Weitere Entscheidung unten: LG Freiburg, 02.12.1999

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 305/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13514
OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 305/98 (https://dejure.org/1999,13514)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.03.1999 - 12 U 305/98 (https://dejure.org/1999,13514)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. März 1999 - 12 U 305/98 (https://dejure.org/1999,13514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 1 Abs. 3
    Keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei eingeschränkter Berufsausübung einer Kunsthändlerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1007
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 305/98
    Nach § 1 Abs. 1 und 2 MBKT 78 setzt der Anspruch auf ein Krankentagegeld u. a. die Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person voraus, und zwar während des gesamten Zeitraums, für den ein Krankentagegeld beansprucht wird (BGH VersR 1993, 297 [299]).

    Arbeitsunfähigkeit liegt nach § 1 Abs. 3 MBKT 78, der unbedenklich wirksam ist (BGH VersR 1993, 297 [298]), nur dann vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann.

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04

    Krankentagegeldversicherung: Obliegenheitsverletzung bei Abschluss einer weiteren

    Arbeitsunfähigkeit liegt demgemäß nur dann vor, wenn die gesamten zum konkreten Berufsbild zählenden Tätigkeiten auch nicht zeitweise ausgeübt werden können (Senat NVersZ 2000, 133 = VersR 2000, 1007; Senat ZfSch 2003, 199 = OLGR 2003, 135).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2012 - 9 U 139/10

    Krankentagegeldversicherung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei chronischer

    Nur gänzlich unbedeutende Tätigkeiten, die noch wahrgenommen werden können, stehen einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne von MB/KT 94 nicht entgegen (vgl. zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung BGH, Beschluss vom 12.11.2008 - IV ZR 273/07 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NVersZ 2000, 133; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NJW-RR 2003, 679; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 746; OLG Naumburg, OLGR 2006, 100; OLG Köln, VersR 2008, 912).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02

    Krankentagegeldversicherung: Volle Arbeitsunfähigkeit des Versicherten trotz

    Arbeitsunfähigkeit liegt demgemäss nicht nur dann vor, wenn die gesamten zum konkreten Berufsbild zählenden Tätigkeiten wenigstens zeitweise ausgeübt werden können (Senat NVersZ 2000, 133 = VersR 2000, 1007).
  • OLG Köln, 30.08.2000 - 5 U 22/00

    Keine vollständige Arbeitsunfähigkeit des Außendienstlers bei Katzenhaarallergie

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1993, 297, 298), der der Senat bereits in einer früheren Entscheidung gefolgt ist (OLG Köln, VersR 1995, 653, 654; vgl. auch OLG Koblenz, r+s 1994, 32, 33 und r+s 2000, 212, 213; OLG Karlsruhe, VersR 1996, 617 und NVersZ 2000, 133; OLG Düsseldorf, VersR 1998, 1226, 1227), ist in der privaten Krankentagegeldversicherung bedingungsgemässe Arbeitsunfähigkeit erst dann gegeben, wenn der Versicherte seine berufliche Tätigkeit in keiner Weise mehr ausüben kann, also vollständig, zu 100% arbeitsunfähig ist.
  • OLG Naumburg, 10.03.2005 - 4 U 190/04

    Voraussetzungen für Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag

    Sofern auf diesen Teil selbständiger Tätigkeit abgestellt wird, muss dem Versicherten wenigstens in einem geringen Umfang noch eine eigenständige wertschöpfende Tätigkeit möglich sein, so dass die Koordination und die Anleitung im Ergebnis nur dann der Arbeitsunfähigkeit entgegenstehen, wenn die Angeleiteten selbst für das Unternehmen wertschöpfend tätig sind und deren Anleitung wirtschaftlich sinnvoll ist ( BGH VersR 1997, 1133; OLG Karlsruhe VersR 2003, 761; OLG Karlsruhe VersR 2000, 1007 [ 1008 ]; OLG Karlsruhe VersR 1996, 617; Prölss / Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage, § 1 MB/KT 94 RdNr. 6 und 9; Bach / Moser, Private Krankenversicherung, 2. Auflage, § 1 MB/KT RdNr. 13f; Wilmes / Müller - Frank, VersR 1990, 345 [ 346f ] ).
  • LG Dortmund, 03.11.2010 - 2 O 264/08

    Anspruch eines Gebrauchtwagenhändlers gegen eine Versicherung auf Zahlung von

    Die Arbeitsunfähigkeit muss also zu 100 % bestehen (BGH VersR 1993, 297; vgl. BGH NJW-RR 2007, 1624; OLG Karlsruhe VersR 2000 1007; Beckmann/Matusche- Beckmann, VersR-Handbuch, 2. Aufl., § 45, Rn. 96; Münchener Kommentar, VVG, 1. Aufl., § 192, Rn. 150).
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 02.12.1999 - 3 S 85/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17205
LG Freiburg, 02.12.1999 - 3 S 85/99 (https://dejure.org/1999,17205)
LG Freiburg, Entscheidung vom 02.12.1999 - 3 S 85/99 (https://dejure.org/1999,17205)
LG Freiburg, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 3 S 85/99 (https://dejure.org/1999,17205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 178 h Abs. 2; SGB V § 5 Abs. 9
    Kündigungsfrist des § 178 h Abs. 2 VVG beginnt mit Eintritt der Versicherungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1007
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Dortmund, 16.04.2009 - 2 O 465/08

    Zeitpunkt des Eintritt der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht als

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes und der vereinbarten Bedingungen kommt es für den Ablauf der 2-Monats-Frist allein auf den objektiven Zeitpunkt des Eintritts der gesetzlichen Versicherungspflicht an und entgegen der Auffassung der Klägerin nicht auf den Zeitpunkt, in dem sie von der Versicherungspflicht Kenntnis erlangt hat (BGH, NJW-RR 2005, 108 unter II 1 b; KG Berlin, VersR 2005, 924; Landgericht Berlin, VersR 2003, 759; Landgericht Freiburg, VersR 2000, 1007; Amtsgericht Berlin-Tiergarten VersR 1999, 1226; Moser/Bach, private Krankenversicherung, 3. Aufl., § 13 MB/KK, Rn. 19 exakt zu der auch hier vorliegenden Fallkonstellation, dass bei einer Betriebsprüfung der gesetzliche Eintritt der Versicherungspflicht festgestellt wird.; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 178 h Rn. 9; Römer in Römer/Langheidt, VVG 2. Aufl., § 178 h, Rn. 3; Berliner Kommentar/Hohlfeld, § 178 h, Rn. 5; Rogler in HK-VVG, § 205 VVG 2008 Rn. 15 zum neuen Recht).
  • AG Stockach, 24.07.2002 - 1 C 139/02

    Nachweis des Eintritts der Versicherungspflicht als Wirksamkeitserfordernis einer

    Auch wenn man mit Bach/Moser § 178 h Abs. 2 Satz 1 VVG hinsichtlich der Kündigungsvoraussetzungen als lex specialis gegenüber § 5 Abs. 9 SGB V ansieht (a.a.O.; so auch LG Freiburg VersR 2000, 1007), ergibt sich daraus kein Grund für eine Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen nach § 178 h Abs. 2 Satz 1 VVG entsprechend der Regelung in Abs. 2 Satz 3. Für das Nachweiserfordernis bei der Kündigung innerhalb von zwei Monaten führen Prölss/Martin (VVG, 26. Aufl., § 178 h Rn. 10) weiter an, dass der Versicherer vom Versicherungsnehmer die erforderliche Klarheit erhalten muss, damit er nicht zu einem Prozess "ins Blaue hinein" genötigt wird.
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