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   OLG München, 25.11.1999 - 29 U 4750/99   

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https://dejure.org/1999,2549
OLG München, 25.11.1999 - 29 U 4750/99 (https://dejure.org/1999,2549)
OLG München, Entscheidung vom 25.11.1999 - 29 U 4750/99 (https://dejure.org/1999,2549)
OLG München, Entscheidung vom 25. November 1999 - 29 U 4750/99 (https://dejure.org/1999,2549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klausel; Krankenversicherungsvertrag; Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder; Leistungspflicht; Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; AGBG § 9 Abs. 2; ; AGBG § 9; ; AGBG § 10; ; AGBG § 11; ; AGBG § 8; ; SGB V § 76

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9; MBKK 94 § 5 Abs. 1 g
    Ausschluss für ärztliche Behandlung durch Verwandte verstößt nicht gegen das AGBG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßiger Ausschluß der Erstattungsfähigkeit von Behandlungen durch Ehegatten, Eltern und Kinder in der privaten Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 513/99
  • OLG München, 25.11.1999 - 29 U 4750/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 643
  • VersR 2000, 1406
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus OLG München, 25.11.1999 - 29 U 4750/99
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGHZ 127, 35/41 m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1997 - GrS 1/96

    Bilanzberichtigung und widerstreitende Steuerfestsetzung

    Auszug aus OLG München, 25.11.1999 - 29 U 4750/99
    Eine Gefährdung liegt vielmehr erst dann vor, wenn mit der Begrenzung der Leistung der Vertrag ausgehöhlt werden kann und damit der Versicherungsvertrag in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (vgl. BGBH NJW 1998, 1096).
  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Diese Auslegung ergibt, daß die Klausel nur dann eingreift, wenn die darin genannten nahen Angehörigen für die Behandlung selbst liquidationsberechtigt sind (so außer dem Berufungsgericht - VersR 2000, 1406 = NVersZ 2000, 372 - auch OLG Celle VersR 2001, 182 f.; LG Aachen NVersZ 2000, 80; AG Mosbach r + s 2000, 343; anders LG Lüneburg VersR 1997, 689).
  • KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13

    Private Krankenversicherung: Umfang der Obliegenheit zur Untersuchungsduldung

    Auch in der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur wird der Zweck der Klausel entsprechend weiter gesehen (vgl. OLG München, VersR 2000, 1406, Rdz. 22; OLG Celle, VersR 2001, 182, Rdz. 3; Baumhackel in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht, 2013, § 5 MB/KK Rn.8; a.A. Voit in Prölss/Martin, a.a.O. § 5 MB/KK 2009 Rz.22; Schubach in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht § 23 Rn. 325).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 5 U 125/09

    Formularmäßige Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für Behandlungen durch

    Vielmehr wird es auch in einer erheblichen Zahl von Fällen, in denen keine Unterhaltspflicht besteht, dem Selbstverständnis vieler Ärzte entsprechen, Eltern, Ehegatten oder Kindern die ärztliche Leistung unentgeltlich zu erbringen (so auch OLG München, VersR 2000, 1406 ).
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