Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 16.03.1999 - 5 U 194/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB
Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden wegen einer Lidheberschwäche nach Legen eines Venenkatheters; Unterbliebene Auswertung von Krankenunterlagen im Rahmen des Sachverständigengutachtens; ... - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823 Abs. 1
Wahl des Halsvenenzugangs für Zentralvenenkatheter ist schulmäßig - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden wegen einer Lidheberschwäche nach Legen eines Venenkatheters; Unterbliebene Auswertung von Krankenunterlagen im Rahmen des Sachverständigengutachtens; ...
- ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1327
- VersR 2000, 191
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.01.1985 - VI ZR 69/83
Anspruch auf Verdienstausfall bedingt durch eine Hirnstörung auf Grund …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.1999 - 5 U 194/98
Damit ist sie aber belastet (vgl. allgemein BGH VersR 1985, 343).
- OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
Pflicht zur Aufklärung eines Patienten vor einer chiropraktischen Manipulation an …
Denn grundsätzlich hat der Arzt den Patienten auch über seltene, sogar äußerst seltene Risiken aufzuklären, wenn deren Realisierung die Lebensführung des Patienten schwer belasten würde und die entsprechenden Risiken trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (BGH VersR 2006, 838, 839. OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1543. OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191, 192).Über die Aufklärungsbedürftigkeit entscheidet weniger der Grad der Komplikationsdichte als vielmehr die Frage, welche Bedeutung das mit dem Eingriff verbundene Risiko für die Entschließung des Patienten im Hinblick auf eine mit seiner Realisierung verbundene schwere Belastung der Lebensführung haben kann (BGH VersR 2000, 725. OLG Hamburg, VersR 1991, 425. OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 407. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191).
- OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10
Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens
Krankenhäuser - wie hier die Beklagte - haben für ihre Eigenhaftung grundsätzlich den Facharztstandard vorzuhalten (BGH NJW 1998, 2736; 1994, 3008; 1993, 2989; 1992, 1560; OLG Braunschweig NJW-RR 2000, 238; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1327).