsbeginn für den Anspruchsinhaber zumindest in der Regel ohne weiteres erkennbar ist (unter Bezugnahme auf OLG München, 07.02.1996 LS 1, NJW-RR 96, 991; BGH, 10.05.1990 LS 1, NJW-RR 91, 35).
  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 175/88

    Abkürzung der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG München, 15.07.1998 - 7 U 2623/98
    Eine Verkürzung der einschlägigen Fristen kann aber dennoch hingenommen werden, wenn wenigstens sichergestellt ist, dass der Verjährungsbeginn für den Anspruchsinhaber zumindest in der Regel ohne weiteres erkennbar ist (unter Bezugnahme auf OLG München, 07.02.1996 LS 1, NJW-RR 96, 991; BGH, 10.05.1990 LS 1, NJW-RR 91, 35).
  • OLG Hamm, 21.03.2003 - 35 U 24/02

    Zulässigkeit der formularmäßigen Verkürzung der vierjährigen Verjährungsfrist

    Vielmehr kann Kenntnis i.S.d. § 18 des Handelsvertretervertrages vom 17.04.1978 hier auch und gerade mit Rücksicht auf die Bestellung der Klägerin als Bezirksvertreterin der Beklagten nur so verstanden werden, dass der Klägerin in Anlehnung an die Regelung des § 852 I BGB zumindest bekannt sein musste, mit welchen Kunden die Beklagte wann derartige Geschäfte konkret abgeschlossen hat, um ggfs. auf diese Kenntnis gestützt eine Feststellungsklage, gerichtet auf Feststellung der Provisionszahlungsverpflichtung der Beklagten, erheben zu können (so im übrigen auch wohl OLG München, VersR 1999, 1369; vgl. auch OLG München, OLGR 2001, 111).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht