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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.05.1999 - 10 U 1012/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18471
OLG Koblenz, 28.05.1999 - 10 U 1012/98 (https://dejure.org/1999,18471)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.05.1999 - 10 U 1012/98 (https://dejure.org/1999,18471)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Mai 1999 - 10 U 1012/98 (https://dejure.org/1999,18471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 14; ARB 75 § 17; ARB 75 § 21; ARB 75 § 24; ARB 75 § 25; VVG § 158 n
    Verkehrsrechtsschutz für Ansprüche aus Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1487
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 15.06.2007 - 20 U 50/07

    Leistungspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei Ansprüchen gegen private

    Es kann dahinstehen, ob Anspruch auf Rechtsschutz auch dann zu bejahen wäre, wenn in § 26 der vereinbarten Bedingungen Versicherungsschutz ausgeschlossen worden wäre für "die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit" (so etwa § 25 Abs. 1 Satz 2 ARB 75, vgl. dazu einerseits OLG Koblenz, VersR 1999, 1487, OLG München, r+s 1992, 203, LG Ellwangen, r+s 2000, 290; andererseits aber die beachtlichen Gründen in dem hier angefochtenen Urteil m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.01.2001 - 9 U 94/00

    Leistungspflichten einer Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit

    Grundsätzlich muß der Rechtsschutzversicherer, wenn er den Rechtsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussicht versagen will, dies dem Versicherungsnehmer unverzüglich, d.h., ohne schuldhaftes Zögern unter Angabe der Gründe mitteilen, § 17 Abs. 1 Satz 2 ARB 75. Wird diese Mitteilungspflicht verletzt, so verliert er das Recht, seine Leistungspflicht wegen fehlender Erfolgsaussicht zu verneinen (OLG Köln, VersR 89, 359 m.w.Nw; OLG Hamm, VersR 94, 1225; OLG Düsseldorf, NJW-RR 95, 285; OLG Koblenz, VersR 99, 1487; Harbauer, a.a.O., § 17 Rz. 2).
  • LG Dortmund, 01.02.2007 - 2 O 314/06

    Streit um Versicherungsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung als

    Verunfalle der Versicherungsnehmer bei Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit, so sei der Streit mit dem Unfallversicherer unternehmensbezogen und damit über den Privat-Rechtsschutz nicht versichert (vgl. OLG Koblenz, NVersZ 1999, 492; OLG München, r+s 1992, 203 und - vorgehend - LG München I, zfs 1990, 200; LG Ellwangen, r+s 2000, 290; AG Koblenz, VersR 1995, 459; Obarowski, a. a. O., Rn. 138 mit Fn. 184).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.02.1998 - 14 U 165/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16668
OLG Hamburg, 13.02.1998 - 14 U 165/97 (https://dejure.org/1998,16668)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.1998 - 14 U 165/97 (https://dejure.org/1998,16668)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 14 U 165/97 (https://dejure.org/1998,16668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 837
  • VersR 1999, 1487
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Rechtsprechung
   AG Hannover, 03.12.1998 - 546 C 13772/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9959
AG Hannover, 03.12.1998 - 546 C 13772/98 (https://dejure.org/1998,9959)
AG Hannover, Entscheidung vom 03.12.1998 - 546 C 13772/98 (https://dejure.org/1998,9959)
AG Hannover, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 546 C 13772/98 (https://dejure.org/1998,9959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 62; VVG § 63; AKB § 13 Abs. 6
    Schließanlagenerneuerung nach Diebstahl des Kfz-Schlüssels ist keine Rettungsmaßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1487
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bremen, 10.12.2004 - 7 C 227/04
    So entspricht es in diesem Sinne einhelliger Ansicht, dass z.B. die Kosten, die der Versicherungsnehmer für die vorsorgliche Auswechslung der Schließanlage nach einem Fahrzeug- oder Schlüsseldiebstahl aufwendet, nicht nach den §§ 62, 63 VVG erstattungsfähig sind, da es sich hier lediglich um Schadensverhütungsmaßnahmen im vorbenannten Sinne handelt (vgl. nur: Stiefel/Hofmann, 17.A., RdNr. 14 zu § 63 VVG m.w.N.; entsprechend auch das von der Beklagten angeführte Urteil des AG Hannover vom 3. Dezember 1998, NVersZ 2000, S. 37; Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 5.A., RdNr. 405).
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