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   OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99   

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https://dejure.org/2000,22318
OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99 (https://dejure.org/2000,22318)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.02.2000 - 12 U 79/99 (https://dejure.org/2000,22318)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 12 U 79/99 (https://dejure.org/2000,22318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • nomos.de PDF, S. 43

    § 42 Abs. 2 Satz 1 in der seit 1.11.1995 gültigen Fassung Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS); § 9 AGB-G; Art. 3 Abs. 1 GG
    Versorgungsrente/Nichtberücksichtigung der im Beitrittsgebiet zurückgelegten Beschäftigungszeiten/Ungleichbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 42 Abs. 2 S. 1 a aa; AGBG § 9
    Schlechterstellung früherer DDR-Bürger durch VBLS ist unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Schlechterstellung früherer DDR-Bürger durch VBL-Satzung ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 430
  • VersR 2000, 624
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
    Daß der Inhalt des Vertrages durch AGB festgelegt wird, ändert daran nichts, da auch hier eine ergänzende Vertragsauslegung möglich ist, wenn das Gesetz - wie hier - keine Regelung bereit hält (vgl. BGH - Urt. v. 30.09.1998 - IV ZR 262/97 - S. 10 f = MDR 99, S. 95 f - insoweit nicht abgedruckt -;; BGHZ 117, 92, 98).

    Hierbei ist darauf abzustellen, was die Vertragschließenden bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BGH - Urt. v. 30.09.1998 - a.a.O.; BGHZ 90, 69, 75).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74

    Verfassungsmäßigkeit des Pfändungsausschlusses hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
    3 Abs. 1 GG verbietet es, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 46, 55, 62).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
    Hierbei ist darauf abzustellen, was die Vertragschließenden bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BGH - Urt. v. 30.09.1998 - a.a.O.; BGHZ 90, 69, 75).
  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
    Daß der Inhalt des Vertrages durch AGB festgelegt wird, ändert daran nichts, da auch hier eine ergänzende Vertragsauslegung möglich ist, wenn das Gesetz - wie hier - keine Regelung bereit hält (vgl. BGH - Urt. v. 30.09.1998 - IV ZR 262/97 - S. 10 f = MDR 99, S. 95 f - insoweit nicht abgedruckt -;; BGHZ 117, 92, 98).
  • BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 187/72

    Umzugskosten - Erstattungsanspruch - Versetzung aus dienstlichen Gründen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
    Es ist anerkannt, daß die Tarifparteien bei der kollektiven Normsetzung an die Grundrechte gebunden sind und insbesondere den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz zu beachten haben (vgl. BAG BB 1973, 983, 984; Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, 4. Aufl., S. 92 m.z.w.N.).
  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
    Sie unterliegt damit der richterlichen Inhaltskontrolle, wobei zu prüfen ist, ob Verstöße gegen § 9 AGBG, § 242 BGB und - da die Beklagte eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, gegen Grundrechte - insbesondere das Gleichheitsgebot - vorliegen (BGH MDR 99, 96; BGH VersR 88, a.a.O., S. 578).
  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83

    Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
    Gerichte haben diese Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH VersR 88, a.a.O., S. 578; BGH VersR 86, 259, 260; VersR 86, S. 360, 361).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
    Der hier in Frage stehende Versicherungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Gruppenversicherungsvertrag, bei dem die Arbeitgeber als beteiligte Versicherungsnehmer und die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer Versicherte sind (BGHZ VersR 88, 575, 577).
  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 252/83

    Kürzung von Witwenversorgungsrenten durch "Ruhen" der Rente - Unwirksamkeit des §

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
    Gerichte haben diese Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH VersR 88, a.a.O., S. 578; BGH VersR 86, 259, 260; VersR 86, S. 360, 361).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 154/83

    Anrechnung der gesetzlichen Altersrente auf eine Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
    dd) Die strittige Neuregelung kann auch nicht damit sachlich gerechtfertigt werden, daß der Satzungsgeber bei der Organisation von Massenerscheinungen typisieren und hierbei auch Gesichtspunkte der Praktikabilität berücksichtigen darf (vgl. BGH VersR 86, S. 142, 143).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unbedenklicher Ausschluss der

    Zwar hat dies bei ihnen regelmäßig zur Folge, dass die nach den § § 41 ff VBLS a.F. errechnete Gesamtversorgung hinter der Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zurückbleibt und ihnen daher nur eine statische Versicherungsrente als Mindestversorgungsrente gemäß §§ 40 Abs. 4, 44 VBLS a.F. zusteht (vgl. das Senatsurteil VersR 2000, 624 unter II 1).
  • LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Mutterschutzzeiten bei

    Wegen der Einordnung der Rechtsbeziehungen als Gruppenversicherungsvertrag ist dabei vorrangig auf die Interessen der Gruppe der betroffenen Versicherten abzustellen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, ob die Neuregelung für den im Einzelfall belastenden Versorgungsberechtigten Wirkungen entfaltet, die nicht beabsichtigt sein können und auch im Rahmen einer Härteklausel berücksichtigt werden müssten (st. Rspr., vgl. u.a. BGHZ 103, 370 = NVwZ-RR 1988, 103 = VersR 1988, 575; BGH NJW 1999, 279 = MDR 1999, 96; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 430 = VersR 2000, 624; BVerfG, NJW 2000, 3341 = VersR 2000, 836, LG Karlsruhe, NJW 2001, 1655 = VersR 2001, 706 und NVersZ 2002, 41 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung der im Beitrittsgebiet bis

    Zwar hat dies bei ihnen regelmäßig zur Folge, dass die nach den § § 41 ff VBLS a.F. errechnete Gesamtversorgung hinter der Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zurückbleibt und ihnen daher nur eine statische Versicherungsrente als Mindestversorgungsrente gemäß §§ 40 Abs. 4, 44 VBLS a.F. zusteht (vgl. das Senatsurteil VersR 2000, 624 unter II 1).
  • LG Karlsruhe, 09.03.2001 - 6 S 23/00

    Anspruch auf Versorgungsrente für Versicherte ; Tätigkeit im öffentlichen Dienst

    Rspr. vgl. u. a. BGH VersR, 1988 S. 575 ff.; BGH MDR 1999 S. 96; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.2.2000 - 12 U 79/99; BVerfG, VersR 2000 S. 836, m. w. N.
  • LG Karlsruhe, 28.09.2001 - 6 O 78/01

    Bemessung der Zusatzversorgungsrente; Anrechnung von einem Beitrittsgebiet

    Wegen der Einordnung der Rechtsbeziehungen als Gruppenversicherungsvertrag ist dabei vorrangig auf die Interessen der Gruppe der betroffenen Versicherten abzustellen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, ob die Neuregelung für den im Einzelfall belasteten Versorgungsberechtigten Wirkungen entfaltet, die nicht beabsichtigt sein können und auch im Rahmen einer Härteklausel berücksichtigt werden müssten (ständige Rechtssprechung, vgl. u. a. BGH VersR 88, 575 ff.; BGH MDR 99, 96; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2000 - 12 U 79/99; BVerfG, a. a. O. in VersR 2000, 836 m. w. N.).
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