Weitere Entscheidungen unten: LG Köln, 24.09.1998 | LG Köln, 24.09.1998

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   BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99   

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BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99 (https://dejure.org/1999,1101)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1999 - VI ZR 37/99 (https://dejure.org/1999,1101)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1999 - VI ZR 37/99 (https://dejure.org/1999,1101)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852 Abs. 1
    Verjährungsbeginn bei auch für Fachkreise nicht voraussehbaren (außerhalb der "Schadenseinheit" liegenden) Spätfolgen einer Verletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852 Abs. 1
    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren Spätschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deliktsrecht - Verjährung deliktischen Anspruchs auf Spätfolgenausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 861
  • MDR 2000, 270
  • NZV 2000, 204
  • VersR 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Auszug aus BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99
    In solchen Fällen ist der Beginn der Verjährung in der Regel von dem Zeitpunkt an zu rechnen, in dem der Verletzte von den nachträglich eingetretenen Schäden Kenntnis erhält (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 1997 - VI ZR 71/96 - VersR 1997, 1111 f.).

    Das bedeutet, daß für den Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz solcher Schäden entsprechend der gesetzlichen Regelung die positive Kenntnis des Geschädigten selbst maßgeblich ist (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 1997 - VI ZR 71/96 - aaO).

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Diese Rechtsprechung besagt, dass die die Verjährungsfrist in Lauf setzende Kenntnis vom Schaden nicht gleichbedeutend ist mit Kenntnis von Umfang und Höhe des Schadens, sondern dass auch nachträglich auftretende Schadensfolgen, die im Zeitpunkt der Kenntnis vom Schaden für Fachleute als möglich vorhersehbar waren, von der allgemeinen Schadenskenntnis erfasst werden (vgl. nur BGH, Urt. v. 16.11.1999 - VI ZR 37/99, NJW 2000, 8961 Rdn. 8).
  • BGH, 15.03.2011 - VI ZR 162/10

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen einer gesetzlichen Pflegekasse: Kenntnis des

    In diesen Fällen ist der Beginn der Verjährung in der Regel erst von dem Zeitpunkt an zu rechnen, in dem der Verletzte von den erst nachträglich eingetretenen Schäden Kenntnis erhält (Senat, Urteile vom 3. Juni 1997 - VI ZR 71/96, VersR 1997, 1111 und vom 16. November 1999 - VI ZR 37/99, VersR 2000, 331).
  • BGH, 19.05.2022 - VII ZR 149/21

    Schadensersatzanspruch infolge Verzugs: Eintritt der Verjährung; nachträglich

    Dem Geschädigten ist es in aller Regel zuzumuten, sich schon aufgrund der Kenntnis von der haftungsbegründenden (Erst-) Schädigung durch eine Feststellungsklage bezüglich aller weiteren Schadensfolgen gegen Verjährung zu sichern (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 253/16 Rn. 18, BauR 2018, 985 = NZBau 2018, 347; Urteil vom 8. November 2016 - VI ZR 200/15 Rn. 15 f., MDR 2017, 149; Urteil vom 7. November 2014 - V ZR 309/12 Rn. 12, BauR 2015, 825; Urteil vom 22. Februar 2006 - XII ZR 48/03 Rn. 13, NJW 2006, 1963; Urteil vom 16. November 1999 - VI ZR 37/99, NJW 2000, 861, juris Rn. 8; Urteil vom 19. November 1997 - XII ZR 281/95, NJW 1998, 1303, juris Rn. 15 f.; jeweils m.w.N.).
  • LG Frankenthal, 23.11.2023 - 7 O 13/23
    Der Geschädigte muss auch nicht den Schaden in seinen verschiedenen, schadensrechtlich gem. §§ 249 ff. BGB zu trennenden Elementen übersehen; es genügt, dass er in natürlicher Betrachtungsweise den Schaden kennt (BGH NJW 1997, 2448, 2449; NJW 2000, 861, 862).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - U (Kart) 7/13

    Ansprüche eines regionalen Telekommunikationsfestnetzbetreibers gegen die

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der so genannten Schadenseinheit hat die allgemeine Kenntnis vom Eintritt eines Schadens zur Folge, dass auch solche Folgezustände als bekannt gelten, die im Zeitpunkt der Erlangung jener Kenntnis überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (vgl. BGH, Urteil v. 16.11.1999 -VI ZR 37/99, NJW 2000, 861 [862], Rz. 8 bei juris; vgl. auch BGH, Beschluss v. 1.7.2010 -IX ZR 117/09, GI aktuell 2011, 39, Rz. 2).

    Nach diesen Grundsätzen hat die allgemeine Kenntnis vom Eintritt eines Schadens zur Folge, dass auch solche Folgezustände als bekannt gelten, die im Zeitpunkt der Erlangung jener Kenntnis überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (vgl. BGH, Urteil v. 16.11.1999 -VI ZR 37/99, NJW 2000, 861 [862], Rz. 8 bei juris; vgl. auch BGH, Beschluss v. 1.7.2010 -IX ZR 117/09, GI aktuell 2011, 39, Rz. 2).

  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

    Mit Kenntnis vom Schaden gelten auch solche Folgezustände als bekannt, die im Zeitpunkt der Erlangung dieser Kenntnis überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (BGH NJW 2000, 861, Juris RN 8).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01

    Auswirkung eines Abfindungsvergleichs auf die Hemmung der Verjährung

    Sie umfaßte nach dem Grundsatz der Schadenseinheit alle Folgeschäden, die voraussehbar (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1999 - VI ZR 37/99 - VersR 2000, 331) waren.
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der

    d) Nachdem die Klägerin nicht im Wege einer offenen Teilklage eine Beschränkung auf die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufgetretenen Folgen vorgenommen hat (sog. zeitlich unbegrenztes Teilschmerzensgeld, BGH NJW 2004, 1243 = NZV 2004, 240 = VersR 2004, 1334; OLG Düsseldorf NZV 1995, 449), erfasst ihre Schmerzensgeldforderung wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes einer uneingeschränkten Schmerzensgeldklage alle Schadensfolgen, die zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt objektiv (d.h. für die einschlägigen medizinischen Fachkreise, BGH NJW 2000, 861) vorhersehbar waren und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnten (BGH NJW 2004, 1243; Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Aufl. § 253 Rz. 31).
  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 312/11

    Bodenschutz: Beginn der Verjährung des bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auch der Eintritt späterer, unvorhersehbarer Schäden hat lediglich zur Folge, dass die hieraus erwachsenen Ersatzansprüche gesondert verjähren (vgl. hierzu z.B. BGH, Urteil vom 16. November 1999 - VI ZR 37/99, NJW 2000, 861, 862 mwN), nicht aber, dass die Verjährung der zuvor fällig gewordenen Ansprüche (erneut) ab dem Zeitpunkt der Entstehung der späteren Forderungen zu laufen beginnt oder gar eine bereits eingetretene Verjährung wieder entfällt.
  • OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 7 U 3/06

    Deliktshaftung: Beginn der Verjährung bei unfallbedingten Spätschäden

    Bei späteren Schadensfolgen, die durch eine abgeschlossene unerlaubte Handlung entstehen, beginnt die Verjährungsfrist auch für nachträglich auftretende Verschlimmerungen, die im Zeitpunkt der Kenntnis vom Schaden als möglich vorhersehbar waren, mit diesem Zeitpunkt (BGH NJW 2000, 861).

    Anders ist dies nur im Hinblick auf solche Schadensfolgen, die auch für Fachleute nicht vorhersehbar waren; solche Schadensfolgen sind von der allgemeinen Kenntnis vom Schaden nicht erfasst, für sie läuft eine besondere Verjährung vom Tage ihrer Kenntnis und der Kenntnis ihres ursächlichen Zusammenhangs mit der unerlaubten Handlung in der Person des Verletzten selbst (BGH NJW 2000, 861).

    Die für die Verjährung streitentscheidende Frage, ob die vom Kläger geltend gemachten Spätfolgen schon im Zusammenhang mit dem Unfallereignis - im Jahre 1995 - auch aus der Sicht der medizinischen Fachkreise nicht als möglich vorhersehbar waren (BGH NJW 2000, 861), hat das Landgericht nicht in der gebotenen Weise durch den Sachverständigen klären lassen.

    Bei seiner Anhörung im Termin vom 09.11.2005 ist der Sachverständige nicht hinreichend klar genug - unter den Anforderungen der Entscheidung BGH NJW 2000, 861 - gefragt worden.

  • OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17

    Verbindlichkeit des Abfindungsvergleichs und Verjährung von Ansprüchen aus

  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Schadensersatz- und

  • LG Fulda, 21.10.2013 - 4 O 277/12

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feststellung der Haftung für künftige

  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 4 U 63/11

    Verjährung bei Spätfolgen einer Körperverletzung

  • LG Saarbrücken, 13.07.2017 - 4 O 376/15

    Bergschaden- Haftung und Verjährung

  • OLG Dresden, 30.06.2023 - 3 U 379/23

    Haftung eines Versicherungsunternehmens wegen der im Zuge der Übertragung des zur

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 275/06

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2006 - 4 U 227/06

    Rechtsmissbräuchliche Erhebung einer Verjährungseinrede

  • OLG Saarbrücken, 04.07.2006 - 4 U 379/05

    Verjährungsbeginn für deliktsrechtliche Ansprüche - Auslegung einer

  • OLG Saarbrücken, 18.07.2006 - 4 U 253/05

    Zur verjährungshemmenden Anspruchsanmeldung nach § 3 Nr. 3 PflVG

  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 223/04

    Verjährung von Ansprüchen wegen einer Unfallverletzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2012 - 8 Ta 60/12

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • OLG Jena, 24.11.2004 - 4 U 399/04

    Abfindungsvergleich beendet Verjährungshemmung

  • OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07

    Verjährung von Schäden wegen entgangenen Gewinns aus nicht getätigten

  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 12 U 119/10

    Begriff der Entstehung eines Einspruchs i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • OLG Köln, 23.03.2016 - 5 U 93/15

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Patienten im

  • OLG Frankfurt, 23.05.2003 - 2 U 40/02

    Kfz-Unfall: Wegfall der Verjährungshemmung des Direktanspruchs gegen den

  • KG, 10.07.2009 - 7 U 204/08

    Verjährung: Anspruch auf einen Kostenvorschuss für Sanierungsarbeiten unter

  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 22 W 61/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verkäufer einer sog.

  • LG Kiel, 04.05.2007 - 12 O 93/06
  • OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13

    Ersatzfähigkeit des durch den Verkauf von Anteilen einer an einer GmbH

  • AG Warendorf, 09.11.2007 - 5 C 671/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mieters aufgrund der Folgen der

  • OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
  • OLG München, 19.10.2007 - 10 U 1662/06

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Eigenleistungen an

  • LG Osnabrück, 12.09.2003 - 2 O 1272/02

    Schwangerschaft, Verhütungsmittel

  • LG Coburg, 27.08.2004 - 23 O 829/03
  • LG Koblenz, 04.09.2003 - 1 O 622/00

    Klage im Ramstein-Verfahren abgewiesen

  • LG Berlin, 01.12.2021 - 46 O 360/21
  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - 2 A 37/11

    Verjährung, Schadensersatzanspruch

  • LG Bochum, 22.03.2012 - 6 O 179/10
  • LG Verden, 28.02.2007 - 8 O 346/06

    Rechtliche Ausgestaltung der Verjährung deliktsrechtlicher

  • LG Leipzig, 10.07.2001 - 4 O 10382/00

    Anforderungen an die Auslegung eines Pachtvertrages; Anspruch auf Schadensersatz

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Rechtsprechung
   LG Köln, 24.09.1998 - 6 S 485/97   

Zitiervorschläge
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LG Köln, 24.09.1998 - 6 S 485/97 (https://dejure.org/1998,25172)
LG Köln, Entscheidung vom 24.09.1998 - 6 S 485/97 (https://dejure.org/1998,25172)
LG Köln, Entscheidung vom 24. September 1998 - 6 S 485/97 (https://dejure.org/1998,25172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823
    Grenzen der Instruktionspflicht eines Zementherstellers vor den Gefahren von Hautverätzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 331
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Rechtsprechung
   LG Köln, 24.09.1998 - 6 S 485/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16484
LG Köln, 24.09.1998 - 6 S 485/98 (https://dejure.org/1998,16484)
LG Köln, Entscheidung vom 24.09.1998 - 6 S 485/98 (https://dejure.org/1998,16484)
LG Köln, Entscheidung vom 24. September 1998 - 6 S 485/98 (https://dejure.org/1998,16484)
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Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Instruktionspflicht des Herstellers vor Produktgefahren: Wie weit geht sie? (IBR 2000, 279)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 331
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