Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Belehrungspflicht eines Rechtsanwalts gegenüber zahlungsunfähigen oder überschuldeten Genossenschaften

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 675; GenG §§ 54, 99; DDR: GesO § 10 Abs. 2; KO § 41 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit einer Insolvenzanfechtung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rückforderung von Rechtsanwaltshonorar durch Verwalter einer insolventen Genossenschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflicht des Prozessgerichts zur Prüfung des vorgetragenen Sachverhalts auch unter anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de , S. 39 (Leitsatz)

    § 675 BGB; §§ 54, 99 GenG; § 10 Abs. 2 GesO; § 41 Abs. 1 KO
    Insolvenz einer Genossenschaft/Belehrungspflichten des Rechtsanwalts/Anfechtung im GesO-Verfahren

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 517
  • ZIP 2001, 33
  • MDR 2001, 405
  • NZI 2001, 81
  • NJ 2001, 146 (Ls.)
  • VersR 2002, 186
  • WM 2001, 98
  • BB 2001, 172
  • DB 2001, 479



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BGH, 19.12.2002 - IX ZR 377/99  

    Insolvenzrecht - Stundung schließt Bargeschäft aus

    Dagegen kommt es weder auf die schlüssige Darlegung der Tatbestandsmerkmale eines bestimmten Anfechtungsgrundes noch auf die Berufung auf einen bestimmten Anfechtungstatbestand an (BGHZ 135, 140, 149 f; BGH, Urt. v. 26. Oktober 2000 - IX ZR 289/99, ZIP 2001, 33, 35).
  • BGH, 22.04.2004 - IX ZR 370/00  

    Insolvenzrecht - Absichtsanfechtung einer Aufrechnungslage

    Die Anfechtung ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Gesamtvollstreckungsverwalter innerhalb der Anfechtungsfrist den Anspruch der Masse rechtshängig macht und dabei dem aufgerechneten Gegenanspruch mit einem Sachverhalt entgegentritt, der geeignet sein kann, die Anfechtung der Aufrechnungslage zu stützen (vgl. ähnlich BGHZ 135, 140, 149 ff; BGH, Urt. v. 26. Oktober 2000 - IX ZR 289/99, WM 2001, 98, 100 unter III. 1. a).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10  

    Rechtsanwälte - Auch der Rechtsanwalt als Mandant muss belehrt werden!

    Die rechtliche Bearbeitung des ihm anvertrauten Falles obliegt dem Rechtsanwalt auch im Verhältnis zu einem rechtskundigen Mandanten (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 41/91, WM 1992, 739, 740; vom 29. April 1993 - IX ZR 101/92, WM 1993, 1508, 1511; vom 26. Oktober 2000 - IX ZR 289/99, WM 2001, 98, 99 f).
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  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 238/06  

    Rechtsfolgen unbefugter steuerlicher Beratung durch einen Unternehmensberater

    Behauptet der Berater, der Mandant habe die Rechtslage gekannt und sei deshalb nicht belehrungsbedürftig gewesen, so trifft ihn insoweit die Beweislast (BGH, Urt. v. 26. Oktober 2000 - IX ZR 289/99, NJW 2001, 518 für Rechtsanwalt; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 559).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 209/06  

    Insolvenzrecht - Ausübung des Anfechtungsrechts

    b) Die Anfechtung muss nicht - geschweige denn ausdrücklich - als solche "erklärt" werden (BGHZ 135, 140, 149 ff; BGH, Urt. v. 26. Oktober 2000 - IX ZR 289/99, ZIP 2001, 33, 35; v. 11. Dezember 2003 - IX ZR 336/01, ZIP 2004, 671, 672; v. 13. Mai 2004 - IX ZR 128/01, ZIP 2004, 1370, 1371).
  • BGH, 28.02.2012 - II ZR 115/11  

    Gesellschaftsrecht - Zweiseitige Beteiligung eines Gesellschafters beim Darlehen

    Läuft das Klagebegehren des Verwalters im wirtschaftlichen Ergebnis auf eine solche Rechtsfolge hinaus und stützt er es auf einen Sachverhalt, der möglicherweise die Merkmale eines Anfechtungstatbestands erfüllt, so hat der Richter ohne weiteres zu prüfen, ob die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer Anfechtungsnorm erfüllt sind (BGH, Urteil vom 20. März 1997 - IX ZR 71/96, BGHZ 135, 140, 149 f.; Urteil vom 26. Oktober 2000 - IX ZR 289/99, ZIP 2001, 33, 35).

    Leitet der Insolvenzverwalter seine Forderung aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt her, enthebt dies das Gericht nicht der Notwendigkeit, den Anspruch auch unter anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - IX ZR 289/99, ZIP 2001, 33, 35).

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 336/01  

    Insolvenzrecht - Unentgeltliche Überlassung von Arbeitskräften

    Erstrebt der Verwalter im wirtschaftlichen Ergebnis eine solche Rechtsfolge und stützt er sein Begehren auf einen Sachverhalt, der geeignet sein kann, die Voraussetzungen einer Anfechtungsnorm zu erfüllen, so hat der Richter ohne weiteres zu prüfen, ob der geltend gemachte Anspruch unter diesem Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (BGHZ 135, 140, 149 ff; BGH, Urt. v. 26. Oktober 2000 - IX ZR 289/99, WM 2001, 98, 100).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03  

    Sozialrecht - Beförderung gesetzl. Krankenversicherter: Personenbezogene Tarife

    Es kann dabei offenbleiben, ob die Krankenkassen und ihre Verbände, die in diesen Rechtsbeziehungen ihren öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag erfüllen, insoweit überhaupt als Unternehmen im Sinne des Privatrechts, einschließlich des Wettbewerbs- und Kartellrechts, handeln (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2000 - KZR 15/98 - VersR 2000, 186, 1258).
  • OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04  

    Kirchensteuer - Keine Beratungspflicht hinsichtlich eines Kirchenaustritts zwecks

    Das Landgericht geht insofern zutreffend davon aus, dass der Steuerberater grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers bzw. Mandanten auszugehen hat und dies sogar gegenüber rechtlich und wirtschaftlich erfahrenen Personen gilt (BGH NJW 2001, 517 ff.; Zugehör, a.a.O.; jew. m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Berater mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass dem Mandanten Art und Umfang des mit der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung verbundenen Risikos in vollem Umfang bekannt sind und es deshalb keiner weitergehenden Belehrungen oder Warnungen des gerade wegen seiner besonderen Sachkunde hinzugezogenen Beraters bedarf, wobei der Berater insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH NJW 1992, 820 f; 1992, 1159 ff.; 2001, 517 ff.; BGH NJW-RR 2001, 1351 ff.).

  • OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04  

    Steuerberater muss nicht auf Sparen bei Kirchenaustritt hinweisen

    Das Landgericht geht insofern zutreffend davon aus, dass der Steuerberater grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers bzw. Mandanten auszugehen hat und dies sogar gegenüber rechtlich und wirtschaftlich erfahrenen Personen gilt (BGH NJW 2001, 517 ff.; Zugehör, a.a.O.; jew. m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Berater mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass dem Mandanten Art und Umfang des mit der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung verbundenen Risikos in vollem Umfang bekannt sind und es deshalb keiner weitergehenden Belehrungen oder Warnungen des gerade wegen seiner besonderen Sachkunde hinzugezogenen Beraters bedarf, wobei der Berater insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH NJW 1992, 820 f; 1992, 1159 ff.; 2001, 517 ff.; BGH NJW-RR 2001, 1351 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02  

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters wegen

  • OLG Stuttgart, 14.03.2007 - 14 U 25/06  

    GmbH; Insolvenzverfahren: Anspruch auf Feststellung von Forderungen zur

  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 28 U 94/07  

    Zu den Voraussetzungen der Haftung für fehlerhafte anwaltliche Beratung beim

  • BGH, 01.06.2006 - IX ZR 283/03  

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an

  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 28 U 46/07  

    Anwaltshaftung wegen verjährter Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher

  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 28 U 1/09  

    Umfang des Schadens bei Verletzung der Pflicht eines Rechtsanwalts zum Hinweis

  • OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07  

    Insolvenzanfechtung: Anspruch auf Herausgabe einer dem Ehegatten des

  • BGH, 18.03.2010 - IX ZR 105/08  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • OLG Koblenz, 06.04.2006 - 5 U 531/05  

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs

  • OLG Brandenburg, 21.02.2001 - 13 U 151/99  

    Haftung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Genossenschaft

  • OLG Schleswig, 29.06.2006 - 11 U 46/05  

    Anwaltshaftung nach unzureichendem Risikohinweis

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 24 U 101/08  

    Bindung des Zahlungsempfängers an die Leistungsbestimmung des Schuldners; Pflicht

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