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   OLG Nürnberg, 18.02.1998 - 4 U 2745/97   

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https://dejure.org/1998,9463
OLG Nürnberg, 18.02.1998 - 4 U 2745/97 (https://dejure.org/1998,9463)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.02.1998 - 4 U 2745/97 (https://dejure.org/1998,9463)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 4 U 2745/97 (https://dejure.org/1998,9463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PostG § 12 Abs. 4; PostG § 12 Abs. 6; PostG § 14 Abs. 1
    Haftung der Post für unterdeklariertes Wertpaket

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PostG § 14 Abs. 1
    Unterdeklarierung eines Wertpaketes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 912
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 22.09.1994 - 1 U 70/93

    Verlust eines Wertbriefs mit unzutreffender Wertangabe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.1998 - 4 U 2745/97
    Für ihre Ansicht, die Sendung sei ordnungsgemäß eingeliefert worden, beruft sich die Klägerin vergeblich auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22.9.1994 (VersR 1995, 923).

    Im Gegenteil liegt auf der Hand, daß eine hohe Wertangabe die Wirkung haben kann, die mit der Beförderung befaßten Postbediensteten zu einer sorgfältigeren Behandlung der Sendung anzuhalten und schon im Hinblick auf drohende Rückgriffsansprüche auch haben wird (BGH NJW 1988, 130 ; OLG Frankfurt VersR 1995, 923).

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 284/85

    Unzulässigkeit der Berufung auf Formnichtigkeit der Anerkennung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.1998 - 4 U 2745/97
    Im Gegenteil liegt auf der Hand, daß eine hohe Wertangabe die Wirkung haben kann, die mit der Beförderung befaßten Postbediensteten zu einer sorgfältigeren Behandlung der Sendung anzuhalten und schon im Hinblick auf drohende Rückgriffsansprüche auch haben wird (BGH NJW 1988, 130 ; OLG Frankfurt VersR 1995, 923).
  • BGH, 17.11.1994 - III ZR 59/94

    Voraussetzungen für die Teilnahme mit einem regelmäßig erscheinenden Journal am

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.1998 - 4 U 2745/97
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten sind gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 1a AGBG in der Fassung von Art. 4 Abs. 8 Poststrukturgesetz ohne Einbeziehungsvereinbarung im Sinne von § 2 AGBG Bestandteil des durch Aufgabe der 3 Wertpakete am 20.10.1994 zustande gekommenen Beförderungsauftrages geworden (vgl. BGH NJW 1997, 2374; NJW 1995, 875 ).
  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 250/00

    Zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen

    Dies folgt schon daraus, daß es den Bediensteten der Beklagten verwehrt ist, die eingelieferten Pakete zu öffnen, um Feststellungen zum Wert des Inhalts zu treffen (OLG Nürnberg VersR 1999, 912, 913).
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