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   BGH, 27.01.1999 - IV ZR 315/97   

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BGH, 27.01.1999 - IV ZR 315/97 (https://dejure.org/1999,1929)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1999 - IV ZR 315/97 (https://dejure.org/1999,1929)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 (https://dejure.org/1999,1929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 27 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 27
    Anforderung an Drohung des Ehemannes mit Sprengung des Hauses als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine meldepflichtige Gefahrerhöhung bei Bombendrohung durch Ehemann

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 900
  • NZM 1999, 430
  • VersR 1999, 484
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1968 - IV ZR 523/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.01.1999 - IV ZR 315/97
    Eine positive Kenntnis hatte die Klägerin auch nur, wenn sie wußte, daß die Drohung ihres Ehemannes den Charakter einer Gefahrerhöhung für das versicherte Risiko hatte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - IV ZR 523/68 - NJW 1969, 464 unter II 1 b = VersR 1969, 177).
  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 27.01.1999 - IV ZR 315/97
    a) Die Annahme, es habe eine Gefahrerhöhung vorgelegen, setzt einen Gefährdungsvorgang voraus, der einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schafft, wobei dieser mindestens von der Dauer sein muß, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalls generell zu fördern geeignet ist (BGHZ 7, 311, 317; vgl. auch Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 23 Rdn. 11 m.w.N. zur Rspr.).
  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 322/13

    Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der

    Dementsprechend hat der Senat schon zu § 23 Abs. 2, § 27 Abs. 2 VVG a.F. entschieden, eine positive Kenntnis im Sinne dieser Bestimmungen habe der Versicherungsnehmer nur, wenn er gewusst habe, dass die gefahrerhöhenden Umstände den Charakter einer Gefahrerhöhung in sich trügen (Urteile vom 18. Dezember 1968 - IV ZR 523/68, NJW 1969, 464, 465; vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97, VersR 1999, 484 unter 2 b).

    Wie das Berufungsgericht zutreffend gesehen hat, setzt die Annahme einer Gefahrerhöhung unter anderem voraus, dass der neue Zustand erhöhter Gefahr mindestens von einer solchen Dauer sein muss, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenablaufs bilden kann, und so den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern geeignet ist (Senatsurteile vom 16. Juni 2010 - IV ZR 229/09, BGHZ 186, 42 Rn. 16; vom 23. Juni 2004 - IV ZR 219/03, VersR 2005, 218 unter 1 b (1); vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97, VersR 1999, 484 unter 2 a; Senatsbeschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZR 150/11, VersR 2012, 1300 Rn. 11).

  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 229/09

    Gastronomie-Versicherer muss nicht das erhöhte Risiko einer Schutzgelderpressung

    Die Annahme einer Gefahrerhöhung setzt weiter voraus, dass der neue Zustand erhöhter Gefahr mindestens von einer solchen Dauer sein muss, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann und so den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern geeignet ist (Senatsurteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 - VersR 1999, 484 unter 2 a m.w.N.; HK-VVG/Karczewski, § 23 Rdn. 9, 13; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 23 Rdn. 4).

    b) Legt man diese Maßstäbe zugrunde, so hat hier der erst nach Abschluss des Versicherungsvertrages mittels anonymer Anrufe kundgegebene, über mehrere Monate verfolgte Entschluss unbekannter Täter, den Kläger mittels Androhung (unter anderem) von Einbruchsdiebstählen und schwerwiegenden Sachbeschädigungen zu Schutzgeldzahlungen zu zwingen und diesem Verlangen auch durch wiederholte Anschläge auf die versicherte Gaststätte Nachdruck zu verleihen, die Gefahr des Eintritts von Einbruchs- und Vandalismusschäden dauerhaft erhöht (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Januar 1999 aaO).

    dd) Auch der Senat hat bisher lediglich ausgesprochen, dass die Drohung des Ehemannes einer Versicherungsnehmerin, das versicherte Gebäude in die Luft zu sprengen, eine Gefahrerhöhung darstellen könne, wenn die Bedrohungslage über eine längere Dauer aufrechterhalten werde (Senatsurteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 - VersR 1999, 484 unter 2 a).

  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei

    (1) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Vertragsschluss eine auf gewisse Dauer angelegte Änderung der gefahrerheblichen Umstände eingetreten ist, die die Grundlage eines neuen natürlichen Geschehensablaufs sein kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern geeignet ist (BGH, VersR 1999, 484. Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdnr. 11).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch

    Die vom Berufungsgericht angenommene Anzeigepflicht der vormaligen Geschäftsführer hätte zu Beginn des betreffenden Winterhalbjahres jeweils neu eingesetzt und mit seinem Ablauf geendet, denn nur während der Frostperiode ist denkbar, daß ein Zustand erhöhter Gefahr geschaffen wurde, der seiner Natur nach geeignet war, von so langer Dauer zu sein, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden und damit den Eintritt des Versicherungsfalles generell fördern konnte (vgl. BGHZ 7, 311, 317; Senatsurteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 - VersR 1999, 484 unter 2 a).
  • OLG Jena, 20.08.2020 - 4 U 643/19

    Feuerversicherung; Verwertung des Inhalts beigezogener Akten; Verwertung von

    Die Annahme, es habe eine Gefahrerhöhung vorgelegen, setzt einen Gefährdungsvorgang voraus, der einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schafft, wobei dieser mindestens von der Dauer sein muss, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalls generell zu fördern geeignet ist (BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 -, Rn. 9, juris).

    Erforderlich ist positive Kenntnis; Kennenmüssen reicht nicht aus (BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 -, Rn. 10, juris).

    Eine positive Kenntnis hatte der Kläger auch nur, wenn er wusste, dass die Drohung den Charakter einer Gefahrerhöhung für das versicherte Risiko hatte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 -, Rn. 11, juris).

  • OLG Jena, 28.08.2020 - 4 U 643/19

    Feuerversicherung - Leistungsfreiheit bei fehlender Anzeige einer Gefahrerhöhung

    Die Annahme, es habe eine Gefahrerhöhung vorgelegen, setzt einen Gefährdungsvorgang voraus, der einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schafft, wobei dieser mindestens von der Dauer sein muss, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalls generell zu fördern geeignet ist (BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 -, Rn. 9, juris).

    Erforderlich ist positive Kenntnis; Kennenmüssen reicht nicht aus (BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 -, Rn. 10, juris).

    Eine positive Kenntnis hatte der Kläger auch nur, wenn er wusste, dass die Drohung den Charakter einer Gefahrerhöhung für das versicherte Risiko hatte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 -, Rn. 11, juris).

  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Eine Gefahrerhöhung liegt nämlich nur vor bei einer auf gewisse Dauer angelegten Änderung der tatsächlichen gefahrerheblichen Umstände, die eine Erhöhung der Möglichkeit der Risikoverwirklichung in Bezug auf den Schadeneintritt darstellt und vom Versicherer auf Grund der ihm vom Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss angegebenen gefahrerheblichen Umstände nicht in die Risiko- und Prämienkalkulation einbezogen werden konnte (BGH VersR 1999, 484; Römer/Langheid, a.a.O., Rdnr. 5).
  • OLG Köln, 20.10.2015 - 9 U 200/14

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen unterbliebener Mitteilung eines

    Eine vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflichten bei der nachträglich erkannten subjektiven Gefahrerhöhung in § 23 Abs. 2 VVG sowie bei der objektiven Gefahrerhöhung in § 23 Abs. 3 VVG setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer gewusst hat, dass die gefahrerhöhenden Umstände den Charakter einer Gefahrerhöhung in sich tragen (BGH, Urteil vom 10. September 2014 - IV ZR 322/13 -, R. 15, juris; unter Hinweis auf seine zum alten VVG ergangenen Urteile vom 18. Dezember 1968 - IV ZR 523/68, NJW 1969, 464, 465; vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97, VersR 1999, 484 unter 2 b).
  • OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05

    Hausratversicherung - Einbruchdiebstahl: Wann liegt eine Gefahrerhöhung vor?

    Gefahrerhöhung setzt eine nachträgliche Veränderung des bei Abschluss des Vertrages bestehenden Gefahrenzustandes zu Lasten des Versicherers voraus, die eine generell höhere Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalles oder die Vergrößerung des Schadensumfanges begründet (BGH RuS 1999, 207; 1992, 168; Senat NVersZ 2000, 282; Prölls, in Prölls/Martin VVG, 27. Aufl., § 23 Rz. 4 ff).

    Dabei muss sich die geänderte Gefahrenlage auf einem gewissen Niveau stabilisiert haben und einen Zustand erhöhter Gefahr schaffen, der mindestens von so langer Dauer ist, dass er die Grundlage eines neuen, natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann und damit geeignet ist, den Eintritt des Versicherungsfalls generell zu fördern (BGHZ 7, 311, BGH RuS 1999, 207; Prölss aaO., Rn. 10 f).

  • KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20

    Zahlungsanspruch eines Versicherungsnehmers bei Entwendung einer Goldmünze aus

    Die Annahme einer Gefahrerhöhung setzt weiter voraus, dass der neue Zustand erhöhter Gefahr mindestens von einer solchen Dauer sein muss, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann und so den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern geeignet ist (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - IV ZR 229/09 -, BGHZ 186, 42-51, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 - Rn. 9, juris).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14

    Kfz-Kaskoversicherung - Anforderungen an Nachweis Diebstahl

  • OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08

    Gefahrerhöhung in der Einbruchdiebstahlsversicherung: Anzeigepflicht für

  • LG Hamburg, 20.10.2008 - 415 O 48/08

    Der Kläger verlangt Deckung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung....

  • LG Hanau, 08.12.2004 - 4 O 1485/03
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