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   Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 10.06.1998 - 374 Z - 7/98   

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https://dejure.org/1998,26562
Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 10.06.1998 - 374 Z - 7/98 (https://dejure.org/1998,26562)
Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Entscheidung vom 10.06.1998 - 374 Z - 7/98 (https://dejure.org/1998,26562)
Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 374 Z - 7/98 (https://dejure.org/1998,26562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 649
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 02.04.1895 - II 8/95

    Sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Pluviose XIII, wonach den öffentlichen

    Auszug aus Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 10.06.1998 - 374 Z - 7/98
    Aus Anlaß des Unfalls ist das Verklarungsverfahren 5 II 8/95 Schiffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort durchgeführt worden.

    Das Rheinschiffahrtsgericht hat nach Beiziehung der Verklarungsakten 5 II 8/95 Schiffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort und der Ermittlungsakten A.- 197/95 WSP Köln durch das am 7. April 1997 verkündete Urteil die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - U 3/01

    Rheinschiffahrt: Haftung bei Begegnungskollision; Bedeutung schiffahrtsüblicher

    "Schifffahrtsüblichen" Kursen kommt heute in der Regel nur noch an besonderen Gefahrenstellen Bedeutung mehr zu, da die Schifffahrt aufgrund ihrer Ausstattung mit nautischen Hilfsmitteln in der Lage ist, auch schifffahrtsunübliche Kurse zu fahren und zu erkennen (vgl. BK ZKR VersR 1999, 649; OLG - SchObG - Karlsruhe, Urt. v. 5.12.2001 U 2/01RhSch -).
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