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   OLG Stuttgart, 17.11.1998 - 14 U 69/97   

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https://dejure.org/1998,6094
OLG Stuttgart, 17.11.1998 - 14 U 69/97 (https://dejure.org/1998,6094)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.1998 - 14 U 69/97 (https://dejure.org/1998,6094)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 1998 - 14 U 69/97 (https://dejure.org/1998,6094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Kein Anscheinsbeweis eines Behandlungsfehlers bei Verletzung des Nervus lingualis durch Leitungsanästhesie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dgkz.com PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Fehlerhafte Aufklärung bei der Leitungsanästhesie - ein Haftungsrisiko für Zahnärzte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 611 § 823
    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 751
  • VersR 1999, 1500
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt

    Dazu hat das Landgericht auf die in VersR 1999, 1500 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart verwiesen.
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99

    Arzthaftung: Entbehrliche Aufklärung über zahnärztliche Leitungsanästhesie;

    Vorübergehende Missempfindungen oder Störungen im Versorgungsgebiet des Zungengrundnerven sind von dieser Vorstellung abgedeckt (OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751 f = VersR 1999, 1500 mwNw).

    Danach wird in der Rechtsprechung zur Arzthaftung die Aufklärung über das extrem seltene Risiko einer Schädigung des Nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie am ehesten für entbehrlich gehalten, wenn diese nicht mit einem chirurgischen Eingriff, der das (isolierte) Risiko bis zu hundertfach erhöhen kann oder großen prothetischen Maßnahmen mit hoher, mechanischer Belastung einhergeht (vgl. OLG Stuttgart VersR 1999, 1500; OLG Schleswig AHRS 4800/5; OLG Hamm AHRS 4800/12; siehe auch die Zusammenfassungen bei Gaisbauer aaO).

  • OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 75/08

    Behandlungsvertrag: Aufklärungspflicht bei einer Spinalanästhesie

    Für die ärztliche Hinweispflicht auf ein bestimmtes Risiko ist dabei nicht der - statistische - Grad der Risikodichte entscheidend; maßgebend ist vielmehr, ob das Risiko sich im Fall der Verwirklichung für die Lebensführung des Patienten als schwer belastend darstellt und trotz seiner Seltenheit für den Eingriff spezifisch und für den Laien überraschend ist (BGH VersR 2000, S. 725; BGH MDR 2005, S. 159, VersR 2006, a. a. O.; VersR 2007, S. 66; OLG Stuttgart VersR 1999, S. 1500; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat -, a. a. O.; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rn. 333; vgl. auch BGH VersR 1989, S. 1214).
  • OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 75/08

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht bezüglich des Risikos des Entstehens eines

    Für die ärztliche Hinweispflicht auf ein bestimmtes Risiko ist dabei nicht der - statistische - Grad der Risikodichte entscheidend; maßgebend ist vielmehr, ob das Risiko sich im Fall der Verwirklichung für die Lebensführung des Patienten als schwer belastend darstellt und trotz seiner Seltenheit für den Eingriff spezifisch und für den Laien überraschend ist (BGH VersR 2000, S. 725: statistische Wahrscheinlichkeit des Risikos 1 : 4,4 Mio. bzw. 1 : 5 Mio.; BGH MDR 2005, S. 159, VersR 2006, a. a. O.; VersR 2007, S. 66; OLG Stuttgart VersR 1999, S. 1500; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat -, a. a. O.; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rn. 333; vgl. auch BGH VersR 1989, S. 1214).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14

    Arzthaftung: Aufklärungspflichten vor einer Operation zur Beinverlängerung;

    Für die ärztliche Hinweispflicht auf ein bestimmtes Risiko ist dabei nicht der statistische Grad der Risikodichte entscheidend; maßgebend ist vielmehr, ob das Risiko sich im Fall der Verwirklichung für die Lebensführung des Patienten als schwerbelastend darstellt und trotz seiner Seltenheit für den Eingriff spezifisch und für den Laien überraschend ist (vgl. BGH VersR 2000, 725; BGH MDR 2005, 159, VersR 2006, a.a.O.; VersR 2007, 66; OLG Stuttgart VersR 1999, 1500; Brandenburgisches OLG, 1. Zivilsenat, a.a.O.).
  • OLG Jena, 26.04.2006 - 4 U 416/05

    Zur Haftung eines Praxisvertreters und Umkehr der Beweislast

    Es kann dahingestellt bleiben, ob stets eine Aufklärungspflicht über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung besteht (OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.2004, Az: 5 U 41/03 = VersR 2005, 118) oder nur dann, wenn die Leitungsanästhesie einhergeht mit einer operativen Entfernung von Weisheitszähnen, weil dann das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung erheblich höher liegt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.11.1998, Az: 14 U 69/97 = NJW-RR 1999, 751-752; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.02.2000, Az: 5 U 25/99 = VersR 2000, 892-893; entgegen der Auffassung des Landgerichts im angefochtenen Urteil sprechen sich das OLG Stuttgart und das OLG Zweibrücken nicht generell gegen eine Aufklärungspflicht aus).
  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer

    Eine Aufklärung über das auch nach den Angaben des in diesem Verfahren tätig gewordenen Sachverständigen Prof. Dr. Dr. N2 extrem seltene Risiko einer solchen Schädigung wird von dieser Ansicht nicht für erforderlich gehalten, weil der vor einem ohne Durchführung der Leitungsanästhesie sehr schmerzhaften Eingriff stehende Patient seine Entscheidung vernünftigerweise nicht davon abhängig machen wird, dass der Nervus lingualis u.U. dauerhaft geschädigt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1999, 1500; OLG Düsseldorf, AHRS III, 4800/303; OLG Zweibrücken, VersR 2000, 892).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit einer Operation am

    Für die ärztliche Hinweispflicht auf ein bestimmtes Risiko ist dabei nicht der statistische Grad der Risikodichte entscheidend; maßgebend ist vielmehr, ob das Risiko sich im Fall der Verwirklichung für die Lebensführung des Patienten als schwer belastend darstellt und trotz seiner Seltenheit für den Eingriff spezifisch und für den Laien überraschend ist (BGH VersR 2000, S. 725; BGH MDR 2005, S. 159; VersR 2006, a. a. O.; VersR 2007, S. 66; OLG Stuttgart VersR 1999, S. 1500; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat -, a. a. O.).
  • OLG Schleswig, 08.06.2001 - 4 U 28/00

    Arzthaftung - Verweigerung notwendiger Behandlung - Risikoaufklärung

    Denn über allgemein bekannte Krankheitsverläufe, die im Falle der Nichtdurchführung gebotener ärztlicher Behandlung zu erwarten stehen, braucht der Patient nicht aufgeklärt zu werden (vgl. zur Risikoaufklärung: OLG Stuttgart VersR 1999, 1500 = NJW-RR 1999, 751).
  • LG Berlin, 12.04.2007 - 6 O 386/05

    Anforderungen an die Risikoaufklärung vor Leitungsanästhesie

    Eine Aufklärung über das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung bei einer Leitungsanästhesie ist daher notwendig (ebenso OLG Köln NJW-RR 1998, 1324, OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026, anders OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751, das sich jedoch nicht mit der Rechtsprechung des BGH auseinandersetzt).
  • LG Tübingen, 29.09.2010 - 8 O 64/08

    Zahnarzthaftung bei Nervenschädigung und mangelhafter Aufklärung

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