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   BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99   

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https://dejure.org/1999,2851
BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99 (https://dejure.org/1999,2851)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1999 - IV ZB 18/99 (https://dejure.org/1999,2851)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1999 - IV ZB 18/99 (https://dejure.org/1999,2851)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufungsbegründungsfrist - Frist - Begründung - Berufung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verlängerungsantrag - Verschulden - Rechtsanwalt - Sofortige Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 575

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §85 Abs. 2, § 233, § 519 Abs. 2 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung eines Fristverlängerungsantrages per Telefax

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 338
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1996 - VII ZB 25/96

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99
    Bei begründeten, § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO genügenden ersten Verlängerungsanträgen darf regelmäßig und ohne weitere Nachfrage bei Gericht von der antragsgemäßen Verlängerung ausgegangen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 18 und vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 - NJW 1997, 400 unter II. 1.).
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZB 2/92

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei der Fristenkontrolle -

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99
    Dem Rechtsanwalt obliegt zwar im Rahmen seiner allgemeinen Überwachungspflichten die Fristensicherung, wenn ihm Akten wegen einer fristgebundenen Prozeßhandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung und nicht aus anderem davon unabhängigen Grund vorgelegt werden (BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632 unter II. und vom 16. Januar 1974 - VIII ZB 1/74 - VersR 1974, 548 unter 3.).
  • BGH, 16.01.1974 - VIII ZB 1/74

    Rechtsmitteleinlegung - Handakte - Erledigungsvermerk - Fristenkalender -

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99
    Dem Rechtsanwalt obliegt zwar im Rahmen seiner allgemeinen Überwachungspflichten die Fristensicherung, wenn ihm Akten wegen einer fristgebundenen Prozeßhandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung und nicht aus anderem davon unabhängigen Grund vorgelegt werden (BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632 unter II. und vom 16. Januar 1974 - VIII ZB 1/74 - VersR 1974, 548 unter 3.).
  • BGH, 16.06.1998 - XI ZB 13/98

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99
    Auch durfte der Rechtsanwalt die Versendung des Verlängerungsantrages per Telefax und die erforderliche Kontrolle der fehlerfreien Aufgabe anhand des Sendeprotokolls dem geschulten und ordnungsgemäß überwachten Büropersonal überlassen (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95 - VersR 1996, 778 unter 1. und vom 16. Juni 1998 - XI ZB 13 und 14/98 - VersR 1999, 996).
  • BGH, 18.10.1995 - XII ZB 123/95

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99
    Auch durfte der Rechtsanwalt die Versendung des Verlängerungsantrages per Telefax und die erforderliche Kontrolle der fehlerfreien Aufgabe anhand des Sendeprotokolls dem geschulten und ordnungsgemäß überwachten Büropersonal überlassen (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95 - VersR 1996, 778 unter 1. und vom 16. Juni 1998 - XI ZB 13 und 14/98 - VersR 1999, 996).
  • BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98

    Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99
    Bei begründeten, § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO genügenden ersten Verlängerungsanträgen darf regelmäßig und ohne weitere Nachfrage bei Gericht von der antragsgemäßen Verlängerung ausgegangen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 18 und vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 - NJW 1997, 400 unter II. 1.).
  • BGH, 17.05.1990 - IX ZB 41/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht über Eingangsdatum der

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99
    Anerkannt ist darüber hinaus, daß ein Rechtsanwalt im Falle der Ausnutzung einer Frist insgesamt gehalten ist, sich in einer jede Ungewißheit ausschließenden Weise über das Ende dieser Frist zu vergewissern (BGH, Beschluß vom 17. Mai 1990 - IX ZB 41/90 - VersR 1991, 121).
  • BGH, 30.04.1998 - VII ZB 5/97

    Rechtsfolgen besonderer Organisationsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99
    Auch wenn mit einer solchen Aktenvorlage zur Bearbeitungsvormerkung eine zusätzliche organisatorische Maßnahme zur Fristenkontrolle verbunden sein sollte, führte diese das gebotene Maß übersteigende Sicherungsmaßnahme nicht zur Verschärfung der Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts (BGH, Beschluß vom 30. April 1998 - VII ZB 5/98 - VersR 1999, 732 unter 1.).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen

    Diese Bürotätigkeit durfte der Prozessbevollmächtigte auf sein Büropersonal delegieren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 1999 - IV ZB 18/99 - VersR 2000, 338).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Hat der Anwalt durch allgemeine organisatorische Maßnahmen eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt und Fehlerquellen bei der Versendung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax in größtmöglichem Umfang ausgeschlossen, so muß er nicht über die wirksam angeordnete Ausgangskontrolle durch das Büropersonal hinaus selbst den Sendebericht des Fax überprüfen (im Anschluß an BGH Beschluß vom 17. November 1999 - IV ZB 18/99 - VersR 2000, 338, 339).

    Hat der Anwalt allerdings durch allgemeine organisatorische Maßnahmen eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt und Fehlerquellen bei der Versendung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax in größtmöglichem Umfang ausgeschlossen, so muß er nicht über die wirksam angeordnete Ausgangskontrolle durch das Büropersonal hinaus selbst den Sendebericht des Fax überprüfen (BGH VersR 2000, 338, 339).

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 432/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Es besteht keine Verpflichtung, sich über die Ausführung anschließend zu vergewissern (BAG 21. September 2000 - 2 AZR 163/00 - BAGE 95, 365, 369; BGH 23. April 1997 - XII ZB 56/97 - NJW 1997, 1930; BGH 17. November 1999 - IV ZB 18/99 - VersR 2000, 338).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 76/06

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Den Sendebericht musste sich die Prozessbevollmächtigte nicht zur Kontrolle vorlegen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - IV ZB 18/99 - VersR 2000, 338 f.).
  • LG Köln, 14.10.2009 - 9 S 52/09

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Zusendung eines nicht unterschriebenen

    Diese erhöhte Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts, die Vornahme von fristgebundenen Prozesshandlungen, wie z.B. der Erstellung und Einreichung der Berufungsbegründung, durch eigene Kontrolle sicherzustellen, findet sich - entgegen der Ansicht des Beklagtenvertreters - auch im von diesem selbst zitierten Beschluss des BGH vom 17.11.1999 (Az.: IV ZB 18/99), wonach einem Rechtsanwalt dann die Pflicht zur Fristenkontrolle obliegt, wenn ihm Akten wegen einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2003 - 25 U 73/03

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei

    Vielmehr entspricht nach - soweit ersichtlich - einhelliger Rechtsprechung der Antrag auf Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist gerade nicht der mit dem Wiedereinsetzungsantrag zu verbindenden Rechtsmittelbegründung selbst (BGH, Beschluss vom 07.06.1999, MDR 1999, 1094 = NJW 1999, 3051; OLG Frankfurt am Main, 7. Zivilsenat, Beschluss vom 15.07.1999, OLGR Frankfurt am Main 2000, 222 - insoweit von BGH, Beschluss vom 17.11.1999 (IV ZB 18/99) nicht kritisiert; LAG Köln, Urteil vom 25.01.2002, AR-Blattei ES 160.11 Nr. 137; Zöller-Greger, ZPO, 23. Aufl., Rdn. 8 zu § 236 ZPO).
  • LAG Sachsen, 23.02.2007 - 4 Ta 8/07

    Nachträgliche Klagezulassung

    Hat der Anwalt allerdings durch allgemeine organisatorische Maßnahmen eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt und Fehlerquellen bei der Versendung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax in größtmöglichem Umfang ausgeschlossen, so muss er nicht über die wirksam angeordnete Ausgangskontrolle durch das Büropersonal hinaus selbst den Sendebericht des Fax überprüfen (BGH VersR 2000, 338, 339).
  • BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 123/01

    Fristsetzung zur Rechtsmittelgründung bei Versäumung der Einlegefrist -

    Die entsprechende Kontrolle kann einer zuverlässigen Kanzleikraft übertragen werden (BGH VersR 2000, 338 f.).
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