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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.09.1998 - 9 U 177/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5864
OLG Karlsruhe, 03.09.1998 - 9 U 177/97 (https://dejure.org/1998,5864)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.09.1998 - 9 U 177/97 (https://dejure.org/1998,5864)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. September 1998 - 9 U 177/97 (https://dejure.org/1998,5864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veruntreuung einer Versicherungsleistung durch den Vormund; Zahlung ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung auch bei der Annahme von Geld; Schutz des minderjährigen Gläubigers und Schuldnerschutzvorschrift

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 362; BGB § 808; BGB § 1812
    Keine Erfüllung durch Zahlung an Vormund ohne gerichtliche Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 230
  • VersR 1999, 1529
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 73/13

    Kapitallebensversicherung: Vorrang der Legitimationswirkung des

    Allerdings hat das OLG Karlsruhe (VersR 1999, 1529) entschieden, die Leistung des Versicherers an den Vormund eines Mündels befreie ihn auch dann nicht, wenn der Vormund den Versicherungsscheins vorlegen könne, die nach § 1812 Abs. 1, 3 BGB erforderliche familiengerichtliche Genehmigung aber nicht vorliege, weil der Schutz des Mündels dem Schutz des Versicherers vorgehe.
  • LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 O 469/08

    Legitimationswirkung eines Versicherungsscheins; Anspruch auf Auskehren der

    Ob die Legitimationswirkung auch dann entfällt, wenn der Versicherer die mangelnde Berechtigung des Inhabers aufgrund grober Fahrlässigkeit verkannt hat (so OLG Karlsruhe NVersZ 1999, 67) ist streitig und vom Bundesgerichtshof bisher unentschieden gelassen worden (BGH VersR 2009, 1061; VersR 1999, 700).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3515
OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97 (https://dejure.org/1998,3515)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.1998 - 19 U 284/97 (https://dejure.org/1998,3515)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 1998 - 19 U 284/97 (https://dejure.org/1998,3515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verlustes einer Sendung (Mikroprozessoren) im Lager am Flughafen Köln/Bonn; Anforderungen an ein grob fahrlässiges Organisationsverschulden bzgl. eines Kontrollsystems, Überwachungssystems und Sicherungssystems in einem 300 qm großen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1039
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97
    Der Bundesgerichtshof hat in jüngerer Zeit wiederholt entschieden, daß § 51 lit. b Satz 2 ADSp eine Beweislastregelung zu Lasten des Anspruchstellers enthält, gegen deren Wirksamkeit keine durchgreifenden Bedenken nach dem AGB-Gesetz (§§ 5 und 9) bestehen (vgl. BGHZ 127, 275, 277 ff.; 129, 345, 347 ff. = NJW 1995, 3117 ff.; BGH VersR 1997, 725, 726; BGH, Urteil vom 25. September 1997 - I ZR 156/95, von der Klägerin als Anlage zum Schriftsatz vom 17.03.1998 überreicht).

    Er ist vielmehr gehalten, die konkret eingerichteten Kontrollen so detailliert darzulegen, daß für den Anspruchsteller und das Gericht erkennbar wird, wie die einzelnen Maßnahmen getroffen worden sind, um sicherzustellen, daß die theoretisch vorgesehenen Organisationsmaßnahmen auch praktisch durchgeführt werden (vgl. BGHZ 129, 345, 350 f; BGH VersR 1997, 725, 726 m.N.; BGH, Urteil vom 25. September 1997 mit Nachweisen).

    Ihr ist deshalb vorzuwerfen, daß sie dem Abhandenkommen des Speditionsguts in grob fahrlässiger Weise nicht hinreichend entgegengewirkt, sondern einen breiten Raum für Verlustmöglichkeiten gelassen hat (vgl. hierzu BGHZ 129, 345, 351).

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97
    Denn da es sich beim Umschlag von Transportgütern, wie er hier in Frage steht, um einen schadensanfälligen Bereich handelt, muß dieser so organisiert werden, daß in der Regel Ein- und Ausgang der Güter genau festgehalten und kontrolliert werden, damit Fehlbestände frühzeitig festgestellt werden können und zeitnah und gezielt nach außer Kontrolle geratenen Sendungen gesucht werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1270; NJW 1995, 3120, 3121; BGH, Urteil vom 25. September 1997; OLG München TranspR 1994, 405, 406).

    Erst dann besteht für sie Veranlassung zur Einleitung von Suchaktionen, deren Erfolgsaussicht aber nicht genügend gewährleistet ist, weil der Zeitpunkt und die Umstände des Verlustes des Guts nicht feststehen und auch nicht zuverlässig rekonstruierbar sind (vgl. hierzu auch BGH NJW 1995, 3120, 3221; OLG München a. a. O.).

  • BGH, 13.04.1989 - I ZR 28/87

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Frachtführers bei fehlender Ein-

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97
    Denn da es sich beim Umschlag von Transportgütern, wie er hier in Frage steht, um einen schadensanfälligen Bereich handelt, muß dieser so organisiert werden, daß in der Regel Ein- und Ausgang der Güter genau festgehalten und kontrolliert werden, damit Fehlbestände frühzeitig festgestellt werden können und zeitnah und gezielt nach außer Kontrolle geratenen Sendungen gesucht werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1270; NJW 1995, 3120, 3121; BGH, Urteil vom 25. September 1997; OLG München TranspR 1994, 405, 406).

    Es hätte deshalb der Beklagten oblegen, die gegen die Schadensursächlichkeit der Organisationsmängel sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (vgl. BGHZ 49, 121, 123; VersR 1969, 155, 159; 1989, 1066, 1067).

  • BGH, 07.11.1996 - I ZR 111/94

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden eines Spediteurs; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97
    Der Bundesgerichtshof hat in jüngerer Zeit wiederholt entschieden, daß § 51 lit. b Satz 2 ADSp eine Beweislastregelung zu Lasten des Anspruchstellers enthält, gegen deren Wirksamkeit keine durchgreifenden Bedenken nach dem AGB-Gesetz (§§ 5 und 9) bestehen (vgl. BGHZ 127, 275, 277 ff.; 129, 345, 347 ff. = NJW 1995, 3117 ff.; BGH VersR 1997, 725, 726; BGH, Urteil vom 25. September 1997 - I ZR 156/95, von der Klägerin als Anlage zum Schriftsatz vom 17.03.1998 überreicht).

    Er ist vielmehr gehalten, die konkret eingerichteten Kontrollen so detailliert darzulegen, daß für den Anspruchsteller und das Gericht erkennbar wird, wie die einzelnen Maßnahmen getroffen worden sind, um sicherzustellen, daß die theoretisch vorgesehenen Organisationsmaßnahmen auch praktisch durchgeführt werden (vgl. BGHZ 129, 345, 350 f; BGH VersR 1997, 725, 726 m.N.; BGH, Urteil vom 25. September 1997 mit Nachweisen).

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97
    Es hätte deshalb der Beklagten oblegen, die gegen die Schadensursächlichkeit der Organisationsmängel sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (vgl. BGHZ 49, 121, 123; VersR 1969, 155, 159; 1989, 1066, 1067).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97
    Der Bundesgerichtshof hat in jüngerer Zeit wiederholt entschieden, daß § 51 lit. b Satz 2 ADSp eine Beweislastregelung zu Lasten des Anspruchstellers enthält, gegen deren Wirksamkeit keine durchgreifenden Bedenken nach dem AGB-Gesetz (§§ 5 und 9) bestehen (vgl. BGHZ 127, 275, 277 ff.; 129, 345, 347 ff. = NJW 1995, 3117 ff.; BGH VersR 1997, 725, 726; BGH, Urteil vom 25. September 1997 - I ZR 156/95, von der Klägerin als Anlage zum Schriftsatz vom 17.03.1998 überreicht).
  • BGH, 25.09.1997 - I ZR 156/95

    Umfang der Darlegungspflicht des Spediteurs zu seiner Lagerorganisation; Anspruch

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97
    Der Bundesgerichtshof hat in jüngerer Zeit wiederholt entschieden, daß § 51 lit. b Satz 2 ADSp eine Beweislastregelung zu Lasten des Anspruchstellers enthält, gegen deren Wirksamkeit keine durchgreifenden Bedenken nach dem AGB-Gesetz (§§ 5 und 9) bestehen (vgl. BGHZ 127, 275, 277 ff.; 129, 345, 347 ff. = NJW 1995, 3117 ff.; BGH VersR 1997, 725, 726; BGH, Urteil vom 25. September 1997 - I ZR 156/95, von der Klägerin als Anlage zum Schriftsatz vom 17.03.1998 überreicht).
  • BGH, 11.12.1967 - VII ZR 139/65

    Pflichten des Gläubigerausschusses im Konkurs

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97
    Es hätte deshalb der Beklagten oblegen, die gegen die Schadensursächlichkeit der Organisationsmängel sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (vgl. BGHZ 49, 121, 123; VersR 1969, 155, 159; 1989, 1066, 1067).
  • OLG München, 15.06.1994 - 7 U 6757/93
    Auszug aus OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97
    Denn da es sich beim Umschlag von Transportgütern, wie er hier in Frage steht, um einen schadensanfälligen Bereich handelt, muß dieser so organisiert werden, daß in der Regel Ein- und Ausgang der Güter genau festgehalten und kontrolliert werden, damit Fehlbestände frühzeitig festgestellt werden können und zeitnah und gezielt nach außer Kontrolle geratenen Sendungen gesucht werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1270; NJW 1995, 3120, 3121; BGH, Urteil vom 25. September 1997; OLG München TranspR 1994, 405, 406).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2007 - 7 U 248/06

    Nachlasspflegschaft: Herausgabeanspruch des Nachlasspflegers; Anordnung der

    Dementsprechend ist die Annahme einer dem Mündel (Nachlass) geschuldeten Leistung gem. § 1812 BGB grundsätzlich genehmigungsbedürftig, da sie die Forderung zum Erlöschen bringt, soweit nicht die Ausnahmevorschrift des § 1813 BGB eingreift (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 411 = VersR 1999, 1529: Entgegennahme einer Versicherungsleistung; LG Berlin, Rpfleger 1988, 186: Auszahlung von Beträgen vom Sparbuch; Münchener Kommentar/Wagenitz, a. a. O., § 1812 Rn. 27: Überweisung; weitere Beispiele bei Palandt/Diederichsen, a. a. O. § 1812 Rn. 11 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - 18 U 163/04
    Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ist auch derjenige für einen Schaden mitverantwortlich, der gefährdete und schadensanfällige Rechtsgüter leichtfertig erhöhten Risiken aussetzt und auf diese Weise überflüssige Gefahrenlagen schafft (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2002, Az.: X ZR 250/00, zitiert nach juris, RdN 41; OLG Köln, Urteil vom 03.07.1998, Az.: 19 U 284/97, zitiert nach juris, RdN 36).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.1998 - 5 U 148/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10789
OLG Köln, 12.01.1998 - 5 U 148/97 (https://dejure.org/1998,10789)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.1998 - 5 U 148/97 (https://dejure.org/1998,10789)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 1998 - 5 U 148/97 (https://dejure.org/1998,10789)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG §§ 169, 170 § 170 VVG

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung eines Versicherungsfalls einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei Tötung der versicherten Person durch den Versicherungsnehmer; Identität von Versicherungsnehmer und versicherter Person; Selbstmord des Versicherungsnehmers und Tötung des ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    VVG § 169; VVG § 170 Abs. 1; VVG § 178
    Selbstmord des VN nach Tötung der mitversicherten Ehefrau

  • rechtsportal.de

    VVG § 169; VVG § 170 Abs. 1; VVG § 178
    Herbeiführung eines Versicherungsfalls einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei Tötung der versicherten Person durch den Versicherungsnehmer; Identität von Versicherungsnehmer und versicherter Person; Selbstmord des Versicherungsnehmers und Tötung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1529
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.03.1987 - 20 U 307/86

    Einheitlicher Versicherungsvertrag; Zwei Antragsformulare; Einheitlicher Antrag

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.1998 - 5 U 148/97
    Der Senat ist allerdings der Auffassung, daß auch diese Fallgestaltung von der Ratio des § 170 Abs. 1 VVG erfaßt wird (so auch OLG Hamm, VersR 1988, 32, 33).
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