Rechtsprechung
OLG Koblenz, 16.04.1999 - 10 U 791/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1999, 876
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08
Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Dessen ungeachtet müsste sich die inhaltliche Konkretisierung der von der Beklagten versprochenen Versicherungsleistungen auch in diesem Fall nach den Besonderen Bedingungen richten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1999, 876).Endet die Beitragszahlungspflicht, so "verdient" er weitere Besserstellungen gerade nicht mehr (…vgl. Senat, aaO.; OLG Koblenz, VersR 1999, 876).
- OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97
Selbständiger Masseur
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Dynamisierung der Rente (Senatsurteile vom 31. August 2001 -10 U 1540/00 - rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision Beschluss vom 12.6.2002 BGH IV ZR 236/01 NVersZ 2002, 116 = OLGR 2002, 111 = VersR 2002, 1269 LS; vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876).Dabei geht der Senat davon aus, dass in dem von dem Beklagten als Jahresleistung angegeben Betrag für die Rente von 25.040,-- DM nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Dynamisierung erfolgt ist, für die ein Anspruch nicht mehr besteht (Senatsurteile vom 31. August 2001 -10 U 1540/00 - rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision Beschluss vom 12.6.2002 BGH IV ZR 236/01 NVersZ 2002, 116 = OLGR 2002, 111 =VersR 2002, 1269 LS; vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876).
- OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00
Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Anspruch auf Dynamisierung und Anpassung …
Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Dynamisierung und jährliche Anpassung seiner Rente (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 16.4.1999 -- 10 U 791/98 -- VersR 1999, 876).Der Kläger hat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Dynamisierung und jährliche Anpassung seiner Rente (vgl. Senatsurteil vom 16.4.1999 -- 10 U 791/98 -- VersR 1999, 876).
- OLG Koblenz, 30.11.2001 - 10 U 169/01
Besondere Bedingung bei Vollzugsdienstunfähigkeit in der Unfallversicherung
Aus den AUB 88 und der Besonderen Bedingung für die Vollzugsdienstunfähigkeit lässt sich ebensowenig wie bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ein Anspruch auf Dynamisierung der Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls entnehmen (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876 und 31.8.2001 - 10 U 1540).Aus den Versicherungsbedingungen der AUB 88 und der Besonderen Bedingung für die Vollzugsdienstunfähigkeit lässt sich ebensowenig wie bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) ein derartiger Anspruch auf Dynamisierung der Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls entnehmen (vgl. etwa Senatsurteile vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876 und vom 31. August 2001 - 10 U 1540/00 -).
- OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 670/00
Lebensversicherung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Zusatzversicherung; …
Diese Regelung ist AGB-konform (so zutreffend OLG Koblenz VersR 1999, 876, 877).