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   BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99   

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https://dejure.org/1999,5829
BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99 (https://dejure.org/1999,5829)
BayObLG, Entscheidung vom 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99 (https://dejure.org/1999,5829)
BayObLG, Entscheidung vom 12. April 1999 - 2 ObOWi 145/99 (https://dejure.org/1999,5829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § ... 46 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 44; ; StPO § 341; ; StPO § 345 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 43 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; AzV § 5 Abs. 2; ; ZPO § 222 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 43 Abs.
    Ablauf einer Rechtsmittelfrist am 31. Dezember

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 363
  • VersR 2000, 1293
  • BayObLGSt 1999, 75
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99
    Die Zustellung hatte an den Betroffenen selbst und nicht an den Verteidiger zu erfolgen, da sich zum Zeitpunkt ihrer Anordnung durch das Gericht noch keine Vollmacht bei den Akten befand (§ 145 a Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG; vgl. BGHSt 41, 303), diese vielmehr erst mit der Rechtsbeschwerde am 30.12.1998 vorgelegt wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1986 - 1 S 1106/86

    Widerspruchsfrist bei dienstfreiem Werktag

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99
    Das wäre nicht gewährleistet, wenn die Eigenschaft eines Werktages danach zu beantworten wäre, ob an diesem Tag Dienst zu leisten ist oder nicht (VGH Mannheim NJW 1987, 1353 für die dem § 43 Abs. 2 StPO wortgleiche Regelung des § 222 Abs. 2 ZPO; ebenso für den 24.12. OVG Hamburg NJW 1993, 1941 sowie BayObLGSt 1957, 131 für einen staatlich geschützten Feiertag; LR/Wendisch StPO 25. Aufl. § 43 Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 09.02.1993 - Bs VI 4/93

    Berücksichtigung des 24. Dezember als für gesetzliche Fristen relevanter

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99
    Das wäre nicht gewährleistet, wenn die Eigenschaft eines Werktages danach zu beantworten wäre, ob an diesem Tag Dienst zu leisten ist oder nicht (VGH Mannheim NJW 1987, 1353 für die dem § 43 Abs. 2 StPO wortgleiche Regelung des § 222 Abs. 2 ZPO; ebenso für den 24.12. OVG Hamburg NJW 1993, 1941 sowie BayObLGSt 1957, 131 für einen staatlich geschützten Feiertag; LR/Wendisch StPO 25. Aufl. § 43 Rn. 7).
  • BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Frist; Versäumung; Antrag; Zulassung;

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99
    Daß das Urteil dem Betroffenen persönlich zugestellt und dem Verteidiger formlos übersandt worden ist, rechtfertigt für sich nicht die Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Begründung des Rechtsmittels (vgl. BayObLGSt 1992, 79).
  • BFH, 20.03.2018 - III B 135/17

    Silvester als Feiertag bei der Fristberechnung

    Die dabei erforderliche Rechtssicherheit darf nicht durch schwer berechenbare und nicht selten erst in einem Rechtsstreit zu klärende Billigkeitserwägungen ersetzt werden, vielmehr muss über die Dauer einer Frist aus Gründen der Rechtssicherheit allgemein Gewissheit bestehen (z.B. BGH-Urteil vom 17. Februar 2005 III ZR 172/04, BGHZ 162, 175; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. April 1999  2 ObOWi 145/99, Versicherungsrecht 2000, 1293).
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