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   OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 260/97   

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https://dejure.org/1998,3901
OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 260/97 (https://dejure.org/1998,3901)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.06.1998 - 19 U 260/97 (https://dejure.org/1998,3901)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 1998 - 19 U 260/97 (https://dejure.org/1998,3901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewährleistungsausschluß Gebrauchtwagenkauf

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 459 Abs. 2, 476 BGB
    Gewährleistungsausschluß Gebrauchtwagenkauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßiger Gewährleistungsausschluss durch einen gewerbsmäßigen Gebrauchtwagenhändler; Kriterien für das Vorliegen einer vertraglichen Zusicherung einer Eigenschaft

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 459 Abs. 2; BGB § 476
    Formularmäßiger Gewährleistungsausschluss durch gewerbsmäßigen Händler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 2, § 476
    Gewährleistungsauschluß bei Gebrauchwagenkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluß bei gebrauchtem Auto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 466
  • VersR 2000, 246
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 260/97
    Verfügt ein Gebrauchtwagenhändler nicht über eine eigene Werkstatt, dann liegt in dem Vermerk "TÜV neu" im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen nicht die Zusicherung des Händlers, das Fahrzeug werde nach einer noch vorzunehmenden Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO bei der Übergabe an den Käufer verkehrssicher sein (Abgrenzung zu BGHZ 103, 275 = BB 1988, 719 = MDR 1988, 574 = WM 1988, 540 = DRsp-ROM Nr. 1992/2635).

    So hat es der BGH in einem Fall gesehen, in dem ein Kfz-Händler mit eigener Werkstatt eine solche Erklärung abgegeben hatte (BGHZ 103, 275 = BB 1988, 719 = MDR 1988, 574 = WM 1988, 540 = DRsp-ROM Nr. 1992/2635).

  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 260/97
    Er ist auch als formularmäßige Regelung wie hier durch gewerbsmäßige Gebrauchtwagenhändler möglich (BGH NJW 1984, 1452; st. Rspr.; Palandt/Putzo, BGB 57. Aufl., vor § 459 Rn. 27), zumal die Haftung bei Arglist (§ 476 BGB) und bei Vorliegen zugesicherter Eigenschaften (BGH NJW 1993, 1854; st. Rspr.; Palandt/Putzo, a.a.O.) bestehen bleibt.
  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 238/82

    Zulässigkeit und Umfang des formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses beim

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 260/97
    Er ist auch als formularmäßige Regelung wie hier durch gewerbsmäßige Gebrauchtwagenhändler möglich (BGH NJW 1984, 1452; st. Rspr.; Palandt/Putzo, BGB 57. Aufl., vor § 459 Rn. 27), zumal die Haftung bei Arglist (§ 476 BGB) und bei Vorliegen zugesicherter Eigenschaften (BGH NJW 1993, 1854; st. Rspr.; Palandt/Putzo, a.a.O.) bestehen bleibt.
  • OLG Schleswig, 08.09.1982 - 9 U 163/81

    Mangel; Gebrauchtwagen; Abnutzung ; Verschleißerscheinungen; Fehler der Kaufsache

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 260/97
    Auch wenn man annimmt, daß der Haftungsausschluß nur für solche technischen Mängel gelten kann, die ohne Hilfe eines Sachverständigen bei Besichtigung und Probefahrt festgestellt werden können (OLG Schleswig MDR 1983, 54; Palandt/Putzo, a.a.O.), ist diese Voraussetzung hier erfüllt, weil der Kläger die Mängel sogleich nach Übergabe des Pkw selbst festgestellt haben will.
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 9 U 233/12

    Gewährleistung bei Kaufvertrag via Ebay: Angabe "TÜV neu" als

    (Vgl. mit teilweise unterschiedlichen Tendenzen die Entscheidungen OLG München, Urteil vom 19.10.1990 - 21 U 6283/90 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 192; OLG Köln, OLGR 1997, 172; OLG Köln, VersR 2000, 246.) In der Rechtsprechung wird dabei zum Teil die Auffassung vertreten, "TÜV neu" bedeute nur, dass der TÜV keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt hat, nicht jedoch, dass diese Feststellung des TÜV auch zutreffend war (so OLG München aaO; anders OLG Karlsruhe, aaO).
  • LG Heilbronn, 03.12.1998 - 6 S 358/98

    Gewährleistungshaftung wegen Unrichtigkeit der vertraglich erklärten

    Über diesen hätte sich der Kläger nur hinwegsetzen können, wenn eine Haftung des Beklagten wegen Arglist ( § 476 BGB ) oder wegen einer dann dem generellen Gewährleistungsausschluß vorrangigen speziellen Zusicherung ( § 459 Abs. 2 BGB ) vorgelegen hätte (zuletzt: OLG Köln NZV 1998, 466 m.w.N.).

    Während hier etwa der Bundesgerichtshof (BGHZ 103, 275 = NJW 88, 1378) in der Angabe im Kaufvertrag "TÜV neu" bei einem Gebrauchtwagenhändler mit eigener Werkstatt über den Wortlaut hinaus der Abrede die Zusicherung beigemessen hat, daß die Hauptuntersuchung nicht nur durchgeführt wurde, sondern auch, daß das Kraftfahrzeug anschließend den entsprechenden, verkehrssicheren Zustand aufweist (kritisch dazu Eggert NJW 90, 549), hat jetzt das OLG Köln (NZV 98, 466) sich von dieser Rechtsprechung dahingehend abgegrenzt, daß bei einem bloßen Händler-Verkäufer ohne eigene Werkstatt eine derartige weitreichende Zusicherungshaftung nicht bejaht werden könne.

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01

    Anforderungen an die Substantiierung des Wegfalls des Rechtsgrundes für eine

    Die Zusage eines Privatverkäufers, das verkaufte Fahrzeug noch der Hauptuntersuchung zu unterziehen, und erst recht sein bloßer Hinweis auf eine kürzlich erfolgte Hauptuntersuchung rechtfertigen deshalb ohne besondere weitere Umstände nicht den Schluss, er wolle für die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel einstehen (vgl. OLG Köln NJW 1993, 271; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 84; OLG München NJW-RR 1998, 845; LG Köln NJW-RR 1989, 699 f.; für den Fall eines Gebrauchtwagenhändlers ohne eigene Werkstatt auch OLG Köln NZV 1998, 466; Reinking/Eggert, Rdnr. 1786 differenzierend für den Fall, dass das Ergebnis der Hauptuntersuchung in den Verkaufsverhandlungen besonders herausgestellt wird).
  • ArbG Freiburg, 26.06.2008 - 13 Ca 378/07

    Anfechtung eines dreiseitigen Vertrags wegen arglistiger Täuschung - Reichweite

    Für den Beweis der Ursächlichkeit der Täuschung genügt es, dass der Getäuschte Umstände dartut, "die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat" (BGH NJW 1995, 2362; OLG Köln VersR 2000, 246).
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