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   OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97 (243)   

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https://dejure.org/1998,5099
OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97 (243) (https://dejure.org/1998,5099)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.03.1998 - 7 U 1586/97 (243) (https://dejure.org/1998,5099)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. März 1998 - 7 U 1586/97 (243) (https://dejure.org/1998,5099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 31; BGB § 89; BGB § 254
    Baggerarbeiten in geringer Tiefe auf städtischem Bauhof in Thüringen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz für Kabelschaden bei Tiefbauarbeiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Meiningen - 7 O 285/97
  • OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97 (243)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 71
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 20.12.1991 - 19 U 98/91

    Kabelschäden bei Erdarbeiten

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97
    Für Tiefbauarbeiten an öffentlichen Straßen ist allgemein anerkannt, daß sich der Unternehmer über die Lage von Versorgungsleitungen Gewißheit verschaffen muß, bevor er mit seinen Arbeiten beginnt, und zwar regelmäßig durch Einsichtnahme in Verlegepläne des Versorgungsunternehmens (BGH NJW 71, 1313 (1314); OLG Köln, NJW-RR 92, 983; VersR 95, 1456; OLG Düsseldorf, VersR 93, 106 (107); OLG Frankfurt, VersR 94, 444 (445)).

    Er ist nur dann anzunehmen, wenn Anhaltspunkte für die Möglichkeit bestehen, daß unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen vorhanden sind (BGH VersR 85, 1147; OLG Köln, NJW-RR 92, 983 (984).

    Solange das Kabel bei den Aushubarbeiten nicht lokalisiert worden war, hätte stets mit seinem Auffinden gerechnet werden müssen (OLG Köln, NJW-RR 92, 983 (984)).

  • OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93

    Sorgfaltsanforderungen bei Erdarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen -

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97
    Für Tiefbauarbeiten an öffentlichen Straßen ist allgemein anerkannt, daß sich der Unternehmer über die Lage von Versorgungsleitungen Gewißheit verschaffen muß, bevor er mit seinen Arbeiten beginnt, und zwar regelmäßig durch Einsichtnahme in Verlegepläne des Versorgungsunternehmens (BGH NJW 71, 1313 (1314); OLG Köln, NJW-RR 92, 983; VersR 95, 1456; OLG Düsseldorf, VersR 93, 106 (107); OLG Frankfurt, VersR 94, 444 (445)).

    Da auch ansonsten in den Kabellageplänen die Tiefe eines Stromkabels nicht verzeichnet ist, blieb der Beklagten also nichts anderes übrig, als in dem Bereich, in dem das Stromkabel hätte verlaufen sollen, seine genaue Lage durch Suchschlitze zu orten bzw. sicherzustellen, daß es sich außerhalb des aufzunehmenden Bodens befindet (OLG Köln VersR 95, 1456).

  • BGH, 20.04.1971 - VI ZR 232/69

    Tiefbauunternehmer - Versorgungsleitung - Bauarbeiten - Bagger - Unterirdisch -

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97
    Für Tiefbauarbeiten an öffentlichen Straßen ist allgemein anerkannt, daß sich der Unternehmer über die Lage von Versorgungsleitungen Gewißheit verschaffen muß, bevor er mit seinen Arbeiten beginnt, und zwar regelmäßig durch Einsichtnahme in Verlegepläne des Versorgungsunternehmens (BGH NJW 71, 1313 (1314); OLG Köln, NJW-RR 92, 983; VersR 95, 1456; OLG Düsseldorf, VersR 93, 106 (107); OLG Frankfurt, VersR 94, 444 (445)).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 118/84

    Sorgfaltspflicht von Tiefbauunternehmern; Mitverantwortlichkeit des

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97
    Er ist nur dann anzunehmen, wenn Anhaltspunkte für die Möglichkeit bestehen, daß unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen vorhanden sind (BGH VersR 85, 1147; OLG Köln, NJW-RR 92, 983 (984).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 126/92

    Sorgfaltspflichten eines Tiefbauunternehmers zur Vermeidung von Schäden an

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97
    Auch wenn die Klägerin ihrerseits von den geplanten Arbeiten der Beklagten durch Überreichung des Kabellageplanes Kenntnis hatte, war es nicht ihre Aufgabe, ungefragt weitere Auskünfte über den genauen Verlauf der Kabeltrasse zu erteilen (OLG Düsseldorf NJW-RR 94, 22 (23)).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1991 - 22 U 134/91

    Tiefbauarbeiten und Versorgungsleitungen

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97
    Für Tiefbauarbeiten an öffentlichen Straßen ist allgemein anerkannt, daß sich der Unternehmer über die Lage von Versorgungsleitungen Gewißheit verschaffen muß, bevor er mit seinen Arbeiten beginnt, und zwar regelmäßig durch Einsichtnahme in Verlegepläne des Versorgungsunternehmens (BGH NJW 71, 1313 (1314); OLG Köln, NJW-RR 92, 983; VersR 95, 1456; OLG Düsseldorf, VersR 93, 106 (107); OLG Frankfurt, VersR 94, 444 (445)).
  • OLG Jena, 29.04.1998 - 7 U 1640/97

    Ersatz eines Schadens wegen Stromunterbrechung?

    Auch wenn dem Kläger grundsätzlich zwar dahingehend Recht zu geben ist, daß bei der Durchführung von Tiefbauarbeiten im Bereich öffentlicher Straßen relativ hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Bauunternehmers zu stellen sind, dieser insbesondere im Zweifel bei unklarem Verlauf etwaiger Stromkabel gehalten ist, die genaue Lage des Kabels durch Suchschlitze und insbesondere auch Handschachtung zu orten, ehe er mit schwerem Gerät arbeitet (vgl. zuletzt die Ausführungen des Senats im Urteil Az.: 7 U 1586/97 vom 25.03.1998; OLG Frankfurt, VersR 94, 440/441 ; OLG Köln, VersR 95, 1456; OLG Köln, NJW-RR 92, 983, 994 jeweils m.w.N. der Rechtsprechung), und darüber hinaus typischerweise nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins (vgl. Zoller/Greger, ZPO-Kommentar, 20. Auflage, vor § 284 Rn. 29 und 30 a m.w.N.) davon auszugehen ist, daß bei der Beschädigung unterirdischer Kabel anläßlich von Schachtarbeiten, deren Lage vorher nicht hinreichend geklärt, mithin der Schaden schuldhaft verursacht wurde, ist vorliegend infolge der Einvernahme des Zeugen #### ein etwaiger Verschuldensvorwurf gegenüber dem Beklagten nicht nur erschüttert, sondern nach Auffassung des Senats sogar widerlegt.

    Vorliegend war gerade kein Fall betroffen, in dem lediglich ungefähre Maßangaben bzw. lediglich ein möglicher Verlauf des Kabels innerhalb einer bestimmten Bandbreite eingemaßt war, so daß gegebenfalls von dem die Schachtarbeiten Ausführenden die Einhaltung größerer Sicherheitsabstände bzw. generell die Ausführung der Arbeiten in Handschachtung geboten gewesen wäre (vgl. Urteil des Senats vom 25.03.1998, Az.: 7 U 1586/97; OLG Nürnberg, RdE 1971, 81 ff. jeweils m.w.N.).

  • LG Mannheim, 20.11.2020 - 9 O 341/19

    Auch bei oberirdischen Baggerarbeiten bestehen Erkundigungspflichten!

    wurde eine Erkundigungspflicht angenommen bei Baggerarbeiten in geringer Tiefe auf einem Privatgrundstück (OLG Jena, Urt. v. 25.03.1998 - 7 U 1586/97, VersR 1999, 71, sowie bei Bürgersteigarbeiten, bei denen eine private Zufahrt nur ca. 25 cm tief aufgegraben wurde (BGH, Urt. v. 09.07.1985 - VI ZR 118/84, VersR 1985, 1147), als auch bei oberflächlichen Arbeiten mit einem Minibagger in einem Flussbett (OLG Celle, Urt. v. 05.12.2012 - 7 U 59/12, BeckRS 2013, 5661).

    Zudem ist eine Erkundigungspflicht insbesondere dann anzunehmen, wenn die Schaufel des Baggers zwangsläufig die oberen Schichten des Erdreichs berührt (OLG Jena, Urt. v. 25.03.1998 - 7 U 1586/97, VersR 1999, 71).

  • OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00

    Erkundigungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Sicherungspflichten eines

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
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