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   BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98   

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https://dejure.org/1999,794
BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98 (https://dejure.org/1999,794)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1999 - III ZR 214/98 (https://dejure.org/1999,794)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1999 - III ZR 214/98 (https://dejure.org/1999,794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    KWG § 53 a; ; BGB § 675; ; BGB § 826 Gi; ; BGB § 852

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KWG § 53 a; BGB § 675; BGB § 826; BGB § 852
    Unmittelbare vertragliche Beziehungen des Repräsentanten einer ausländischen Bank mit deren Kunden bei Anlageberatung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 826, § 852; KWG § 53 a
    Anlageberatung durch den Repräsentanten einer ausländischen Bank im eigenen Namen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 53a; BGB §§ 875, 826, 852
    Haftung des Repräsentanten einer ausländischen Bank bei "Churning" von Anlegern ("Merrill Lynch GmbH")

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1108 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 51
  • ZIP 1999, 1838
  • MDR 1999, 1518
  • VersR 2000, 1375
  • WM 1999, 2249
  • BB 1999, 2321
  • DB 2000, 271
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 292/97

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung eines Auskunfts-

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98
    Diese letzteren Ansprüche hätten dann nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 852 BGB, sondern der normalen 30jährigen Verjährung des § 195 BGB unterlegen (vgl. in diesem Zuammenhang auch Senatsurteil vom 11. März 1999 - III ZR 292/97 = NJW 1999, 1540).
  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98
    Unter dem Begriff "Churning" im engeren, hier in Betracht kommenden Sinne versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (BGH, Urteil vom 25. November 1994 - XI ZR 45/91 = NJW 1995, 1225, 1226 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98
    Eine Tätigkeit als Repräsentant liegt nach ständiger Verwaltungspraxis des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, die auch die Billigung des Bundesgerichtshofs gefunden hat, dann vor, wenn sich eine Stelle auf die Werbung für eine ausländische Bank und die Kontaktpflege mit ihr beschränkt, rechtsgeschäftliche Willenserklärungen jedoch nicht im Namen der Bank abgibt und nicht als Stellvertreter für sie entgegennimmt sowie Kundenanträge lediglich als Bote an die Bank weiterleitet (BGH, Urteil vom 13. Juli 1987 - II ZR 188/86 = BGHR KWG § 53 a Repräsentanz 1).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    a) Unter churning im engeren, hier in Betracht kommenden Sinne mit der möglichen Folge einer Haftung aus § 826 BGB versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (BGH, Urteile vom 22. November 1994 - XI ZR 45/91 - VersR 1995, 482, 483 und vom 23. September 1999 - III ZR 214/98 - VersR 2000, 1375, 1377; Wach, Der Terminhandel in Recht und Praxis, 1986, Rn. 462, 481 m.w.N.; Bröker, Strafrechtliche Probleme bei Warentermin- und -optionsgeschäften, S. 38 ff.).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05

    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

    Dass die Beklagte zugleich als Repräsentantin der Bank firmierte und in dieser Eigenschaft bei den Vorverhandlungen über Art und Inhalt der Anlage die Bank vertreten konnte, ist für den stillschweigenden Abschluss eines gesonderten Auskunftsvertrags mit der Klägerin mangels einer eindeutigen Beschränkung auf die Abgabe von Erklärungen nur für die B. Bank ohne Belang (vgl. auch zur Anlageberatung durch den Repräsentanten einer Bank Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 214/98 - NJW-RR 2000, 51).
  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 100/01

    Berechnung des entgangenen Gewinns bei Mißachtung der vereinbarten

    Erreicht der von dem Berufungsgericht nach den vorbeschriebenen Grundsätzen neu ermittelte Schaden (Verlust bei dem für Aktien vorgesehenen Anlagekapital, entgangener Gewinn) nicht die Klagesumme, ist zu prüfen, ob dem Kläger - auf positive Vertragsverletzung und § 826 BGB (i.V.m. §§ 31, 831 BGB) gestützte - Schadensersatzansprüche wegen Churnings zustehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1994 aaO und Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 214/98 - BGHR BGB § 826 Churning 2).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 15 U 18/07

    Keine Aufklärungspflichten nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 , 2 WpHG a.F. für nachgelagerte

    Unter Churning im engeren, hier in Betracht kommenden Sinne mit der möglichen Folge einer Haftung aus § 826 BGB, versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (BGH Urt. v. 13. Juli 2004, VI ZR 136/03, juris Rz. 9 = NJW 2004, 3423 ff.; Urt. v. 22. November 1994, XI ZR 45/91, juris Rz. 19 = NJW 1995, 1225 ff., Urt. v. 23. September 1999, III ZR 214/98, juris Rz. 22 = NJW-RR 2000, 51 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07

    Abwehr des auschließlichen Gerichtsstands durch Vereinbarung einer

    Es musste sich den Klägern vielmehr auch aus ihrer Sicht als Laie aufdrängen, dass der aufgetretene Schaden auf einem fehlerhaften, allein durch die Provisionsinteressen der beteiligten Brokerunternehmen geleiteten Verhalten beruhte (BGH VersR 2000, 1375 = juris Rn 23; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 199 BGB Rn 30).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

    Es musste sich dem Kläger zu 3) vielmehr auch aus seiner Sicht als Laie aufdrängen, dass der aufgetretene Schaden auf einem fehlerhaften, allein durch die Provisionsinteressen der beteiligten Brokerunternehmen geleiteten Verhalten beruhte (BGH VersR 2000, 1375; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 199 BGB Rn.30).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 251/07

    Internationale Zuständigkeit: Voraussetzungen des Gerichtsstands in

    Diese beschränkte Zuständigkeit einer Repräsentanz gilt nur für die eigentlichen Bankgeschäfte im Sinne des § 1 I KWG; die Erbringung von Beratungs- und Betreuungsleistungen ist auch einer Repräsentanz nicht verwehrt (vgl. BGH VersR 2000, 1375).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 95/08

    Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung des jeweils kundennächsten Unternehmens

    Es musste sich dem Kläger vielmehr auch aus seiner Sicht als Laie aufdrängen, dass der aufgetretene Schaden auf einem fehlerhaften, allein durch die Provisionsinteressen der beteiligten Brokerunternehmen geleiteten Verhalten beruhte (BGH VersR 2000, 1375 = juris Rn 23; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 199 BGB Rn 30).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Außerhalb von Vermögensverwaltungsverträgen mit entsprechend erteilten Vollmachten zum eigenhändigen Handeln kann also Kontokontrolle des Betreuers auch dadurch vorliegen, dass er infolge einer "hinreichenden Vertrauensstellung" mittels "Empfehlungen und Ratschläge" bestimmenden Einfluss auf das Kundenkonto ausübt, beispielsweise wie im vorliegenden Fall durch telefonische Anlageempfehlungen aufgrund deren der Kunde entsprechende Orders erteilt (vgl. auch BGH, Urteil vom 23.09.1999 - III ZR 214/98 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

    Es musste sich den Klägern vielmehr auch aus ihrer Sicht als Laien aufdrängen, dass die aufgetretenen Schäden auf einem fehlerhaften, allein durch die Provisionsinteressen der beteiligten Brokerunternehmen geleiteten Verhalten beruhten (BGH, VersR 2000, 1375 - juris Tz. 23; Palandt/Heinrichs, aaO, § 199 Rdnr. 30).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 9/09

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08

    Voraussetzungen für einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen angeblich

  • OLG Frankfurt, 14.08.2001 - 23 U 97/99

    Keine Ansprüche wegen falscher Anlagenberatung bei Unternehmen mit fehlender

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 87/11

    Zur Kostenvorausbelastung bei fondsgebundenen Sparverträgen

  • ArbG Karlsruhe, 12.02.2007 - 11 Ca 250/06

    Internationale und örtliche Zuständigkeit nach EGV 44/2001

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2001 - 15 U 162/00

    Schadensersatz wegen eines Verlustes aus Zinsdifferenzgeschäften; Verletzung von

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