Rechtsprechung
BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97 |
Mahnbescheidsantrag durch Filialdirektion
[§ 36 Abs. 1 Nr. 5 ZPO], eine unselbständige Niederlassung i.S.v. § 21 ZPO begründet keine Zuständigkeit für das Mahnverfahren nach § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Niederlassung begründet nicht Zuständigkeit für das Mahnverfahren - Bestimmung des Gerichtsstands bei juristischen Personen des Privatrechts - Anforderung an das Unterhalten einer rechtlich unselbständige Niederlassung - Anforderungen an die Begründung eines besonderen ...
- Judicialis
ZPO § 689 Abs. 2
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 689 Abs. 2
Niederlassung (§ 21 Abs. 1 ZPO) begründet keine Zuständigkeit für das Mahnverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 689 Abs. 2
Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97
- BGH, 13.02.1998 - X ARZ 1298/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1322
- MDR 1998, 733
- VersR 1999, 76
- Rpfleger 1998, 254
- JR 1998, 515
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.10.1977 - I ARZ 494/77
Zuständigkeit des Gerichts bei Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids - Örtliche …
Auszug aus BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97
Eine Niederlassung des Antragstellers im Sinne von § 21 Abs. 1 ZPO begründet nicht die Zuständigkeit für das Mahnverfahren nach § 689 Abs. 2 ZPO (Bestätigung von BGH NJW 1978, 321).Der besondere Gerichtsstand der Zweigniederlassung begründet als reiner Passivgerichtsstand nicht die örtliche Zuständigkeit für das Mahnverfahren, die an den allgemeinen Gerichtsstand anknüpft (BGH, Beschl. v. 07.10.1977 - I ARZ 494/77, NJW 1978, 321;… ebenso die nahezu einhellige Auffassung im Schrifttum, so Holch in MünchKomm., ZPO, Rdn. 12 zu § 689 ZPO;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 56. Aufl., Rdn. 3 zu § 689 ZPO;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 20. Aufl., Rdn. 3 zu § 689 ZPO u. Rdn. 1 zu § 21 ZPO;… Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., Rdn. 3 zu § 689 ZPO); hieran ist trotz gelegentlich geäußerter Kritik (Büchel, NJW 1979, 945, 946) festzuhalten.
- BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines …
Auszug aus BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97
Eine abschließende Aufklärung dieser Frage ist im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO nicht veranlaßt (vgl. Sen.Beschl. v. 10.08.1994 - X ARZ 689/94, NJW 1995, 534).
- OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 110/08
Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen; …
Nicht ausreichend ist es auch, wenn die Niederlassung zwar Geschäfte abwickelt, die selbst den Gegenstand des Betriebes bilden, aber ohne jede Selbständigkeit der Entschließung, lediglich im Rahmen der von der Hauptstelle ausgehenden Geschäftsführung (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1987, 3082; BGH NJW 1998, 1322, wird in diesem Zusammenhang zitiert, beschäftigt sich mit der vorliegenden Problematik aber nur in einem Halbsatz; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 20.03.1991 mit dem Az. 2 W 146/90;… Baumbach, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 21 ZPO, Rdn. 7;… Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 21 Rdn. 11 und Rdn. 14 ff;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 21, Rdn. 6). - BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02
Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und …
Deren Eintragung im Handelsregister besagt für sich genommen nichts über ihre rechtliche Selbständigkeit (§ 13 HGB; vgl. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1998 - X ARZ 1298/97 - NJW 1998, 1322). - OLG Frankfurt, 11.10.2010 - 21 U 56/08
Bereicherungsrechtliche Rückforderung der Versicherungsleistung eines …
Zwar kann die Beklagte als Kaufmann grundsätzlich am Sitz ihrer Zweigniederlassung verklagt werden, jedoch sagt weder dieser Umstand noch die Eintragung der Zweigniederlassung im Handelsregister für sich genommen etwas über die rechtliche Selbstständigkeit der Zweigniederlassung aus (vgl. § 13 HGB; BGH NJW 2003, 1672; 1998, 1322).
- BayObLG, 23.04.2002 - 1Z AR 38/02
Zuständigkeitsbestimmung im Mahnverfahren vor Erlass des Mahnbescheids - …
Er lässt jedoch den nach § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO allein maßgebenden allgemeinen Gerichtsstand der Antragstellerin unberührt (BGH Rpfleger 1978, 13; NJW 1998, 1322;… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 24. Aufl. § 689 Rn. 3). - OLG Schleswig, 07.06.2007 - 2 W 111/07
Zuständigkeit zumindest eines Gerichts als Voraussetzung für …
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei Mahnverfahren auch vor Erlass eines Mahnbescheides entsprechend anwendbar ist, wenn das zuständige Gericht bestimmt werden soll (vgl. BayObLG DB 2002, 1545 mit ausführlicher Darlegung der Rechtslage; BayObLG NJW-RR 2006, 206; BGH NJW 1993, 2752; BGH NJW 1998, 1322). - AG Berlin-Mitte, 06.04.2022 - 108 C 246/20 (Vgl.: OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 21 U 56/08 juris : "Zwar kann die Beklagte als Kaufmann grundsätzlich am Sitz ihrer Zweigniederlassung verklagt werden, jedoch sagt weder dieser Umstand noch die Eintragung der Zweigniederlassung im Handelsregister für sich genommen etwas über die rechtliche Selbstständigkeit der Zweigniederlassung aus (vgl. § 13 HGB; BGH NJW 2003, 01672; 1998, 1322)." C 246/20 V.
- OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03
Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts: Versäumung der Berufungsfrist …
Deren Eintragung im Handelsregister besagt für sich genommen nichts über ihre rechtliche Selbständigkeit (§ 13 HGB; vgl. auch BGH NJW 1998, 1322).
Rechtsprechung
BGH, 02.04.1998 - I ZB 7/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Beantragung der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist - Vorabentscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag - Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags
- VersR (via Owlit)
ZPO § 518; ZPO § 519 Abs. 3
Berufungsbegründung in Schriftsatz mit Verlängerungsantrag - rechtsportal.de
ZPO § 519 Abs. 3
Behandlung eines Prozeßkostenhilfeantrags für das Berufungsverfahren als Berufungsbegründung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1362
- VersR 1999, 76
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85
Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung
Auszug aus BGH, 02.04.1998 - I ZB 7/98
Soweit der Bundesgerichtshof in einer früheren Entscheidung (BGH, Beschl. v. 16.10.1985 - VIII ZB 15/85, VersR 1986, 91) "insbesondere" einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entnommen hat, daß der fragliche Schriftsatz nicht zur Berufungsbegründung bestimmt gewesen sei, hat er das auf weitere, damals vorliegende Gegebenheiten gestützt, die dafür sprachen, daß der damalige Beklagte seinen Berufungsantrag auf einen unter der Beschwer liegenden Antrag richten wollte.
- OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 3 U 188/06
Zurückbehaltungsrecht des Mieters bezüglich des zu leistenden Mietzinses wegen …
Der anwaltliche Schriftsatz des Beklagten vom 14. November 2006, der inhaltlich den Anforderungen von § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO genügt, ist - in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 02.04.1998 - I ZB 7/98, NJW-RR 1998, 1362 = VersR 1999, 76;… ferner Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 520 Rdn. 39) - als Berufungsbegründung anzusehen; dass er zugleich Ausführungen zum Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten enthält, erweist sich als unschädlich. - BGH, 15.02.2022 - XI ZB 12/21
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags; Anforderungen an die …
Da im Allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittel(begründungs)frist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, ist in der Regel zu vermuten, dass ein inhaltlich den Anforderungen des § 522 Abs. 3 ZPO entsprechender Schriftsatz als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Berufungsklägers erkennbar ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1985 aaO und vom 2. April 1998 - I ZB 7/98, NJW-RR 1998, 1362 f.).