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   OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99   

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https://dejure.org/2000,4295
OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99 (https://dejure.org/2000,4295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2000 - 7 U 63/99 (https://dejure.org/2000,4295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 7 U 63/99 (https://dejure.org/2000,4295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 3 AUB, § 1 Abs 4 AUB
    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Gesundheitsschaden bei einer gewollten Kraftanstrengung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Gesundheitsschaden bei einer gewollten Kraftanstrengung)

  • Judicialis

    AUB 88 § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 1 III; AUB 88 § 1 IV
    Knieverletzung beim Anheben einer schweren Tür ist kein Unfall L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB 88 § 1 Abs. 3, 4
    Begriff der schadensstiftenden Kraftanstrengung in der Unfallversicherung

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 8 O 126/98
  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1274
  • MDR 2000, 1075
  • VersR 2000, 1489 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Um ein Abrutschen der Tür zu vermeiden konnte auch unter diesem Gesichtspunkt eine für den Unfallbegriff im Sinne des § 1 Abs. 3 AUB 88 erforderliche äußere Einwirkung nicht angenommen werden (vgl. auch OLG Köln Recht und Schaden 1997, 349; OLG Schleswig VersR 1970, 1048; vgl. auch BGH VersR 1989, 73; OLG Hamm Recht und Schaden 1996, 330).
  • OLG Schleswig, 30.06.1970 - 1 U 13/70
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Um ein Abrutschen der Tür zu vermeiden konnte auch unter diesem Gesichtspunkt eine für den Unfallbegriff im Sinne des § 1 Abs. 3 AUB 88 erforderliche äußere Einwirkung nicht angenommen werden (vgl. auch OLG Köln Recht und Schaden 1997, 349; OLG Schleswig VersR 1970, 1048; vgl. auch BGH VersR 1989, 73; OLG Hamm Recht und Schaden 1996, 330).
  • OLG Frankfurt, 27.06.1990 - 21 U 201/87

    Unfall bei Entgegenstemmen gegen plötzlich kippende Baugrubenwand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    So sind gewollte Kraftanstrengungen, die zu inneren Schäden geführt haben, wie etwa das Heben einer Mörtelwanne (BGHVersR 1989, 73), ein Wirbelbruch beim Anziehen einer bereits festgestellten Bremse (OLG Hamm VersR 1988, 242), das Stemmen gegen eine kippende Wand (OLG Frankfurt VersR 1991, 213), das Anheben, des Baumstammes (LG Karlsruhe VersR 1988, 242), ein Wirbelbruch beim Heben (LG Frankfurt am Main (Recht und Schaden 1991, 286) und das Halten einer langen Leiter mit Verletzungsfolge (AG Stuttgart VersR 1984, 841) nicht als eine für die Erfüllung des Unfallbegriffs taugliche Einwirkung von außen angesehen worden.
  • OLG Hamm, 07.11.1986 - 20 U 374/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    So sind gewollte Kraftanstrengungen, die zu inneren Schäden geführt haben, wie etwa das Heben einer Mörtelwanne (BGHVersR 1989, 73), ein Wirbelbruch beim Anziehen einer bereits festgestellten Bremse (OLG Hamm VersR 1988, 242), das Stemmen gegen eine kippende Wand (OLG Frankfurt VersR 1991, 213), das Anheben, des Baumstammes (LG Karlsruhe VersR 1988, 242), ein Wirbelbruch beim Heben (LG Frankfurt am Main (Recht und Schaden 1991, 286) und das Halten einer langen Leiter mit Verletzungsfolge (AG Stuttgart VersR 1984, 841) nicht als eine für die Erfüllung des Unfallbegriffs taugliche Einwirkung von außen angesehen worden.
  • OLG Oldenburg, 18.05.1994 - 2 U 256/93

    Zerrung, Kompartment-syndrom, funkt., Kompartment-syndrom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Diese Begriffsbestimmung fängt die Fallgruppen auf, in denen eine Eigendynamik des gehobenen oder gehaltenen Gegenstandes nicht gegeben war, es damit an einem Unfallereignis im Sinne des § 1 Abs. 3 AUB 88 fehlte (vgl. auch OLG München VersR 1991, 802; OLG Oldenburg VersR 1995, 694; LG Berlin ZFS 1991; 317; LG Düsseldorf ZFS 1985, 285; LG Köln VersR 1988, 462).
  • OLG München, 14.09.1990 - 14 U 619/89

    Bandscheibenvorfall beim Hochheben eines Pakets

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Diese Begriffsbestimmung fängt die Fallgruppen auf, in denen eine Eigendynamik des gehobenen oder gehaltenen Gegenstandes nicht gegeben war, es damit an einem Unfallereignis im Sinne des § 1 Abs. 3 AUB 88 fehlte (vgl. auch OLG München VersR 1991, 802; OLG Oldenburg VersR 1995, 694; LG Berlin ZFS 1991; 317; LG Düsseldorf ZFS 1985, 285; LG Köln VersR 1988, 462).
  • OLG Köln, 05.05.1994 - 5 U 129/93

    Voraussetzungen für treuwidrige Berufung auf Frist des § 7 I Nr. 1 Abs. 2 AUB 88

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Insbesondere bedurfte es danach keines Eingehens auf die Frage, ob die Beklagte sich deshalb nicht auf einen etwaigen Fristablauf hinsichtlich der jetzigen Feststellung berufen konnte, weil sie schon innerhalb der Frist den Anspruch endgültig abgelehnt hatte, der Versicherungsnehmer damit nicht mehr gehalten war, diese formale Voraussetzung seines Versicherungsanspruchs zu wahren (vgl. auch OLG Köln Recht und Schaden 1992, 105; OLG Köln VersR 1995, 907; OLG Schleswig Recht und Schaden 1992, 394; Prölss/Martin/Knappmann "Versicherungsvertragsgesetz", 26. Aufl. § 7 AUB 88 Rn. 14).
  • LG Köln, 13.01.1988 - 24 O 173/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Diese Begriffsbestimmung fängt die Fallgruppen auf, in denen eine Eigendynamik des gehobenen oder gehaltenen Gegenstandes nicht gegeben war, es damit an einem Unfallereignis im Sinne des § 1 Abs. 3 AUB 88 fehlte (vgl. auch OLG München VersR 1991, 802; OLG Oldenburg VersR 1995, 694; LG Berlin ZFS 1991; 317; LG Düsseldorf ZFS 1985, 285; LG Köln VersR 1988, 462).
  • AG Stuttgart, 19.01.1984 - 13 C 12816/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    So sind gewollte Kraftanstrengungen, die zu inneren Schäden geführt haben, wie etwa das Heben einer Mörtelwanne (BGHVersR 1989, 73), ein Wirbelbruch beim Anziehen einer bereits festgestellten Bremse (OLG Hamm VersR 1988, 242), das Stemmen gegen eine kippende Wand (OLG Frankfurt VersR 1991, 213), das Anheben, des Baumstammes (LG Karlsruhe VersR 1988, 242), ein Wirbelbruch beim Heben (LG Frankfurt am Main (Recht und Schaden 1991, 286) und das Halten einer langen Leiter mit Verletzungsfolge (AG Stuttgart VersR 1984, 841) nicht als eine für die Erfüllung des Unfallbegriffs taugliche Einwirkung von außen angesehen worden.
  • OLG Nürnberg, 28.11.1961 - 2 U 142/61
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99
    Hierfür wäre es erforderlich gewesen, dass das "Abstützen" des Türblattes in der Weise auf den Körper des Klägers einwirkte, dass er durch eigene Bewegung eine Kollision seines Körpers mit der Außenwelt verursacht hat (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1961, 745; OLG Nürnberg VersR 1962, 773).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 12 U 147/04

    Verwertung des Verlustes eines Arms in der Unfallversicherung

    Der Kläger beruft sich auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt in VersR 2000, 1489 [OLG Köln 12.01.2000 - 5 U 194/98] (OLG Köln v. 12.1.2000 - 5 U 194/98, VersR 2000, 1489), wobei er in Wirklichkeit offenbar eine Entscheidung des OLG Köln meint, denn ausweislich der von ihm bereits mit Schriftsatz vom 4.10.2002 vorgelegten Kopie aus der genannten Zeitschrift behandelt die zweite Entscheidung des OLG Köln auf der S. 1489 ansatzweise eine ähnliche Problematik, während der auf derselben Seite abgedruckte Leitsatz der Entscheidung des OLG Frankfurt mit der hier zu beurteilenden Thematik nichts zu tun hat.
  • LG Kaiserslautern, 22.10.2004 - 3 O 898/03

    Verneinung erhöhter Kraftanstrengung beim normalen, auch schnelleren Benutzen

    Dieses Ereignis darf kein innerer Vorgang sein; vorausgesetzt wird vielmehr ein Einwirken (beliebiger Art) der Außenwelt (Person oder Sache) auf den Körper des Verletzten, soweit es nach außen manifestiert wird; Eigenbewegungen begründen nur dann ein Unfallereignis, wenn sie nicht programmgemäß bzw. nicht regulär verlaufen, der geplante Bewegungsablauf von außen gestört oder behindert wird (vgl. u. a. BGH VersR 1989, 73/74 m. N.; OLG Köln r + s 2002, 482 m. N. zum Fall des "normalen" Tanzens; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1274/1275 m. N.; Grimm Unfallversicherung AUB-Kommentar 3. A. § 1 Rn. 28 ff. m. N.; Prölss/Martin aaO (27. A.) § 179 Rn. 7, § 1 AUB 94 Rn. 6 - 8 m. N. bzw. aaO (26. A.) § 1 AUB 88 Rn. 6 - 8 m. N.; Römer/LangheidaaO § 179 Rn. 5 - 8 m. N.; Marlow Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Unfallversicherung r + s 2004, 353 ff., sub I.1.b), m. N.); die Arbeit mit oder an einem Gegenstand ist dabei keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine Eigendynamik entwickelt und auch der Geschädigte nicht stürzt oder umknickt usw. (vgl. u. a. BGH aaO; Prölss/Martin aaO).
  • LG Bayreuth, 08.04.2008 - 34 O 815/07

    Private Unfallversicherung: Vorliegen eines Unfallereignisses bei einem

    Bei Arbeiten mit oder an einem Gegenstand liegt kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis vor, wenn dieser Gegenstand ausschließlich Objekt der Bemühungen des Versicherten bleibt und keine Eigendynamik entwickelt (vgl. OLG Koblenz, Versicherungsrecht 2000, 45; OLG Frankfurt r+s 2001, 345; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 44 m. w. N.).
  • LG Bremen, 14.03.2012 - 1 O 350/09

    Unfallversicherung - Verletzung eines Feuerwehrmanns während eines Brandeinsatzes

    Von dem von außen auf den Körper der versicherten Person wirkenden Ereignis sind "innere Vorgänge" zu unterscheiden, zu denen insbesondere Kraftanstrengungen gezählt werden, die zu einer Gesundheitsschädigung führen (OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 1274).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.2000 - 5 U 194/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9850
OLG Köln, 12.01.2000 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/2000,9850)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2000 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/2000,9850)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/2000,9850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei einseitigem Hörverlust und Tinnitus

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    AUB 88 § 7 I; AUB 88 § 2 IV
    Bestimmung des Invaliditätsgrades bei Hörverlust und daneben vorliegendem Tinnitus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei einseitigem Hörverlust und Tinnitus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1489
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Entgegen der Auffassung der Revision zeigt auch die jüngere Rechtsprechung der Instanzgerichte nicht, daß diese Klausel unterschiedlich ausgelegt wird (vgl. OLG Köln VersR 2000, 1489 f.; OLG Frankfurt OLGR 2000, 27 ff. - mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 20. September 2000 - IV ZR 194/99; OLG Oldenburg r+s 2004, 34 f. mit Nichtzulassungsbeschluß des Senats vom 26. März 2003 - IV ZR 342/02; LG Landshut ZfS 1998, 23).
  • OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem organischen

    Der organische Tinnitus stellt keinen Verlust der Funktionsfähigkeit des Ohres, sondern eine zusätzliche Beeinträchtigung des Gehörs dar, die von der Gliedertaxe nicht abgedeckt ist und daher außerhalb der Gliedertaxe zu bewerten ist (OLG Köln, Urteil vom 12.01.2000, Az. 5 U 194/98, BeckRS 2008, 17468; unter Hinweis hierauf Prölss/Martin-Knappmann, VVG, 29. Auflage 2015, AUB 2010 Ziffer 2; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Auflage 2010, AUB Ziff 2.1 Rn. 222).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 12 U 147/04

    Verwertung des Verlustes eines Arms in der Unfallversicherung

    Der Kläger beruft sich auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt in VersR 2000, 1489 [OLG Köln 12.01.2000 - 5 U 194/98] (OLG Köln v. 12.1.2000 - 5 U 194/98, VersR 2000, 1489), wobei er in Wirklichkeit offenbar eine Entscheidung des OLG Köln meint, denn ausweislich der von ihm bereits mit Schriftsatz vom 4.10.2002 vorgelegten Kopie aus der genannten Zeitschrift behandelt die zweite Entscheidung des OLG Köln auf der S. 1489 ansatzweise eine ähnliche Problematik, während der auf derselben Seite abgedruckte Leitsatz der Entscheidung des OLG Frankfurt mit der hier zu beurteilenden Thematik nichts zu tun hat.
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01

    Unfallversicherung: Ausschluss der Leistungspflicht bei psychischer

    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 94 ergibt (im Ergebnis Grimm, a.a.O. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02

    Zulässiger Ausschluss krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen in der

    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 95 ergibt (im Ergebnis Grimm, aaO. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
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